Ein Hallo an alle,
da mich dieses Forum anregt hat, gegen die Gaspreiserhöhung im September dieses Jahres Widersruch beim Versorger Badenova einzulegen, möchte ich auch anderen die Antwort zur Kenntnis geben, und hoffe besonders zu den zitierten Gerichtsurteilen noch einige Imformationen zu erhalten.
vielen Dank für Ihr Schreiben , dessen Eingang wir hiermit bestätigen.....................................................................................................
....daher werden dort Preisformeln vereinbart, die sich an der wichtigsten Konkurrenzernergie im Markt, nämlich dem Heizöl, orientieren. \" diese Vertragspraxis ist jüngst durch ein Urteil des OLG Rostock (AZ: 3 U 17/03, Urteil vom 5.5.2003) als rechtmäßig beurteilt worden. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der BHG verworfen (AZ: VIII ZR 211/03, Beschluss vom 16.03.2004).............................................
........................Unabhängig davon, dass unsere Preise der Billigkeit entsprechen, sind wir der Ansicht, dass wir als lokales Versorgungsunternehmen einer weiteren Nachweisplficht nicht unterliegen. Wir weisen darauf hin, dass die Preiserhöhung in wirksamer Weise erfolgt ist.
Soweit das wichtigste aus dem Schreiben. Das andere dürfte Standard sein und jeder kennen, der der Erhöhung widersprochen hat. Ansonsten bin ich auf die Jahresabrechnung und die Nachforderung gespannt.