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Autor Thema: Heizstromversorger  (Gelesen 4346 mal)

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Offline Neuhaus

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Heizstromversorger
« am: 14. Dezember 2010, 09:27:17 »
Wo kann ich eigentlich erfahren, welches Unternehmen Rückzahlungen vornehmen muß
und
Wo kann ich erfahren, ob mir Rückerstattungen zustehen, weil die KA für diese Sondervertrage zu hoch berechnet waren?

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2010_09_29.php

Gibt es irgentwo schon weitere Informationen?

Offline Netznutzer

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Heizstromversorger
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2010, 13:41:52 »
Ob die KA zu hoch berechnet war oder nicht, wird i.d.R. für den Normalkunden ohne Auswirkung bleiben, da dieser einen All-inclusive-Preis hat, der sämtl. Komponenten beinhaltet. Ob sich, durch welche Faktoren auch immer, die Zusammensetzung des Endverbraucherpreises verschiebt, wird wahrscheinlich nicht zu einer Auszahlung führen. Sollte z.B. Ihr Versorger mit niedriger KA den Preis berechnet haben und es würde sich herausstellen, dass hohe KA fällig wurde, wird er diese wohl auch nicht von Ihnen nachfordern (können).

Gruß

NN

 

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