Energiepreis-Protest > ZVO Energie
ZVO unterliegt vor dem AG Eutin wegen Unbilligkeit
rkausg:
Erstmal herzlichen Glückwunsch :], mal sehen, wie sich der ZVO jetzt verhält. Letztes Jahr haben sie ja noch versucht, uns mit einem angeblich für sie günstigen Urteil ins Bockshorn zu jagen.
Zwei Fragen stellen sich noch:
1. Wenn ich die Urteilsbegründung richtig gelesen habe, geht das Amtsgericht Eutin unabhängig vom tatsächlich gesprochenen Urteil davon aus, dass es eigentlich nicht zuständig ist und der Fall nur deshalb dort verhandelt wurde, weil sich niemand auf diese Nicht-zuständigkeit berufen hat.
2.Hat das Gericht nur deshalb die Frage Tarifkunde-Sondervertragskunde nicht entschieden, weil selbst, wenn man annimmt, dass ein Grundversorgungstarif vorliegt, was für den ZVO günstiger wäre, die Preiserhöhungen ungerechtfertigt, weil unbillig sind?
Gruß
RK
bolli:
--- Zitat ---Original von rkausg
2.Hat das Gericht nur deshalb die Frage Tarifkunde-Sondervertragskunde nicht entschieden, weil selbst, wenn man annimmt, dass ein Grundversorgungstarif vorliegt, was für den ZVO günstiger wäre, die Preiserhöhungen ungerechtfertigt, weil unbillig sind?
--- Ende Zitat ---
Das Gericht hat nicht entschieden, dass der Grundtarif bzw. die Preiserhöhungen unbillig sind, sondern das der Sachvortrag der Klägerin für eine Entscheidung dazu nicht substanziiert genug war und daher die Erhöhungen nicht begründet waren (S. 6 oben).
Also eher eine formelle denn eine inhaltliche Entscheidung.
hebbi:
--- Zitat ---Original von rkausg
1. Wenn ich die Urteilsbegründung richtig gelesen habe, geht das Amtsgericht Eutin unabhängig vom tatsächlich gesprochenen Urteil davon aus, dass es eigentlich nicht zuständig ist und der Fall nur deshalb dort verhandelt wurde, weil sich niemand auf diese Nicht-zuständigkeit berufen hat.
2.Hat das Gericht nur deshalb die Frage Tarifkunde-Sondervertragskunde nicht entschieden, weil selbst, wenn man annimmt, dass ein Grundversorgungstarif vorliegt, was für den ZVO günstiger wäre, die Preiserhöhungen ungerechtfertigt, weil unbillig sind?
Gruß
RK
--- Ende Zitat ---
Zu 1) Genau darauf hat das Gericht hingewiesen und die Parteien gefragt, ob sie dennoch den Fall vor dem AG verhandeln möchten. Beide haben dies bejaht.
Zu 2) Wie bolli schon sagt, ist wohl nicht die Unbilligkeit bewiesen, sondern es konnte vielmehr die Billigkeit trotz gewährter Fristverlängerung nicht ausreichend belegt werden.
Warten wir ab, ob die Klageseite Berufung einlegen wird. Die Frist dazu dürfte ja bereits abgelaufen sein. In Kürze werde ich berichten, ob oder ob nicht...
DieAdmin:
In den Lübecker Nachrichten:
Etappensieg für Gasrebellen aus Ostholstein
http://www.ln-online.de/artikel/2919457
rkausg:
Hallo,
im Zusammenhang mit dem Protest gegen enorm gestiegene Abfallgebühren hat der Pressesprecher des ZVO öffentlich geäußert:
„In diesem Bereich machen wir Verluste. Gewinne macht vielmehr die ZVO Energie GmbH, über die Erdgasversorgung. Und diese Gewinne werden nur an die Gemeinden verteilt, die die Gasversorgung übertragen.“
Ist das rechtlich in Ordnung:
1. das die Gewinne nicht zu Preissenkungen führen? und
2. das nur die Gemeinden profitieren, die dem ZVO die Gasversorgung übertragen
Was bedeutet überhaupt diese Übertragung, doch wohl nicht, ob das Rathaus mit dem Gas vom ZVO beheizt wird, oder?
Hat das irgendetwas mit der Konzessionsabgabe zu tun?
Viele Grüße
rkausg
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