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OLG OL legt Verfahren dem EuGH vor

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jroettges:
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat soeben das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Fragen aller Fragen vorgelegt.

Richter Gerken hat erläutert, dass man auch in den Fällen, in denen nämlich die Einbeziehung der ABVGasV nicht festgestellt werden kann, nicht entschieden hat, um das Verfahren nicht auseinanderzureißen.

Nun ist die Luft erst mal draußen. Auch die hunderte Klagen gegen die Kürzer, die vom LG Oldenburg bis zur Entscheidung des OLG\'s ausgesetzt worden sind, liegen vermutlich auf Eis. Auch da ist kaum mit einer Entscheidung zu rechnen.

RR-E-ft:
Soweit wegen bestrittener und nicht nachgewiesener Einbeziehung Entscheidungsreife hinsichtlich einzelner Kläger besteht, hätte eigentlich (durch Teilurteil) entschieden werden müssen. Erfreulich, dass der EuGH Gelegenheit erhält, die Rechtsprechungspraxis des VIII. Zivilsenats des BGH unter die Lupe zu nehmen.

Parallelverfahren können wohl  nur auf Antrag ausgesetzt (ruhend gestellt werden), wenn die dortigen Verfahrensbeteiligten gemeinsam zustimmen.

jroettges:
Die überwiegende Zahl der zuletzt 55 Kläger im Verfahren OLG OL 12 U 49/07 hatten ihre Zahlungen gekürzt. Da dürfte es als kleines Opfer angesehen werden, dass sich die Entscheidungen hinziehen.

Das LG Oldenburg hat im September in meinem Fall entschieden:

\"Das Verfahren wird, nachdem der Vergleichsvorschlag des AG ... von der Klägerin abgelehnt und das Verfahren an das Landgericht verwiesen wurde, gemäß § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des dem Revisionsverfahren VIII ZR 246/08 zugrundeliegenden Verfahren beim OLG Oldenburg - Az. 12 U 49/07 ausgesetzt, da es darin ebenfalls um die Frage der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von Gaspreiserhöhungen seitens der Klägerin bei ihren Sondervertragskunden geht.\"

Ähnliche Bescheide haben alle Beklagten bekommen, mit denen ich bisher sprechen konnte.

Ist denn bei dieser Beschlusslage damit zu rechnen, dass das LG nunmehr das Verfahren fortsetzt, obwohl die Grundfragen immer noch offen sind?

RR-E-ft:
Vorlagenbeschluss

EuGH soll entscheiden

Anmerkung:

Die schlussendliche Entscheidung hat - entgegen der Mitteilung des NDR -  keinen Einfluss auf die Verjährung von Rückforderungsansprüchen betroffener Kunden. Auch zum 31.12.10 werden wieder Rückforderungsansprüche verjähren.
Deshalb lohnt sich für EWE das Spiel auf Zeit.

Stubafü:
Gehört zwar nicht hierher,
dennoch zur info:

Nachricht NDR 3
Stand: 14.12.2010 12:01 Uhr

EuGH soll über EWE-Gaspreise entscheiden  
OLG Oldenburg hat entschieden: Die Luxemburger Richter sollen das letzte
Wort im Gas-Streit haben. Im Streit um Gaspreiserhöhungen hat das
Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, eine Sammelklage von 55 EWE-
Kunden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Die EU-Richter
sollen klären, ob die Gas-Verträge der EWE überhaupt mit europäischem
Recht vereinbar sind. Eine EU-Richtlinie schreibt insbesondere bei
Gasverträgen vor: Preisklauseln und Allgemeine Geschäftsbedingungen
müssen für den Kunden klar und verständlich sein. Im Fall der EWE sei das
offensichtlich nicht der Fall, so das Oldenburger Gericht in seiner
Begründung.
.....




Anmerkung:

Damit dürfte die obiter dicta Aera von Gas-Ball zu Ende gehen.
Mutig, Mutig das OLG!

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