Energiebezug > Strom (Allgemein)
Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
Cremer:
@joerch,
welchen Tarif hat denn der Schwiegervater beim RWE gehabt?
Ist/war es ein Sondertarif?
RR-E-ft:
In Anbetracht der langen Kündigungsfrist und der automatischen Verlängerun um jeweils ein Jahr muss es sich um einen Sondervertrag handeln, bei dem es für Preisänderungen nach Vertragsabschluss auf die wirksame Einbeziehung einer wirksamen Preisänderungsklausel ankommt.
Um welchen Sondertarif es sich dabei handelt, ist belanglos.
Ferner kommt es nicht darauf an, welchen Tarif man bei RWE einmal hatte, sondern welchen man jetzt hat. Und das wiederum lässt sich ganz einfach bei RWE erfragen.
joerch:
Habe heute mit RWE gesprochen.
Nach wirklich langem Telefonat und hin und her hat sich von RWE jemand verplappert und damit eingestanden, dass RWE Schuld ist. Die haben an Flexstrom die falsche (eine viel zu lange) Vertragslaufzeit gemeldet, weshalb Flexstrom verständlicher Weise nicht mehr wollte.
Laut RWE geschah das versehentlich (und das gleich zweimal !?!)...
Zuerst wollte man mir sagen, dass ich nun Pech gehabt habe und erst im September 2011 aus dem Vertrag könne (bzw. mein Schwiegervater).
Da bin ich etwas ungemütlich geworden und habe angedeutet, dass ich das nicht einsehe und zu einem Rechtsstreit bereit bin.
Nachdem ich dann mit einem Vorgesetzten verbunden wurde, hat man die Schuld eingestanden und eine Lösung versprochen. Man akzeptiert die Kündigung und im schlimmsten Fall würde ich für den Januar in die Grundversorgung fallen, könne aber die Mehrkosten zurück verlangen.
Bin mal gespannt, man will sich noch seitens RWE mit Flexstrom in Verbindung setzen und versuchen, den Wechsel bis zum 31.12.2010 hin zu bekommen.
Danke für eure Hilfe, hoffe meine Rückmeldung ermutigt einige hier auch nicht zu schnell aufzugeben.
RR-E-ft:
Die Vorredner wollten zum Ausdruck bringen, dass Schwiegervater womöglich bei Fortbestand eines nicht wirksam gekündigten Sondervertrages ohne wirksam einbezogene oder unwirksame Preisänderungsklausel besser gefahren wäre, weil er dann bis zur Vertragsbeendigung durch RWE nur den bei Vertragsabschluss tatsächlich vereinbarten Preis für die Stromlieferungen der RWE schuldet und dieser maßgebliche Preis möglicherweise niedriger liegt, als der von Flexstrom angebotene Preis. Über den daraus resultierenden Schaden, bewirkt erst durch die nun doch noch wirksame Vertragsbeendigung zum 31.12.10 könnte Schwiegervater dann mit Schwiegersohn vortrefflich streiten. Unter o.g. Annahmen fährt RWE durch die Akzeptanz der Kündigung deutlich besser, Schwiegervater entsprechend schlechter.
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