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KKW Brunsbüttel vor dem endgültigen Aus?

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PLUS:
TSO-Report vom 22.04.2011

PLUS:
Ein richtungsweisendes Urteil der EU-Richter:
Initiativen dürfen gegen Großprojekte klagen, obwohl deutsches Recht ihnen das verbietet.
EuGH-Urteil
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
gegen
Bezirksregierung Arnsberg,
Beigeladene:
Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG


--- Zitat ---Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 geänderten Fassung steht Rechtsvorschriften entgegen, die einer Nichtregierungsorganisation im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 85/337 in der durch die Richtlinie 2003/35 geänderten Fassung, die sich für den Umweltschutz einsetzt, nicht die Möglichkeit zuerkennen, im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung, mit der Projekte, die im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 85/337 in der durch die Richtlinie 2003/35 geänderten Fassung „möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben“, genehmigt werden, vor Gericht die Verletzung einer Vorschrift geltend zu machen, die aus dem Unionsrecht hervorgegangen ist und den Umweltschutz bezweckt, weil diese Vorschrift nur die Interessen der Allgemeinheit und nicht die Rechtsgüter Einzelner schützt.
2.      Eine solche Nichtregierungsorganisation kann aus Art. 10a Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie 85/337 in der durch die Richtlinie 2003/35 geänderten Fassung das Recht herleiten, im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung, mit der Projekte, die im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 85/337 in der geänderten Fassung „möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben“, genehmigt werden, vor Gericht die Verletzung von aus Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in der durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung hervorgegangenen nationalen Rechtsvorschriften geltend zu machen, obwohl das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt, weil die angeführten Vorschriften nur die Interessen der Allgemeinheit und nicht die Rechtsgüter Einzelner schützen.
--- Ende Zitat ---
EUGH-Urteil[/list]

PLUS:

--- Zitat ---Nach dem Ausstieg aus der Atomkraft sollen auch neue Kohlekraftwerke die Energielücke füllen. Den Neubau will die Bundesregierung mit Mitteln aus dem Klimafonds fördern, der eigentlich für den Ausbau umweltschonender Energien gedacht ist. Auch für ein abgeschaltetes AKW gibt es offenbar noch Pläne.
--- Ende Zitat ---
Es kommt wie es kommt und was immer die Absicht war. Bei der SPD in NRW und anderswo wird man mit den \"Kohlekumpeln\"  Steinmeier, Gabriel  & Co. jetzt kräftig jubeln. Schwarz-Rot wurde nie beendet. Man macht immer noch diese Politik: Tagesschau

Auch das größte europäische Import-KKW der Stadtwerkekooperation in Brunsbüttel hat so wieder eine Chance und wird wohl gebaut werden - ohne KWK mit \"humaner\" Kohle aus Kolumbien.  Entsorgung der Wärme in die Elbe und Nordsee, die Schadstoffe, CO2 & Co. in die Umwelt.

Was wird doch für eine tolle klima- und umweltfreundliche Energiepolitik in D gemacht.  :rolleyes: Die höchsten Strompreise müssen die Bürger hier auch noch bezahlen.  Soviel PLUS bei soviel ROT - einfach zum Jubeln!

zum Hören: SWR Radio Tübingen - zur Zukunft des KKW Brunsbüttel

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