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Autor Thema: Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr  (Gelesen 8223 mal)

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Offline BlackPixel

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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr
« am: 21. Oktober 2005, 13:41:05 »
Hallo Liebes Forum.

Gerade habe ich die Abrechnung bekommen und muss wirklich sagen, das kann ich mir im Moment nicht leisten. Als erstes soll ich bis 31 erst 360 Euro nachzahlen, und am 1. gleich nochmal 161 für den ersten Abschlag. Nun zu meinen Fragen:
Ich lese immer wieder was von Heizwert. der Liegt hier je nach Leiferungsland zwischen 8 und 12. Bei mir steht auf der Abrechnung:
\"Ihr Anschlusswert für Erdgas: 20kW\" Was hat das zu bedeuten. Was möchten die mir damit sagen?

Nun meine eigentliche Frage. Bringt es mir was bei folgender Abrechnung die erhöhung zu verweigern und wie muss ich dann die kommenden Abschläge bezahlen?

28.09.2004 - 30.09.2004     170KW    0,038400 EUR      6,53 EUR
01.10.2004 - 31.08.2005  30080KW   0,041400 EUR   1245,31 EUR
01.09.2005 - 24.09.2005      849KW  0,046900 EUR     39,82 EUR

Mein abschlag wandert jetzt von 119 auf 161, ganz schön viel. Hab ich da ne chance? So wie ich das jetzt sehe, wirds dann nächstes jahr ja noch mehr!

Danke für eure Hilfe

Manfred

Offline Graf Koks

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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2005, 13:56:59 »
@BlackPixel:

Wenn Sie die Unbilligkeitsrüge erhoben haben oder nunmehr bald erheben, können Sie nach dem alten Preis von 0,384 €/kWh eine Gegenrechnung erstellen und nur den sich nach dieser ergebenden Nachzahlungsbetrag anweisen.

Dabei sollten Sie Ihrem Versorger mitteilen, dass Sie auch die zukünftigen Abschläge nach dem alten Preis bemessen werden. Nehmen Sie also den aktuellen Verbrauch * alten Preis + Grundpreis * USt. und teilen dies durch die Zahl der Abschläge. Mehr hat Ihr Versorger nach der Rüge nach § 315 BGB nicht zu verlangen. Verweisen Sie ihn insb. auf das Urteil des AG Karlsruhe 1 C 262/04.

Der Anschlusswert deutet m.E. darauf hin, dass Ihr Versorger nach der Leistung Ihrer Heizunganlage den Grundpreis errechnet.  Anzweifeln sollten Sie den Brennwert. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass sich dieser bei einer Nachprüfung anders darstellt als Ihr Versorger dies angibt.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline BlackPixel

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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2005, 14:04:16 »
Hallo Graf Koks,

vielen Dank für Ihre schnelle und kokrete Antwort. Mein Anbieter ist badenova.

Zitat
Der Anschlusswert deutet m.E. darauf hin, dass Ihr Versorger nach der Leistung Ihrer Heizunganlage den Grundpreis errechnet.


Was beseutet das konkret? Unsere Heizungsanlage ist ein Durchlauferhizer und 4 Gasöfen die in jedem Raum stehen. Sind alte Dinger. Kann ich das igrendwie nachvollziehen und hat das auswirkungen auf den Gaspreis. Sorry das ich vlt \"So dumme Fragen\" stelle, jedoch bin ich mit der Technik nicht gerade bewandert.

Zitat
Anzweifeln sollten Sie den Brennwert. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass sich dieser bei einer Nachprüfung anders darstellt als Ihr Versorger dies angibt.


Ich denke dabei handelt es sich um den \"Faktor\" den mein betreiber angibt um die KW aus dem Zählerstand zu ermitteln. der liegt, wie letztes Jahr bei 9,990.
Wie und wo kann ich das nachprüfen lassen?

Bin für die weiteren Infos sehr dankbar!

Offline gerpie

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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2005, 14:04:21 »
@Blck Pixel
kWh!
Gruß Gerhard

Offline gerpie

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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2005, 14:12:50 »
@Black Pixel
Die 20 kW Anschlußwert sind maßgebend für die Grundgebühr.
Bei meinem Versorger muß ich bis 20 kW Anschlußwert 17,79 € brutto Grundgebühr zahlen, für jedes weitere kW 0,98 €. Der \"Faktor\" 9,99 entspricht dem Brennwert.
Gruß Gerhard

Offline Pelikan

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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2005, 14:18:19 »
moin Manfred,

der Anschlußwert (GAS) ist mit einer Elektroleitung zu vergleichen. Je dicker die Leitung, um so gößer darf der Strom und damit die Sicherung sein. Vom Hausanschluß (Gas und Strom) ist somit vorgegeben, welche maximale Leistung Sie entnehmen können. Was Sie tatsächlich entnehmen wird in den Zählern gemessen.
Bei Strom wird im Zähler der Wert des fliessenden Stromes mit dem Wert der anliegenden Spannung multipliziert. Sie können daher den Verbrauch in KWh direkt ablesen.
Bei Gas wird nur die Menge gemessen. Der Versorger stellt dann den Umrechnungsfaktor (Brennwert) bereit. Wie auch immer er zu diesem Wert kommt. Verbrauch * Brennwert ergibt dann KWh.

mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr
« Antwort #6 am: 21. Oktober 2005, 14:20:05 »
@BlackPixel

Anschlusswert stellt die Leistung in kW dar, die über den Anschluss bezogen werden kann.

Es geht darum, wieviel durch die Leitung durchpasst. Man könnte es auch mit dem Durchmesser eines Wasserrohres vergleichen, welches einen bestimmten Durchsatz, Menge pro Zeiteinhei zulässt.

Bekannte Karrikatur von Loriot mit dem Riesenrohr als Badewannenzufluss....


Die Grundgebühr ist von diesem Wert abhängig.


Der Arbeitspreis in kWh ergibt sich aus einer Umrechnung des gemessenen Volumens in Kubikmeter multipliziert mit dem Brennwertfaktor, der sich zusammensetzt aus dem Brennwert des Erdgases und auch die Höhenlage und Temperatur zu berücksichtigen hat.

Beim Brennwert wird noch viel gemunkelt.
Da sollte man immer ganz genau nachfragen.




Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2005, 15:26:08 »
Hallo Manfred,

sie sollten wie schon erwähnt sofort widerspruch gem. §315 mit Musterschreiben einlegen. Gleichzeitig dem Versorger ihre neue Rechnung aufmachen:

28.09.04-24.09.05 31.099 Kwh zu 0,0384€ = 1.194,20€
Dazu kommt die Grundgebühr und Steuer. Von diesem Gesamtergebnis ziehen Sie die geleisteten Zahlungen ab. Haben sie dann immernoch eine Nachzahlung, überweisen sie diese. Falls Sie ein Guthaben danach halten, fordern Sie dieses Geld vom Versorger unter Fristsetzung ein. Evtl. können sie auch die letzte Lastschrift durch ihre Bank zurückrufen, sodass das beim VU verbleibende Guthaben sich wenigstens deutlich reduziert.

Ihr künftiger Abschlag berechnet sich wie folgt:

25.000 Kwh zu 0,0384€ = 960,-€ + Grundgebühr und Steuer geteilt durch Abschlagsanzahl (i.d.R. 12)
Teilen Sie ihrem Versorger mit, das sie aufgrund einiger Energiesparmaßnahmen von einer deutlichen Reduzierung des Verbrauches ausgehen. Gem. § 25 AVBV sind sie zu einer solchen Reduzierung der Abschläge berechtigt.

Viel wichtiger: Sie sollten vielleicht mal über eine Modernisierung ihrer Heizungsanlage nachdenken! Fragen sie mal ihren Schornsteinfeger, ob er den \"Energieberater\" hat. Dieser kann ihnen bei der Planung einer neuen anlage behilflich sein.

 

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