Energiepreis-Protest > Stadtwerke Münster

Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut

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RR-E-ft:
Stadtwerke sehen in die Röhre



--- Zitat ---Im Streit um die Gas-Preiserhöhungen gab es beim Oberlandesgericht die erwartete juristische Schlappe. Wie würden Sie diese Auseinandersetzung bewerten?

Müller-Tengelmann: Also im Grunde war uns schon mit dem 50-Euro-Bonus klar, dass wir Handlungsbedarf haben. Die Abweisung der Berufung ist für uns keine große Überraschung. Dennoch haben wir das Verfahren weitergeführt, weil wir gute Gründe hatten. Wichtiger ist uns aber unser Vergleichsangebot, mit dem wir schon einen Schritt weiter sind.
--- Ende Zitat ---

30.000 Kunden bekommen Geld zurück.



--- Zitat ---Also wer den Vergleich im nächsten Jahr schwarz auf weiß bekommt und nicht akzeptiert, kann nicht mehr klagen?

Müller-Tengelmann: Wer klagen will, um sich seine Ansprüche für 2007 zu sichern, muss in diesem Jahr klagen. Das  ist nicht zu ändern. Einzige Ausnahme sind die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Denen haben wir zugesagt, dass wir für sechs Monate auf die Einrede der Verjährung verzichten, um Zeit für die erforderlichen Eigentümerversammlungen zu geben.
--- Ende Zitat ---


Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides reicht vorerst.
Geht fix und kostet nicht die Welt.
Dafür bekommt man ja dann ggf.  auch viel.  

AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10 Az. 55 C 229/10 (72) Rückforderung Gas auf Preisbasis 1991 (MKG)

Faultier:
Ich zitiere aus dem Interview (Link: Stadtwerke gucken in die Röhre)

Müller-Tengelmann: Wer sich über die Höhe des Vergleichs kritisch äußert, sollte wissen, dass die Verbraucherzentrale diesen mitträgt.

Das beschäftigt mich nebenbei schon seit Längerem, dass die VZ NRWdas getan hat und sich seither so fest vor den SW-Münster-Karren spannen lässt.
Warum tut sie das?

RR-E-ft:
Die VZ wird sich wohl von dem Gedanken leiten lassen, dass viele Kunden zu scheu oder zu bequem sind, den Rechtsweg zu beschreiten und deshalb leer ausgehen würden. Durch das Vergleichsangebot wird ja niemand davon abgehalten, den Rechtsweg zu beschreiten.

Faultier:
Das mag für die total scheuen und total bequemen Kunden hilfreich sein. Ich vermute aber, dass die Mehrheit mit  \"durchschnittlicher\" Scheuheit und Bequemlichkeit ausgestattet ist - und dieser Mehrheit wird für mein Empfinden durch die VZ-Beurteilung nahegelegt: \"Schließen Sie die Augen und belassen Sie es dabei\"

An sich formulierte die VZ ja eher vorsichtig, sinngemäß: ist besser, als was andere VU (nicht) angeboten haben und \"kann Vorbild sein für andere VU\".

Aber mich stört mittlerweile, dass die VZ kommentarlos hinnimmt, dass die SW in der Diskussion mit ihren Kunden und ggü. der Presse die Mitarbeit und Akzeptanz der VZ zunehmend als eine Art Totschlagargument benutzt - so wirkt es jedenfalls auf mich.

Davon ab: für mein persönliches Empfinden wäre es auch nicht gerecht, dass xyviele klagende Kunden aufgrund einer unzulässigen Preisklausel in den Genuss kommen würden, Gas (und Strom) teilweise zu Uraltpreisen bezogen haben zu dürfen. Andererseits ist das Vergleichsangebot zu dürftig und wird zu undurchsichtig dargeboten (und sehr spät noch dazu)
und das ist es, was stört (und Wutbürger produziert, die letzendlich auch was durchsetzen werden, das sie so \"total\" eigentlich gar nicht wollten)

RR-E-ft:
Persönliche Eindrücke und Spökenkiekerei lassen sich selten kommentieren.

Fakt ist doch, dass jeder Kunde selbst darüber entscheiden kann, ob und ggf. was er gerichtlich geltend machen möchte. Will heißen: Niemand ist gezwungen, gerichtlich etwas geltend zu machen, was er total nicht möchte, § 308 ZPO.

Was er aber aufgrund eigenen Entschlusses begehrt, sollte er tunlichst so rechtzeitig gerichtlich geltend machen, dass die Verjährung gehemmt wird.

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