Auch ich hatte - als langjähriger Protestler, der seit 2004 nur seinen eigenen akzeptierten Preis zahlt - Anfang Oktober das schon mehrfach hier zitierte Schreiben von Thüga mit der Bitte erhalten, die Altforderungen in Höhe von rund 1.700 € zu begleichen etc., etc.. Habe gar nicht darauf geantwortet und erst im (üblichen) Protestschreiben gegen die zum 1. Januar 2011 angekündigte Preiserhöhung vor zwei Wochen darauf hingewiesen, dass ich aus gleichen Gründen wie in den Schreiben von ......usw. , auch dem Wunsch auf Ausgleich der Altforderungen nicht nachkommen werde.
Heute erhielt ich ein Schreiben, in dem Thüga mir 50% Forderungsverzicht anbietet, wenn ich eine mitgeschickte Vereinbarung unterschreibe, in der ich auf weitere Geltendmachung etwaiger Ansprüche gemäß § 315 BGB, die den Lieferzeitraum bis zur Verbrauchsabrechnung 2009 betreffen, verzichte.
Der Forderungsverzicht gilt nur, wenn ich bis zum 20.12. 2010 die Vereinbarung unterschriebnen zurücksende und den Restbetrag bis 22.12.2010 überweise. Natürlich bittet man um Verständnis, dass Thüga sich weitere Schritte vorbehält, sollte ich nicht bis zum 20. Dezember 2010 antworten.
Ich empfinde das als einen Sieg nach Punkten und fühle mich bestärkt darin, weiter beim eingeschlagenen Weg zu bleiben. Sehe ich das richtig, was empfehlen die Juristen bzw. Spezialisten und wie sollte die Antwort aussehen?
Vorab schon vielen Dank!
wopeni