@berghaus
In 1997 haben die RWE -wie dargestellt- diese Tricksereien mit der Änderung des Vertrages aufgrund angebl. neuer gesetzl Vorschriften gem. EnWG versucht, zuerst meinen seit 1990 gültigen Sondervertrag in einen \"neuen\" Sondervertrag versucht und als dies nicht akzeptiert wurde, mit einem erneuten, dieses Mal aber Grundversorgervertrag wiederum versucht.
Dem habe ich ausdrücklich schriftlich widersprochen und darauf hin nichts mehr zu dem Thema gehört!
Dass und mit welchem Erfindergeist die RWE ihre Produkte jeweils mit neuen Namen versehen hat, ohne dafür auf den Rechnungen besondere Gründe und/oder Hinweise anzugeben, war und ist für mich belanglos.
Bis einschließlich der Jahresrechnung vom 14.11.2001 reichte die Phantasie der RWE nur zu der Bezeichnung \"Gas nach Sondervertrag\".
Mit dem Rechnungsjahr, endend am 14.11.2002, begann die Aera der neuen Produktnahmen und in der selbigen Jahresrechnung fand ich die Bezeichnung RWEnaturgas Optimo maxi, allerdings keine Begründung für diese Namensgebung. (Warum es nun auch plötzlich \"naturgas\" hieß, erschlosssich mir nicht :rolleyes)
Auch im Jahr 2003 und mit der Rechnung vom 22.11.2003: blieb es bei dieser Namensgebung, dito mit der Rechnung vom 15.11.2004.
In der Rechnung vom 15.11.2005 erfolgte eine neue Taufe.
Da hieß das Erdgas nun \"Erdgas Optimo\" und der sog. Arbeitspreis wurde als \"maxi\" bezeichnet. ( warum, ? )
Keine Änderung im Jahr 2006.
In der Rechnung vom 12.11.2007 wieder neue Bezeichnungen, nämlich mit RWE Erdgas klassik, wobei der Arbeitspreis mit dem Namen \"maxi\" beibehalten wurde (ob sich dahinter wohl maxiamlausbeute versteckt ?)
Gleiches in 2008.
Im Rechnungsjahr 2009 fehlte beim Verbrauchspreis das Wort maxi, der Rest war immer noch klassik., so auch im Jahr 2010.
für die einzelnen Jahre liste ich nachfolgend die angegebenen Preise auf:
Rg. 19.11.1997 bis 31.12.1996 3,80 Pfg./kWh,ab 01.01.1997 4,00 Pfg./kWh
Rg. 14.11.1998 bis 30.09.1998 4,00 Pfg./kWh,ab 01.10.1998 3,75 Pfg./kWh
Rg. 15.11.1999 bis 31.12.1999 1,91 Ct./kWh
Rg. 15.11.1999 bis 31.03.1999 1,84 Ct./kWh
Rg. 15.11.1999 bis 03.11.1999 1,87 Ct./kWh
Rg. 22.11.2000 bis 30.11.1999 1,87 Ct./kWh
Rg. 22.11.2000 bis 31.03.2000 2,17 Ct./kWh
Rg. 22.11.2000 bis 30.06.2000 2,45 Ct./kWh
Rg. 22.11.2000 bis 30.09.2000 2,70 Ct./kWh
Rg. 22.11.2000 bis 31.10.2000 2,90 Ct./kWh
Rg. 14.11.2001 bis 31.12.2000 2,90 Ct./kWh
Rg. 14.11.2001 bis 30.09.2001 3,30 Ct./kWh
Rg. 14.11.2001 bis 31.10.2001 3,15 Ct./kWh
Rg. 14.11.2002 bis 31.03.2002 3,15 Ct./kWh
Rg. 14.11.2002 bis 30.10.2002 2,95 Ct./kWh
Rg. 22.11.2003 bis 31.12.2002 2,95 Ct./kWh
Rg. 22.11.2003 bis 11.11.2003 3,25 Ct./kWh
Rg. 15.11.2004 bis 30.09.2004 3,25 Ct./kWh
Rg. 15.11.2004 bis 09.11.2004 3,40 Ct./kWh
Rg. 15.11.2005 bis 31.12.2004 3,4024 Ct./kWh
Rg. 15.11.2005 bis 30.09.2005 3,8024 Ct./kWh
Rg. 15.11.2005 bis 27.10.2005 4,2024 Ct./kWh
Rg. 14.11.2006 bis 31.12.2005 4,2024 Ct./kWh
Rg. 14.11.2006 bis 30.06.2006 4,7024 Ct./kWh
Rg. 14.11.2006 bis 24.10.2006 4,9924 Ct./kWh
Rg. 12.11.2007 bis 28.02.2007 4,9924 Ct./kWh
Rg. 12.11.2007 bis 12.10.2007 4,7924 Ct./kWh
Rg. 11.11.2008 bis 31.10.2007 4,7924 Ct./kWh
Rg. 11.11.2008 bis 30.11.2007 4,6500 Ct./kWh
Rg. 11.11.2008 bis 31.03.2008 4,8800 Ct./kWh
Rg. 11.11.2008 bis 31.08.2008 5,3800 Ct./kWh
Rg. 11.11.2008 bis 21.10.2008 6,9600 Ct./kWh
Rg. 17.09.2009 bis 31.12.2008 6,9600 Ct./kWh
Rg. 17.09.2009 bis 31.03.2009 6,5400 Ct./kWh
Rg. 17.09.2009 bis 30.06.2009 5,6800 Ct./kWh
Rg. 17.09.2009 bis 06.09.2009 4,9300 Ct./kWh
Rg. 13.11.2010 bis 14.10.2010 4,9300 Ct./kWh
Ver- oder aufgerechnet habe ich mit der Rg. vom 13.11.2010 und deren Forderung die seit meinem ersten Unbilligkeitseinwand 2005 entstandenen Differenzen aus Forderung, Unbilligkeitskürzung und meinem Vertragspreis vom Aug. 1990, wobei ich -wie bereits erwähnt, zur Vermeidung eines Mißverhältnisses den damaligen Preis jeweils Jahr für Jahr die vom Stat. Bundesamt festgestellte Inflationsrate aufgeschlagen. Der Vertragspreis betrug 1990 umgerechnet 1,73 Ct./kWh und zum Zeitpunkt meines ersten Unbilligkeitseinwands 2,30 Ct./kWh.
Beginnend mit diesem Datum habe ich Jahr für Jahr vom zunächst billigen Rechnungspreis die Differenz zum Vertragspreis des jeweiligen Rechnungsjahres ermittelt.
Das Ergebnis bis einschl. 2010 beträgt 1.731,57 Euro, die ich gegen die aktuelle Rechnung zu verrechnen oder aufzurechnen beabsichtige.
Das habe ich den RWE kundgetan mit all den notwendigen Jahrestabellen.
Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass im Falle des Ansatzes der 10-jährigen Verjährungsfrist der Aufrechnungs- oder Verrechnungsbetrag insgesamt 2.581,80 Euro ausmachen würde, den ich mit der laufenden Rechnung \"leider\" nicht verrechnen kann.
Auf die diversen \"Mätzchen\" während der Jahre der Belieferung im Einzelnen einzugehen würde diesen bereits langen Vortrag unmäßig verlängern.
Man hat mir in einem Jahr im Juli einen Verbrauch von 0 kWh genehmigt, um natürlich im Folgemonat den Preis anzuheben.
Man hat für die Preisanhebungen fiktive Zählerstände angesetzt, die keineswegs mit den von mir Monat für Monat notierten korrekten Zählerständen übereinstimmen. Und diese Liste kann ich beliebig fortsetzen.
Doch hoffe ich, dass Sie meinen Darstellungen folgen konnten, stehe aber gern für weitere Erläuterungen zur Verfügung, prüfe aber noch, ob es nicht sinnvoll wäre, einen MB zu beantragen, auch wenn ich nahezu vollständig verrechen oder aufrechnen kann.
20.12.2010 / h.terbeck