Hallo liebe Forumteilnehmer,
auch mir hat mein Ergasversorger, die Stadtwerke Bad Homburg, auf meinen Wiederspruch gemäß Musterschreiben Verbraucherzentrale bezüglich des Stadtwerke-Schreibens vom 19.09.05 wegen Erhöhung der Erdgaspreise zum 01.10.2005 um 14,35 % folgendes erklärt bzw angedroht:
Bezüglich der Billigkeit der Gaspreise sei der Maßstab des Marktes undnicht der Kosten maßgeblich; es komme auf die in der Branche anzutreffenden marktgerechten Preise an; die einseitige Preisbestimmung sei dann als billig im Sinne von § 315 BGB anzusehen, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liege.
Ferner wird darauf hingewiesen, daß im hessenweiten Vergleich die Stadtwerke Bad Homburg im unteren preisgünstigen Drittel, im Bundesvergleich im unteren Preisviertel lägen.
Als Anlagen präsentieren die Stadtwerke (als Beweis für die Nichtbereicherung der Stadtwerke) ein Testat der WIBERA Wirschaftsberatung AG, sowie ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft mit der Mitteilung der Nichtbeanstandung der Gaspreise durch die Kartellbehörde für das 1. u. 2. Quartal u. der Versicherung der telefonischen Zusage eines Nichtbeanstandungsschreibens für das 3. Quartal.
Angedroht wurde mir nach diesen Ausführungen unter Umständen die Kündigung der Sonderpreisregelung (seit der Gasabrechnung 01/2004 für das zurückliegende Jahr 2003 tritt die neue Bezeichnung \"Sondervertrag Heizgas HH niedrige Anschlußwerte\"auf, zusätzlich zu meiner bisherigen, seit 02/1999 nicht geändertenTarif-Code-Nr.) und wörtlich \"...die Belieferung zu den Konditionen des Heizgas-Sondertarifs einzustellen, da eine allgemeine Versorgungspflicht nur im Rahmen der allgemeinen Tarife für uns besteht.\"
Bei einer Versorgung zum Allgemeinen Tarif würde ich, wobei ich wahrscheinlich unter den Grundpreistarif und nicht unter den Kleinverbrauchertarif fallen würde - das weiß ich aber nicht sicher -,
mindestens 0,57 cent Arbeitspreis brutto mehr pro kWh zahlen!
Gleichzeitig wurde angedroht, daß bei \"eigenmächtigen\"Kürzungen der Rechnungsbeträge ggf. das Mahnverfahren eingeleitet werden würde.
Wie sind nun diese Erklärungen bzw Drohungen einzuschätzen?
Droht mir eine generelle Einstellung der Gasbelieferung, nachdem ja die bisherigen \"günstigen\"Konditionen \"unter Umständen\"(welche?) gekündigt werden sollen,\"falls ich meine Einwände gegen die Preisregelung der Stadtwerke aufrecht erhalte\", oder \"nur\" Umgruppierung in die Allgemeinen Tarife?
Was soll ich den Stadtwerken antworten hinsichtlich der o.g. Drohungen?
Was habe ich zu erwarten, wenn ich bei dem erwarteten erhöhten Einzug für die Abschlagszahlung zum 31.10.05 mir das Geld von der Bank wiederhole und die Abschlagszahlug in der bisherigen Höhe selbst überweise?
Soll ich die Einzugsermächtigung in diesem Fall gleich ganz kündigen?
Ist an der Behauptung der Stadtwerke was dran, mit ihremSchreiben und ihren o.g. Erklärungen zum Thema Billigkeit und Marktvergleichen sowie den beigefügten Anlagen vom Wirtschaftsberatungsinstitut und dem Landes-Wirtschaftsministerium sei allen Anforderungen laut meinem Musterbrief Genüge getan?
Muß zugeben, so ein Schreiben seitens desMonopol-Energieversorgers schüchtert schon ein.
Gruß und Dank an alle, die sich bis hierher durchgekämpft haben.
g.steger