Das kommt auf die Art an, wie man die GVV liest.
\"...werden dem Erdgaskunden die Kosten, die der jeweilige Netzbetreiber GELSENWASSER AG berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungspauschalen von 10,-- Euro, weiterberechnet, sofern die Maßnahme aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Grundversorgungsvertrag, insbesondere der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht, durchgeführt wurde.\" Danach werden Kosten nur weiterberechnet, wenn diese aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden entstanden sind. Die 10 € werden in jedem Fall aufgeschlagen. Eine Kündigung ist wohl kaum eine Pflichtverletzung ! Die Sicherung des Gasanschlusses dürfte in der Pflicht des Versorgers liegen. Eine Aufforderung, dieser Pflicht nachzukommen, als Auftrag zum Zählerausbau umzudeuten, ist schon dreist ! Man könnte die Gaszufuhr auch anders unterbrechen. Aber vielleicht kann man ja noch froh sein, dass nur die Gasuhr ausgebaut wurde !
Was hätte es wohl gekostet, wenn man aufgrund der Kundenforderung nach Sicherung die gesamten Gasrohre von der Strasse bis zum Haus herausgerissen hätte.