Die überwiegende Zahl der zuletzt 55 Kläger im Verfahren OLG OL 12 U 49/07 hatten ihre Zahlungen gekürzt. Da dürfte es als kleines Opfer angesehen werden, dass sich die Entscheidungen hinziehen.
Das LG Oldenburg hat im September in meinem Fall entschieden:
\"Das Verfahren wird, nachdem der Vergleichsvorschlag des AG ... von der Klägerin abgelehnt und das Verfahren an das Landgericht verwiesen wurde, gemäß § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des dem Revisionsverfahren VIII ZR 246/08 zugrundeliegenden Verfahren beim OLG Oldenburg - Az. 12 U 49/07 ausgesetzt, da es darin ebenfalls um die Frage der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von Gaspreiserhöhungen seitens der Klägerin bei ihren Sondervertragskunden geht.\"
Ähnliche Bescheide haben alle Beklagten bekommen, mit denen ich bisher sprechen konnte.
Ist denn bei dieser Beschlusslage damit zu rechnen, dass das LG nunmehr das Verfahren fortsetzt, obwohl die Grundfragen immer noch offen sind?