Wer seine Ansprüche aus 2007 vor der Verjährung retten will, muss diese - wenn die SW Münster auf das Rückforderungsschreiben nicht reagieren sollten - gerichtlich geltend machen und zwar entweder durch Beantragung eines Mahnbescheids oder die Einreichung einer Klageschrift.Ein Mahnbescheid ist dabei zunächst das einfachere und schnellere Rechtsmittel, da keine Begründung des Anspruchs notwendig ist und es im automatisierten Verfahren abgewickelt wird. Die Beantragung eines Mahnbescheids ist
auch sehr kostengünstig; bei einem Streitwert von bis zu 900 Euro fallen z.B. nur Kosten in Höhe von 23,00 Euro an.
Das
Formular des Mahnbescheid-Antrags kann direkt im Internet ausgefüllt werden (
hier. Hilfestellung zum Ausfüllen des Antrags gibt es
hier.) Schicken Sie diesen dann ausgedruckt an das zuständige
Mahngericht (für Münsteraner zuständig ist das Amtsgericht Hagen).
Eingangsfrist (31.12.2010) beachten!
Die SW Münster haben nach Erhalt des Mahnbescheids die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Versäumen sie dies, können Sie ohne weiteres einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Bei Widerspruch werden Sie vom Gericht aufgefordert, Ihren Anspruch innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu begründen und die Gerichtskosten für das streitige Verfahren einzuzahlen.
Näheres zum gerichtlichen Mahnverfahren auch
hier bei Wikipedia.
Zur Fristenüberwachung, Beantragung eines Vollstreckungsbescheids sowie zur Klagebegründung sollten Sie in jedem Fall die Dienste eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen. (Näheres zu den Kosten
hier.) Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bitten Sie diese um Deckungszusage.