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Autor Thema: Stromdiebstahl  (Gelesen 17743 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Stromdiebstahl
« Antwort #15 am: 09. November 2009, 02:17:32 »
Bad news are good news!

Auch Anfang der siebziger wurden bereits Angehörige (Zeitsoldaten) der Bundeswehr unehrenhaft entlassen, die z.B. ein halbes Pfund Butter oder Kopierpapier mit nach Hause genommen hatten.

Klar, das mit dem Vertrauensverhältnis hat schon was und unsereins würde auch voll dahinterstehen, wenn es eben auch aus der anderen Richtung noch zu verspüren wäre.

Vertrauen ist zunächst vorrangig ein moralischer Begriff und beruht auf Gegenseitigkeit. Für mich waren etliche meiner Vorgesetzten auch Vorbilder. Tadelloses Verhalten wurde gezeigt und eben auch gefordet.

Inwieweit erfüllen denn etliche Angestellte von Unternehmen, die sich Manager nennen, das Vertrauensverhältnis mit Leben?

Ganz egal - sch...egal heißt doch immer häufiger die Devise, Hauptsache das exorbitante Gehalt, die noch exorbitanteren Boni, die Dienstvilla, die Altersbezüge, der Dienstwagen und die Arbeitsessen stimmen. Unten wuseln die Plebs im Hamsterrad und wehe die stören das Vertrauen.

Solange sich nichts in dieser Denke ändert, solange ausschließlich die Kapitalrendite der Altar des Führungspersonals ist, solange sollten wir mit moralischen Begriffen sparsam umgehen.

Ich weiß, ich weiß .... das Arbeitsrecht, der Arbeitsvertrag usw. usw.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline nomos

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Stromdiebstahl
« Antwort #16 am: 09. November 2009, 10:51:44 »
Zitat
Original von reblaus
Im Arbeitsrecht braucht es keinen strafrechtlich verwertbaren Beweis. Es geht schließlich nicht um die Bestrafung der Angestellten, sondern darum dass der Arbeitgeber sein Eigentum nicht jemandem treuhänderisch in die Hände legen will, ::::::
    @reblaus, um was es schließlich geht, das ist hier die Frage. Es geht nicht um \"strafrechtlich vewertbare Beweise die im Arbeitsrecht keine Rolle spielen\". Man kann die Störung des Vertrauensverhältnisses auch konstruieren! Es geht daher einmal um möglichen Missbrauch und den gilt es genauso zu unterbinden. Dann geht es um den Gleichheitssatz der vom Grundgesetz garantiert ist und der auch beim Arbeitsrecht gilt. Was da bei Managern und einfachen Angestellten sichtbar wird ist damit nicht zu vereinbaren.

    Hierzu finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Diskussionen, TV-Talks und mehr:

KÜNDIGUNG VON „UNKÜNDBAREN

...  und die Medien zeigen die Entwicklung auf. Für Statistiken sind andere zuständig. Generelles Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich durch Ungleichheit und Missbrauch von Regeln nicht herstellen, das Gegenteil ist der Fall.  Die Produktivität wird durch solche Handyaufladefälle sicher nicht verbessert. Der Schaden für die Arbeitgeber ist ungleich größer. Es gibt mit Sicherheit viele Arbeitgeber, die bei solchen  Beispielen auch nur den Kopf schütteln.

Abschmecken eines Brotaufstrich

Bis zum Selbstmord (.. im Scheinzusammenhang ...)[/list]

Offline reblaus

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Stromdiebstahl
« Antwort #17 am: 10. November 2009, 15:48:06 »
Die meisten Fälle bei denen Manager ungestraft über die Stränge schlagen, kommen bei anonymen Kapitalgesellschaften ohne Großaktionär mit starker Stellung vor. Diese Manager werden nicht von den Eigentümern sondern von Ihren Managerkollegen kontrolliert. Da haben alle Seiten nur ein Interesse: die Standards möglichst hoch zu schrauben. Die Mitbestimmung hat diesem Treiben keinen Riegel vorgeschoben. Die Arbeitnehmervertreter verkaufen ihre Zustimmung zu überzogenen Bezügen gegen Wohltaten für die Belegschaft.

Sinnvoll wäre, die Eigentümer über die Bezahlung des Vorstands entscheiden zu lassen, schließlich müssen sie es bezahlen. Nur wie erkämpfen dann die Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zukünftig weitere Wohltaten?

Offline nomos

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Stromdiebstahl
« Antwort #18 am: 12. November 2009, 09:34:28 »
@reblaus, das Aktienrecht und die Mitbestimmung stehen zwar damit in einem gewissen Zusammenhang und ich kann da uneingeschränkt folgen, das ist aber doch ein anderes Thema.

Es geht um Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis und vor Gericht, auch Arbeitsgericht. Üblich ist bei Auseinandersetzungen mit Managern doch der außergerichtliche Vergleich mit fürstlicher Abfindung. Für Manager gibt es quasi noch eine Belohnung, für einfache Arbeitnehmer der wirtschaftliche Ruin mit existenziellen Folgen.

Beispiele gibt es genug. Hier ist eines:

Zitat
Daimler hatte sich Ende 2005 von dem damaligen Vertriebsmanager Fahr getrennt, da das Unternehmen ihn mit Unregelmäßigkeiten in Verbindung brachte. Nach seinem Ausscheiden wurden bei dem Stuttgarter Autobauer eine ganze Reihe von Fällen offenbar, in denen Mitarbeitern fingierte Abrechnungen vorgelegt und Schmiergelder gezahlt hatten oder in andere Betrügereien verwickelt waren. Fahr war zunächst fristlos gekündigt worden und nach einem außergerichtlichen Vergleich später mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Manager vor Gericht

Offline reblaus

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Stromdiebstahl
« Antwort #19 am: 12. November 2009, 14:16:37 »
@nomos
An diesem Beispiel erkennen Sie, dass Daimler diesen Manager ohne Abfindung fristlos kündigen wollte. Inwieweit der spätere Vergleich darauf zurückzuführen war, dass diese Entscheidung rechtlich nicht haltbar war, können weder Sie noch ich etwas sagen.

Auch im Falle Siemens sind die verantwortlichen Manager nicht mit Samthandschuhen angefasst worden, und wurden mit Millionenschadensersatzansprüchen konfrontiert.

Vielleicht werden Manager bei Fehlverhalten gar nicht soviel besser behandelt als einfache Angestellte. Die Fälle bei denen fristlos gekündigte Angestellte schlussendlich noch hohe Abfindungen erhalten, sind ziemlich zahlreich.

Offline nomos

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Stromdiebstahl
« Antwort #20 am: 12. November 2009, 16:02:15 »
Zitat
Der ehemalige Deutschland-Vertriebschef des Autobauers Daimler ist wegen Meineids zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Stuttgarter Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Manager der damaligen Daimler-Chrysler AG vor sieben Jahren in einem Prozess um sogenannte Graumarktgeschäfte nicht die Wahrheit gesagt hat.
    hier klicken und weiterlesen

    \"Der heute 61-Jährige schied 2005 wegen anderer \"Unregelmäßigkeiten\" aus dem Unternehmen aus.\"

    U.a. ist eine Missachtung von Konzernrichtlinien eines Managers ja geradezu eine Lappalie gegen des vertrauensschädigende Aufladen eines Handys für den Bruchteil eines Cents  :( . Die \"vergleichende\" Abfindung darf der Manager behalten, so oder so. Rechtsmittel sollen ja noch eingelegt werden, man kann das ja locker finanzieren oder deckt solche Fälle vielleicht sogar noch eine spezielle D&O-Versicherung?

    @reblaus, die Gleichheit \"da oben zu da unten\" sehe ich nicht mehr in jedem Fall gewährleistet - Siemens hin oder her. Ich denke, ich habe ausreichend deutlich gemacht um was es geht. [/list]

    Offline reblaus

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    Stromdiebstahl
    « Antwort #21 am: 12. November 2009, 16:54:49 »
    @nomos
    Ich habe mich noch mit keinem Wort dahingehend geäußert, dass ich die fristlose Kündigung wegen des Aufladens eines Handys gutheiße.

    Es gibt keine Gleichheit zwischen denen da oben und denen da unten. Wenn Erivan Haub seine Leute schlecht behandelt, haben die Leute von Daimler auch keinen Anspruch darauf gleich behandelt zu werden oder umgekehrt.

    Prozentual gibt es bei den Managern genauso viele Arschlöcher wie bei den Kassiererinnen. Es gibt aber auch genausoviele nette Leute.

    Schubladendenken ist kein Denken sondern Denkfaulheit.

    Offline nomos

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    Stromdiebstahl
    « Antwort #22 am: 12. November 2009, 17:09:44 »
    Zitat
    Original von reblaus
    Prozentual gibt es bei den Managern genauso viele Arschlöcher wie bei den Kassiererinnen. Es gibt aber auch genausoviele nette Leute.

    Schubladendenken ist kein Denken sondern Denkfaulheit.
      Was das Schubladendenken betrifft kann ich zustimmen. Zum Rest fehlt mir die passende Statistik  :D .  Dann nehmen Sie mal  einen Manager und eine Kassiererin, egal ob von der ersten oder zweiten Sorte und denken mal über \"die Gleichheit\" im \"real existierenden Rechtsstaat\" dieser Beiden nach. Keinerlei Unterschied?

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    Stromdiebstahl
    « Antwort #23 am: 02. Dezember 2010, 10:38:35 »
    LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, Az: 16 Sa 260/10
     
    Ein Netzwerkadministrator hatte im Rechenzentrum seines Arbeitgebers für eineinhalb Stunden seinen privaten Elektroroller aufgeladen. Dem Unternehmen waren dadurch Stromkosten in Höhe von ca. 1,8 Cent entstanden. Der Arbeitgeber nahm dies trotz der 19-jährigen Betriebszugehörigkeit zum Anlass, fristlos zu kündigen. Ebenso wie die Vorinstanz erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung für unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts wäre wegen des geringen Schadens und der langjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers eine Abmahnung ausreichend gewesen, um das durch den Vorfall verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen.

    Presse Justiz NRW

    Wenn man dagegen sieht, wie landauf landab Kommunen Steuergelder für Elektrofahrzeuge vom Fahrrad bis zum Auto, angeblich zum Testen, \"verwenden\", selbstverständlich kostenlos \"betankt\", dann haben wir in Deutschland langsam eine verkehrte Welt.  Jedem OB sein \"ÖKO\"-Spielzeug, macht sich gut mit Foto und Presse. Hier Millionen-Geldverschwendung ohne Ende und da wird das Aufladen eines Elektrorollers für  1,8 Cent zur fristlosen Kündigung genutzt und man geht damit auch noch in die nächste Instanz. Entlassen gehören die Personalverantwortlichen dieses Unternehmens - fristlos! Null Geschäfte mit solchen Unternehmen - nicht für einen Cent!  X(

     

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