@enerveto
Steuerlicher Querverbund ist an sich noch nicht schädlich.
Auch soll die Energieversorgung selbstredend über die reine Kostendeckung auch einen Ertrag (Gewinn) abwerfen, der getrost auch in andere Bereiche fließen kann.
Fraglich ist nur, ob die Gewinne, die im Bereich der Energieversorgung erwirtschaftet werden, tatsächlich
angemessen sind, um zu einer angemessenen Verzinsinung des eigenen und aufgeneommenen Kapitals zu führen und darüber hinaus notwendige Investitionen im Bereich der Energieversorgung zu ermöglichen (BGh NJW-RR 1992, 183 ff.).
Wenn jedoch der Versorger gezwungen wird, unbillig überhöhte Preise zu kalkulieren, um über
unangemessen hohe Gewinne defizitäre Bereiche im Querverbund überhaupt aufrecht zu erhalten, so ist dies selbstredend zu beanstanden und abzustellen.
Das aufgezeigte System ist weitverbreitet um nicht zu sagen gang in gäbe, ordnungspolitisch jedoch vollkommen fragwürdig.
Dies gilt insbesondere wenn Einkommensschwache sogar aus öffentlichen Mitteln Zuschüsse zu ihren Energiekosten bekommen müssen.
Dann fließt Geld aus öffentlichen Haushaltsmitteln, die dafür gar nicht bestimmt sind, mittelbar in die Finanzierung defizitärer öffentlicher Bereiche ein.
Dies halte ich für unzulässig, weil die Sozialkassen zum einen oft aus anderen Quellen (Bund/ Land) gespeist werden und von dort selbstredend keine Subventionierung der defizitären Bereiche bewilligt worden wären. Die defizitären Bereiche können nur auf die öffentlichen Fördermittel zurückgreifen, welche für sie tatsächlich in die öffentlichen Haushalte eingestellt wurden.
Oft wird eingewandt, dieses System sei immer noch besser als bei der Energieversorgung durch ein Konzernunternehmen:
Nun fordern Regionalversorger ähnliche Preise wie kommunale Stadtwerke, ohne jedoch einen ÖPNV etc. pp. aufrecht zu erhalten.
Was sollte also bei denen erst die hohen Preise rechtfertigen?
Dem kommunalen Haushalt bzw. über den Querverbund dürfen der Kommune also nur
angemessene Gewinne aus der Energieversorgung zufließen.
Darüber hinaus erhalten die Kommunen ja auch schon die
Konzessionsabgaben (die als Kosten in die Energiepreise einfließen), deren Berechtigung bereits unter Bundeswirtschaftsminister Rexrodt in Frage gestellt waren und eigentlich schon längstens abgeschafft sein sollten.
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/910903.htmhttp://www.intern.nwstgb.de/_scripts/frame_generator/generate.pl?frameset=http%3A//www.intern.nwstgb.de/mitteilungen/archiv/index.phtml&framename=text&url=http%3A//www.intern.nwstgb.de/mitteilungen/archiv/1996/juni/301/index.phtmlAllein der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte wohl kein Konzept, bei Wegfall der Konzessionsabgaben den Ausfall von ca. 3 Mrd. EUR jährlich gegenzufinanzieren, weshalb es diese Abagaben weiter gibt.
Konzessionsabgaben hatte ursprünglich (beginnend in Berlin) ein privates Unternehmen für die Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und später für das Privileg an die Gemeinde zu leisten, die Gemeindeeinwohner
ausschließlich zu versorgen:
http://www.udo-leuschner.de/basiswissen/SB103-002.htmDas Privileg ist mit der Liberalisierung 1998 entfallen.
Zudem erscheint es fraglich, weshalb eine Gemeinde in der Gestalt des eigenen Stadtwerks überhaupt
quasi an sich selbst Konzessionsabgabe leisten sollte.
Das ist eigentlich überhaupt nicht erforderlich. Auch sind die Gemeinden grundsätzlich nicht verpflichtet, sondern gesetzlich nur berechtigt, Konzessionsabgaben zu erheben.
Diese Konzessionsabgaben stehen dem kommunalen haushalt also über die Gewinne aus der Energieversorgung hinaus als entsprechende Einnahmen zur Verfügung.
Konzessionsabgabe sollte man vielleicht eigentlich nur von dritten Unternehmen, die mit der Gemeinde nichts zu tun haben, fordern.
http://www.udo-leuschner.de/rezensionen/rf9910stier.htmFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt