Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrandrohung
noro:
wir wurden bis zum 30.04.2010 vom Versorger \"X\" mit Haushaltsstrom beliefert. Zum 01.05.2010 erfolgte ein Versorgerwechsel.
Gegen die Schlußrechnung von Versorger \"X\" wurde Widerspruch eingelegt.
Es wurde eine eigene Rechnung erstellt und der Betrag gezahlt.
Nun droht der \"alte\" Versorger, wegen nicht gezahlter Beträge, mit einer Versorgungssperre und ich bin mir absolut sicher das er dies auch beim Netzbetreiber einleiten wird.
Wie sieht die rechtliche Situation aus?
gruß
noro
bjo:
--- Zitat ---Original von noro
Nun droht der \"alte\" Versorger, wegen nicht gezahlter Beträge, mit einer Versorgungssperre und ich bin mir absolut sicher das er dies auch beim Netzbetreiber einleiten wird.
gruß
noro
--- Ende Zitat ---
da liegst du falsch!
solange du einen gültigen Vertrag mit dem neuen Anbieter hast und diesem nachkommst, kann der alte Versorger nichts machen!
- Ihm bleibt nur der Rechtsweg
Wenn der alte Versorger auch der Netzbtreiber ist und darüber dich sperren will!
soll er doch, Nötigunganzeige kannste gleich online schreiben!
- > irgendwelchen Kontakt mit Versorgern nur schriftlich, ode Mail mit PDF anhang!
Auf welcher Basis hast du gekürzt?
- richtig Widerspruch mit Musterschreiben, oder wegen falscher Rechnung ?
noro:
bjo
Gekürzt wurde wegen falscher Rechnung.
Was die Sperrandrohung betrifft - der zuständige Netzbetreiber prüft ja nicht ob die Sperrung Rechtens ist, er verläßt sich auf dass was ihm der Versorger mitteilt - oder?
Er müßte aber doch sehen das wir aktuell von einem anderen Versorger beliefert werden - oder sehe ich da etwas falsch?
Gruß
noro
Cremer:
dem Netzbetreiber geht die sache garnichts an. Er darf hier keine Sperre durchführen.
Sollte er eine Sperre mit 2 wöchiger Frist schriftlich ankündigen, dann drohen Sie ihm mit einer Anzeige wegen Nötigung und Schikane
RR-E-ft:
Die Frist für die Sperrandrohung beträgt seit 2006 vier Wochen.
Mit Schikane sollte man nicht drohen. ;)
Es wurde hier im Forum schon mehrfach besprochen, dass wegen Altforderungen beim Vorlieferanten (egal ob solche überhaupt bestehen) jedenfalls eine aktuelle Energielieferung beim neuen Lieferanten nicht unterbrochen werden darf.
Das wissen auch die Versorger. Bestimmt ein \"schlimmer Computerfehler\", wie sich wohl durch einen Anruf leicht herausstellen wird.
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