http://www.hildesheimer-allgemeine.de/47.html?&cHash=afa90f9482ed2c301cae9bf54499b372&tx_ttnews[tt_news]=1133
im ausführlichen Zeitungsartikel (Druckversion) erfährt man, dass der Kunde Gas von e-wie-einfach bezieht, dort selbst nicht gekündigt habe, was e-wie-einfach wohl auch telefonisch bestätige. Von EVI wird er aufgrund einer angeblichen Kündigung grundversorgt. Da das Haus von EVI auch mit Strom versorgt wird, habe man den günstigen Kombitarif angeboten und sich gleich der für Strom erteilten Einzugsermächtigung bedient.