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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel

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joerch:
Hallo,

ich bin neu hier und bitte um Hilfe / Rat bei folgendem Problem:

Im September 2010 habe ich für meinen Schwiegervater einen Versorgerwechsel von RWE zu Flexstrom bei Flexstrom beantragt. Der Zahlungsaufforderung für die Vorkasse sind wir umgehend nachgekommen. Zuvor hatten wir uns bei RWE über die Kündigungsmöglichkeit informiert und bestätigt bekommen, dass ein Versorgerwechsel zum 01.01.2011 möglich sei, soweit eine Kündigung 2 Monate vor diesem Datum erfolge.

Einige Zeit später teilte uns Flexstrom mit, dass der Wechsel aufgrund Vertragsbindung von RWE nicht zugelassen worden sei. Wir klärten das erneut mit RWE, man sagte uns das könne nicht sein und ein Wechsel sei möglich.

Zwischenzeitlich zahlte und Flexstrom die gezahlte Vorkasse zurück. Wir erklärten Felxstrom, dass RWE gesagt hat ein Wechsel sei möglich. Flexstrom stellte den Auftrag erneut ein und wir zahlten erneut.

Nun kam nach 3facher Nachfrage (über Wochen hinweg) die Meldung von Flexstrom, dass aufgrund Vertragsbindung ein Wechsel nicht möglich sei. Eine weitere Erklärung gab es trotz Nachfrage nicht.

Wie soll ich weiter vorgehen, welche Rechte hat ein Schwiegervater? Kann RWE nun auf ein weiteres Jahr Laufzeit bestehen, da die Kündigungsfrist mittlerweile um ist? Wer zahlt meinem Schwiegervater den entstandenen Schaden?

HILFE !!!

Ich bin bereit zu einem Rechtsstreit, man muss sich ja nicht alles bieten lassen???

Gruß und Danke vorab für die Antworten, Jörg

RR-E-ft:
Es gab da wohl einen Sondervertrag mit RWE mit besonders  langer Kündigungsfrist (2 Monate).

Wurde dieser Vertrag nun fristgerecht gekündigt (möglicherweise durch Flexstrom in Vollmacht), so besteht er nach dem Vertragsbeendigungszeitpunkt nicht mehr.

Sollte in diesem Falle kein neuer Vertrag mit Flexstrom zustande gekommen sein, der Schwiegervater Haushaltskunde sein, hätte er Anspruch auf Grundversorgung durch RWE (§ 36 EnWG), sonst nur auf Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) durch RWE und zudem einen Rückforderungsanspruch gegen Flexstrom. Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Versorgungsvertrages, spätestens nach drei Monaten. Grundversorgung kann mit Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Im Übrigen sollte man mit Schwiegervater und dessen Portemonaie bzw. Rechtschutzversicherung den Weg zu einem Anwalt suchen. Vorher vielleicht Gedanken machen, um welche Beträge (Reichtümer) man sich ggf. eigentlich sreiten möchte und wie hoch die Prozesskosten dafür anfallen können http://www.prozesskostenrechner.de

Es stellt sich die Frage, welcher Schaden überhaupt entstanden ist und wer für diesen ggf. einzutreten hat, diesen zu vertreten hat (der Schwiegersohn?).


--- Zitat ---Original von joerch
Ich bin bereit zu einem Rechtsstreit, man muss sich ja nicht alles bieten lassen???
--- Ende Zitat ---

Mal lieber nicht mit dem Schwiegervater in der Weihnachtszeit. ;)

joerch:
Zuerst einmal Danke für die Rückmeldung.

Solche Fälle kommen doch sicher öfter vor, gibt es da kein Standardverfahren?

Ich habe bei RWE gefragt (per Mail) welche Unterlagen dort vor liegen, um zu klären wer Schuld ist. Bisher leider keine Antwort.

Was mache ich, wenn ich auf diesem Wege nicht herausfinde, ob Flexstrom überhaupt versucht hat zu kündigen?

Muss Flexstrom mir den Schriftverkehr dazu mit RWE geben?

Ich muss ja was ind er Hand haben... bevor ich zum Anwalt gehe...

Sorry für die vielen Fragen, ic bin echt sauer auf die Versorger und deren \"Kundenservice\".

Gruß, Jörg

RR-E-ft:
Man könnte meinen, es wäre die Angelegenheit des Schwiegervaters und dieser habe sich darum zu kümmern.
Wer sagt denn, dass Schwiegervater immer noch einen Sondevertrag mit langer Kündigungsfrist hat und nicht etwa bereits mit Monatsfrist zum Monatsende neu kündigen kann, um sich zumindest ab 01.02.11 anderweitig beliefern zu lassen?
Die Kündigungsprozeduren der Lieferanten erfolgen wohl in elektronischer Form. Nicht anzunehmen, dass da ein E-Werk- Beamter sitzt und \"Genehmigt.\" oder \"Abgelehnt.\" auf Formulare stempelt.
Wie hoch soll denn der Schaden überhaupt sein, um den man ggf. jahrelang (möglicherweise durch alle Instanzen) prozessieren möchte?
Betreibt Schwiegervater eine private Stahlhütte mit Elektrohochöfen?

bolli:
Ich vermute aber mal eher, dass der Sondervertrag weiter besteht, da RWE bisher noch nicht mitgeteilt hat, dass der Vertrag gekündigt ist und um Zählerablesung zum 31.12.2010 gebeten hat. So ist\'s bei mir schon mehrfach bei Versorgerwechseln gewesen.

Ansonsten wird\'s wohl schwierig mit dem Nachweis, ob ggf. gekündigt ist und wer den Fehler gemacht hat. Ob sich da ein Rechtsweg lohnt, muss aber eher bezweifelt werden. Da stellt sich wohl eher die Frage, was für einen Sondervertrag insbesondere seit welcher Zeit hat man mit RWE und ist eine wirksame Preisanpassung vereinbart. Bei älteren verträgen ist dieses ja eher nicht der Fall.  ;)

Wenn nicht, kürzt man ggf. auf den Vertragsanfangpreis und spart sich sein Geld auf diese Weise.  ;)

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