Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Darf der Grundversorger seine gesetzliche Preisbestimmungspflicht aus § 36 Abs. 1 EnWG delegieren?
RR-E-ft:
Darf der Grundversorger seine gesetzliche Preisbestimmungspflicht aus § 36 Abs. 1 EnWG auf Dritte delegieren?
Ich meine, dass er das nicht darf.
Wohin auch ?!
Erst recht dürfen nicht mehrere Grundversorger ihre eigene gesetzliche Preisbestimmungspflicht aus § 36 Abs. 1 EnWG gemeinsam auf einen Dritten delegieren.
Es deutete einiges darauf hin, dass sechs marktbeherrschende E.ON Regionalversorger entgegen § 36 Abs. 1 EnWG die Preise für Strom und Gas zentral abstimmen und bestimmen (lassen).
Ebenso verhält es sich bei marktbeherrschenden RWE- Regionalgesellschaften.
Dann braucht man sich wohl nicht wundern, wenn die Preise zentralgesteuert für Millionen Kunden selbst bei drastisch fallenden Großhandelspreisen steigen (sollen), weil einige wenige es so wünschen, und sich selbst die Bescherung besorgen.
Als Deutschland noch in kleine Energieversorgungsgebiete zersplittert war und noch die Verantwortlichen vor Ort die Preise bestimmten, gab es einen deratigen Preisauftrieb jedenfalls nicht.
Das hätten sich seinerzeit die vor Ort Verantwortlichen schon gar nicht getraut. Erst recht nicht, über mehrere Bundesländer hinweg die Preise zentral abzustimmen.
Da wusste doch jeder dafür Verantwortliche vor Ort noch, dass er dadurch sofort im Tatort mitspielt!
Was für ein Wahnsinn bricht sich da nur Bahn?!
Jeder nur halbwegs Verständige weiß doch, dass zentral abgestimmte und bestimmte Preise schon nichts mit Marktpreisen zu tun haben. Da kann sich auch keiner herausreden.
Das mussten schon die Flüssiggas- Barone erfahren, die demgegenüber Waisenknaben sind.
Erst recht können zentral abgestimmte und bestimmte Preise nichts mit gem. §§ 36 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG gesetzlich geschuldeten Preisen zu tun haben.
Nachdem etwa in unserem Telekolleg die gesetzlichen Verpflichtungen aller Grundversorger nochmals verstetigend eingeübt werden konnten, ist nun wohl schneller als von einigen gedacht schon die Prüfungszeit herangerückt.
Klar ist nur, dass sich jedenfalls strafrechtliche Verantwortlichkeit auch insoweit nicht auf Dritte delegieren lässt.
Schon wer bei gesetzlicher Preisbestimmungspflicht gem. § 315 BGB Tarife zu hoch kalkuliert oder billigt, dass zu hoch kalkulierte Tarife von Mitarbeitern zur Abrechnung gestellt werden, sieht sich nach der Rechtsprechung des BGH mit der Betrugsstrafbarkeit konfrontiert.
Wie steht es dann aber erst, wenn solche Preise etwa zentral gesteuert und abgestimmt und sodann nach außen, insbesondere gegenüber besonders schutzwürdigen Haushaltskunden (!) möglicherweise nach vorgefasstem Plan als \"Marktpreise\" deklariert und kommuniziert werden sollten?
Möglicherweise ist es so:
Vor Ort hat niemand mehr Ahnung von der Preisbildung. Die Preise werden zentral gesteuert.
Sinkende Marktpreise (Großhandelspreise) führen nicht zu sinkenden Grundversorgungspreisen, sondern dank Zentralsteuerung zu steigenden Grundversorgungspreisen!
Wie könnte so eine verkehrte Welt funktionkieren?
Bei Strom steigen Grundversorgungspreise nicht nur, weil durch sinkende Großhandelspreise die EEG- Umlage steigt, sondern wohl auch, weil versucht wird, Margenverluste im Großhandel (beim Absatz der erzeugten Strommengen) durch Margenerhöhungen bei den Grundversorgungspreisen zumindest teilweise auszugleichen.
E.ON Ruhrgas zum Beispiel muss im Großhandel das Gas zunehmend unter Einstandspreis vermarkten und rechnet mit weiter sinkenden Großhandelpreisen. Regional steigen jedoch die Grundversorgungspreise, möglicherweise , weil man sich hierdurch eine Kompensation der Margenverluste im Großhandel verspricht. Regionalversorger lassen sich womöglich - ohne europaweite Ausschreibungen ihres Energiebezuges - von Ruhrgas beliefern, haben dabei kein Interesse an möglichst günstigen Bezugspreisen, weil sie sich nicht ihrer Grundversorgungspflicht aus §§ 36 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG entsprechend verpflichtet sehen (müssen), sondern überwiegend den wirtschaftlichen Interssen des Konzerns. So könnten auch sinkende Großhandelspreise bei Gas zu fortlaufend steigenden Grundversorgungspreisen führen.
Möglicherweise haben die Regionalgesellschaften die Preisbestimmungspflicht delegiert, aber nicht nur diese, sondern auch die Beschaffung. Sie selbst haben damit schon keinerlei Einblick mehr, welcher Preis sich wie wo bildet. Das Wissen beschränkt sich auf einen allenfalls kleinen Kreis in der Zentrale, an welche praktischerweise deshalb auch die Preisbestimmungspflicht delegiert sein könnte, die man im Konzern als Preisbestimmungsrecht missversteht.
Damit könnte es insgesamt an einer Vor-Ort- Verantwortung fehlen.
Und dies wiederum ermöglicht vielleicht Dinge, die man möglicherweise für gar nicht vorstellbar halten sollte. Wo es keine Verantwortung mehr gibt, herrscht Verantwortungslosigkeit, wobei sich Letztverantwortliche dafür schon finden werden.
Zum Ausgleich liefert die Zentrale an die Regionalversorger (was sich halt noch so nennt) möglicherweise nur Propagandamaterial darüber, warum die Preise in Ordnung seien, dass sich diese schließlich im Wettbewerb bilden, Marktpreise darstellen, es deshalb nicht von Ungefähr komme, dass sie nicht nur in Bayern, sondern zugleich auch in der Uckermark und in der Westfalen Weser- Region, aber auch in Sachsen- Anhalt und Niedersachsen entsprechend steigen. Das könne schließlich jeder sehen, der es wollte [stimmt sogar]. Aber sie steigen eben Dank Zentralsteuerung.
Dafür, dass die Preise wegen steigender staatlicher Belastungen und auch aufgrund des Wettbewerbs (!) steigen, installiert man eben als Lautsprecher für die Medien den BDEW. Und wenn der sagt, es gäbe Gründe für die steigenden Preise, dann stimmt das in jeden Fall, aber es müssen nicht die zutreffenden Gründe benannt sein. Und wenn man also von dort auch noch hört, die Preiserhöhungen hätten ihre Gründe, dann muss das wohl stimmen und schon alles seine Ordnung haben.
Regionalversorger, die eigentlich Grundversorger im Sinne des Gesetzes sein sollten, verkamen somit schon länger immer mehr zu leblosen Hüllen, ja Fassaden, die allenfalls noch als regionaler Netzbetreiber taugen.
Fraglich, wie es gelingen könnte, wieder mehr Vor- Ort- Verantwortung zu erreichen, so dass der Energiebezug tatsächlich im Wettbewerb europaweit ausgeschrieben wird etc. pp., all die Dinge halt, die eine möglichst preisgünstige, effiziente leitungsgebundene Energieversorgung ermöglichen sollten und könnten.
Lothar Gutsche:
--- Zitat --- Original von RR-E-ft:
Schon wer bei gesetzlicher Preisbestimmungspflicht gem. § 315 BGB Tarife zu hoch kalkuliert oder billigt, dass zu hoch kalkulierte Tarife von Mitarbeitern zur Abrechnung gestellt werden, sieht sich nach der Rechtsprechung des BGH mit der Betrugsstrafbarkeit konfrontiert.
--- Ende Zitat ---
Wenn Deutschland ein Rechtsstaat wäre und wenn Staatsanwälte nicht weisungsabhängig und Politiker nicht wirtschaftshörig wären, sondern auch Verbraucher vor Ausbeutung schützen würden, ja dann müssten sich u. a. die E.ON-Verantwortlichen wegen Betruges strafrechtlich verantworten. Doch die Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Vielmehr nötigen sogenannte \"Staatsanwälte\" die Betrugsopfer in extrem aufwendige und teure Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO.
Z. B. sieht man den Sachverhalt, durch Abrechnung vorsätzlich überhöhter Energiepreise die Verbraucher zu betrügen, bei der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ganz anders. Mit Bescheid 711 UJs 4690/10 vom 16.9.2010 stellte die Staatsanwaltschaft Würzburg das Verfahren gemäß § 152 Abs. 2 StPO ein. Mit Bescheid unter Geschäftszeichen 3 Zs 1041/10 vom 3.11.2010 wies die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Beschwerde zurück.
Die Methoden bei den Einstellungsbescheiden ähneln sich und sprechen für kriminelles Handeln bei den Strafverfolgungsbehörden. Die beteiligten Staatsanwälte[*]verfälschen Sachverhalte oder erfinden gar Behauptungen
[*]prüfen relevante Rechtsverstöße erst gar nicht
[*]nehmen zur Beurteilung von Sachverhalten unrichtige Perspektiven ein
[*]interpretieren eindeutig vorgetragene Sachverhalte fehl
[*]verweigern das rechtliche Gehör in entscheidungserheblichen Fragen
[/list]
Meine Strafanzeige liegt inzwischen als Klageerzwingungsantrag seit über drei Wochen beim Strafsenat des OLG Bamberg. Mehrere der dort tätigen Richter musste ich schon vorab wegen Befangenheit ablehnen, da sie sich schon in einem früheren Verfahren mit mir durch Justizwillkür und einseitige Beschlüsse auszeichneten. In meinem speziellen Fall ist übrigens Joachim Herrmann, der bayrische Innenmister, der Beihilfe zum Betrug in einem besonders schweren Fall beschuldigt, weil er die ihm obliegende Kommunalaufsicht sträflich vernachlässigt hat. Denn in den Jahren 2008 - 2009 pflegte ich eine umfangreiche Korrespondenz mit seinem Ministerium wegen zahlreicher Verstöße gegen bayerisches Kommunalrecht bei der Gestaltung von Energiepreisen in Würzburg.
Wer den vollständigen Klageerzwingungsantrag mit 35 Seiten und weit über 100 Seiten Anlagen lesen möchte, wende sich direkt an mich. Dann erhält er wie etliche Pressevertreter 2,2 MB Material per Email von mir.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Fraglich, wie es gelingen könnte, wieder mehr Vor- Ort- Verantwortung zu erreichen, so dass der Energiebezug tatsächlich im Wettbewerb europaweit ausgeschrieben wird etc. pp., all die Dinge halt, die eine möglichst preisgünstige, effiziente leitungsgebundene Energieversorgung ermöglichen sollten und könnten.
--- Ende Zitat ---
Wer soll sich denn um die Gesetzesverstöße kümmern? Wie dokumentiert, scheiden die Staatsanwaltschaften aus.
Meine Erfahrungen mit dem Bundeskartellamt sind negativ. Das Bundeskartellamt ist personell völlig überlastet und kann nur äußerst selektiv aktiv werden. Sobald ein Kartellvorwurf eine gewisse Komplexität erreicht und der Gegner stark genug ist, um Massen an Rechtsanwälten und Gutachtern zu beschäftigen, dann ersaufen die Mitarbeiter des Bundeskartellamts förmlich in Papier. Die Dauer der Sektoruntersuchung zur Stromerzeugung/Stromgroßhandel zeigt, wie begrenzt die Kapazitäten in der Bonner Behörde sind. Daraus und aus politischem Druck resultiert auch der Hang des Bundeskartellamtes zu sogenannten Deals, die den Verbrauchern in Zivilprozessen überhaupt nicht weiterhelfen.
Von der Politik erwarte ich nichts oder wenn nur Negatives, das von den Energiekonzernen dort in vorformulierten Texten eingebracht wurde. Näheres dazu hatte ich bereits in Abschnitt 3.2 meines Aufsatzes zur Kritik am Kartellrechtsverständnis des VIII. Zivilsenats bei Cleanstate veröffentlicht.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
RR-E-ft:
@Lothar Gutsche
Nicht ersichtlich was der Beitrag zum konkreten Thema dieses Threads beitragen sollte. Die skeptizistische Auffassung ist hinlänglich bekannt.
Wir haben einen Rechtsstaat und er funktioniert auch, wenn auch nicht immer sogleich und so schnell, wie mancher es sich wünschte.
Zuweilen liegt die Verzögerung daran, dass die im und von diesem Rechtsstaat geschaffene klare gesetzliche Rechtslage nicht sogleich von allen Rechtsanwendern zutreffend erkannt wird. Aber Lernfähigkeit sollte man auch niemandem absprechen.
Mancher hat noch Erinnerung daran, wie es sich verhalten kann, wenn man keinen Rechtsstaat hat, wenn man sich allenfalls mit Eingaben an die Oberen wenden kann, die alles selbst bestimmen und selbst steuern einschließlich eines Überwachungs- und Verhaftungsapparates. Und auch all jenen werden entsprechende Beiträge vom angeblichen Nicht- Rechtsstaat nicht gerecht. Übrigends haben Menschen dem Nicht- Rechtsstaat oft den Rücken gekehrt und diesen in ihrer Not verlassen....
courage:
Ich kann @Lothar Gutsche verstehen.
Wir haben zwar einen Rechtsstaat, aber der ist nicht vollkommen. Wer Recht hat, bekommt leider nicht immer Recht. Auch nach meiner Erfahrung werden Eingaben von Bürgern bei der Justizverwaltung eher als lästig empfunden und mit eher faden Begründungen schnell weggeschoben. Auch dagegen müssen sich Bürger wehren. Was Lothar Gutsche macht, kostete viel Kraft, ich wünsche ihm sehr viel davon.
Didakt:
Hierzu passt folgender Leserbrief-Auszug, den ich kürzlich zu einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe.
--- Zitat ---Neue Richtervereinigung:
Wir konstatieren einen schleichenden Abbau des Rechtsstaats, der weitgehend parteiübergreifend von der Politik in Deutschland betrieben wird.
Die Bananenrepublik Deutschland, strukturell amoralisch, korrupt und bis ins Mark verantwortungslos.
Bereits die Väter unseres GG haben im Art. 20 Abs. 3 und 4 geeignete Maßnahmen vorgesehen.
„Jeder Bürger hat die Pflicht zum Widerstand, wenn sich die Rechtssprechung nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlt“.
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“. gez. Name, Ort
--- Ende Zitat ---
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