Nachdem die SW Münster auf Grund wachsenden öffentlichen Drucks gezwungen waren, Details zum angekündigten Vergleichsangebot eher zu veröffentlichen als geplant, tönen sie derzeit voller Genugtuung (
hier): „Damit ist der Vorwurf wiederlegt, wir würden bewusst auf Zeit spielen und den Kunden Optionen nehmen“.
Widerlegt? Das ist schon dreist. Denn genau das Gegenteil ist der Fall. Die Stadtwerke spielen ganz offensichtlich weiterhin bewusst auf Zeit, um ihre Kunden in die Verjährungsfalle zu locken. Inzwischen nur mit dem etwas subtileren und perfideren Mittel der Manipulationsrhetorik.
(
siehe hier)
Was müssen die Kunden tun?
Dr. Müller-Tengelmann: Zum jetzigen Zeitpunkt nichts. Damit alle betroffenen Kunden wissen, dass sie unser Angebot erhalten, werden wir diesen bis Mitte Dezember ein Ankündigungsschreiben schicken. Anfang 2011 werden wir die Vergleichsangebote selbst verschicken. Aus diesem Schreiben geht der individuell berechnete, persönliche Auszahlungsbetrag hervor.
Welche Konsequenzen hat eine Annahme des Vergleichs für den Kunden?
Dr. Müller-Tengelmann: Nimmt der Kunde den Vergleich an, verzichtet er auf die Geltendmachung gerichtlicher Schritte gegenüber den Stadtwerken aufgrund ungültiger Preisanpassungsklauseln. Bei Verzicht auf den Vergleich steht dem Kunden selbstverständlich der juristische Weg offen. ...
Wie viel Bedenkzeit haben die betroffenen Kunden?
Dr. Müller-Tengelmann: Jeder Kunde kann sich in aller Ruhe bis zum 31. März 2011 überlegen, welches unserer Alternativangebote er annehmen möchte. Bei Annahme des Vergleichs wird ihm der Betrag im April 2011 auf sein Konto überwiesen. ...
Was läuft hier ab? Der Geschäftsführers der Stadtwerke Münster benutzt unterschwellige Suggestionen, die darauf gerichtet sind, beim arglosen Kunden, der sich mit Manipulationstechniken nicht auskennt, den Eindruck zu erzeugen:
„Ich brauche erst mal gar nichts zu tun. Ich kann abwarten, bis ich im Januar 2011 mein persönlich berechnetes Angebot erhalte. Da brauche ich nicht mal selbst nachzurechnen. Und dann kann ich mir in aller Ruhe auch noch sogar bis Ende März überlegen, ob ich das Vergleichsangebot annehmen will oder nicht. Und wenn nicht, dann steht mir ja immer noch der juristische Weg offen.“Falsch!
Wer nicht aufpasst und sich verführen lässt, so zu denken, erlebt in 2011 eine böse Überraschung. Denn dann sind alle Rückzahlungsforderungen aus 2007 wegen Verjährung nicht mehr einklagbar. Einer Familie mit Einfamilienhaus und Altvertrag aus den 90-er Jahren gehen so u.U. schnell mal 1500 Euro oder mehr verloren.
Will man dann wenigstens noch seine Erstattungsansprüche aus 2008 geltend machen, wird man diese sowieso einklagen müssen. Denn ein weiteres Vergleichsangebot von den Stadtwerken wird es dann schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit mit Sicherheit nicht mehr geben.
Deshalb gilt es, sich von den Stadtwerken Münster nicht zum Abwarten verleiten zu lassen, sondern SOFORT zu entscheiden, ob man den juristischen Weg gehen will oder lieber den angebotenen Vergleich akzeptiert.Eine vernünftige Entscheidung ist dabei nur möglich, wenn man sich seine Ansprüche zunächst genau ausrechnet. Schnell und einfach geht dies mit einer speziellen
Excel-Tabelle, in die man seine Vertragsdaten und die Beträge aus seinen damaligen Rechnungen eingibt und die dann automatisch den Rückforderungsanspruch ausrechnet.
Eine solche Tabelle habe ich hier vorliegen. Wer sie haben möchte, schickt mir bitte eine PN mit E-Mail-Adresse und (zwecks Vermeidung von „Maulwurf-Aktionen“) auch seine vollen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon). Hilfe beim Ausfüllen biete ich in Kooperation mit dem „Bund der Energieverbraucher e.V. Münsterland“ ebenfalls an.