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Autor Thema: Gasvertrag gekündigt  (Gelesen 12441 mal)

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Offline vplus

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Gasvertrag gekündigt
« am: 03. Dezember 2010, 10:57:56 »
Hallo,
ich hab folgendes Problem!!
Ich bin auf eine Pelletsheizung umgestiegen und hab meinen Gasvertrag zum 30.09.2010 gekündigt.Ich bat die Gelsenwasser AG alls Versorger, sie möchte den Gasanschluß sichern, sodass davon keine Gefahr ausgeht.
Nach Ende des Vertrages kam ein Mitarbeiter vorbei und hat die Gasuhr ausgebaut.
4 Tage später kam die Rechnung, ich sollte den Gasuhrausbau bezahlen.
Telefonisch weigerte ich mich, schließlich habe ich nicht den Auftrag erteilt.
Die Rechnung wurde gestundet, jetzt aber doch abgebucht, hat man ja vielleicht vergessen!!
Als ich mich erneut beschwerte, heißt es ich hätte durch meinen Wunsch der Sicherung den Auftrag erteilt und solle auch die Kasse zahlen.


Was meint Ihr dazu??

Viele Grüße
Daniel

Offline RR-E-ft

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2010, 12:28:02 »
Zu Unrecht per Einzugsermächtigung abgebuchtes Geld kann man von der eigenen Bank i.d.R. innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen.

Offline vplus

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2010, 15:26:55 »
Ja das Geld wiederzubekommen ist die eine Sache, aber habe ich auch Recht das Geld zurückzufordern??
Viele Grüße
Daniel

Offline PLUS

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2010, 15:46:58 »
Zitat
Original von vplus
Ja das Geld wiederzubekommen ist die eine Sache, aber habe ich auch Recht das Geld zurückzufordern??
Viele Grüße
Daniel
Ja, dann mal von PLUS zu vplus ;).

Siehe hier:

Zitat
Für die Unterbrechung der Erdgasversorgung, die Wiederaufnahme der Erdgasversorgung, den Einbau eines Erdgaszählers sowie die Trennung eines Anschlusses werden dem Erdgaskunden die Kosten, die der jeweilige Netzbetreiber GELSENWASSER AG berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungspauschalen von 10,-- Euro, weiterberechnet, sofern die Maßnahme aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Grundversorgungsvertrag, insbesondere der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht, durchgeführt wurde.

Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung  (GasGVV)

Offline vplus

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2010, 09:24:00 »
Ja,
der Fall ist ja nicht eingetreten!!
Ich habe den Vertrag gekündigt, weil ich kein Gas mehr benötige.
Das bei Zahlungsschwierigkeiten der Kunde zahlt, habe ich mehrfach gefunden.
Aber wer zahlt wenn der Vertrag gekündigt wurde.
Da habe ich bis jetzt noch nichts gefunden!!

Viele Grüße

Daniel

Offline PLUS

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2010, 09:49:10 »
Zitat
Original von vplus
Ich habe den Vertrag gekündigt, weil ich kein Gas mehr benötige.
Das bei Zahlungsschwierigkeiten der Kunde zahlt, habe ich mehrfach gefunden.
Aber wer zahlt wenn der Vertrag gekündigt wurde.
Da habe ich bis jetzt noch nichts gefunden!!
Sorry, die Kostenübernahme ist nach den Bedingungen nicht davon abhängig, wer den Vertrag gekündigt hat. Nochmal lesen!  Bei \"Zahlungsschwierigkeiten\" werden 10 EURO extra fällig.

Offline vplus

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2010, 10:39:30 »
Das sehe ich anders.
In den AGB die Sie  anführen hab ich nämlich was gefunden:

§ 20 Kündigung
.....3| Der Grundversorger darf keine gesonderten
Entgelte für den Fall einer Kündigung
des Vertrages, insbesondere wegen eines
Wechsels des Lieferanten,
verlangen.
Der Fall ist eingetreten\" ich habe gekündigt!!\"
Also ein Widerspruch in sich, oder Abzocke??

Offline PLUS

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2010, 10:56:50 »
Zitat
Original von vplus
Das sehe ich anders.
In den AGB die Sie  anführen hab ich nämlich was gefunden:
....
Der Fall ist eingetreten\" ich habe gekündigt!!\"
Also ein Widerspruch in sich, oder Abzocke??
Aber gerne. Sie sind doch auf Holz umgestiegen und wollten den Gasanschluss nicht mehr! Wer soll die Kosten dafür übernehmen? Es geht hier um die weitergereichten Kosten für die Beseitigung des Gasanschlusses und nicht um Entgelt für die Versorgervertragskündigung bei Wechsel etc.. Vielleicht findet sich ja noch ein Experte der die \"Abzocke\" bestätigt.  ;)

Die Kosten sind entstanden, das dürfte unstrittig sein. Wenn der Versorger diese Kosten nicht weiterreichen kann, dann werden sie sich in den Grund- oder Verbrauchspreisen wiederfinden. Andere Verbraucher finden das vielleicht weniger gut.

Offline Christian Guhl

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #8 am: 04. Dezember 2010, 12:23:20 »
Das kommt auf die Art an, wie man die GVV liest.
\"...werden dem Erdgaskunden die Kosten, die der jeweilige Netzbetreiber GELSENWASSER AG berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungspauschalen von 10,-- Euro, weiterberechnet, sofern die Maßnahme aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Grundversorgungsvertrag, insbesondere der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht, durchgeführt wurde.\" Danach werden  Kosten nur weiterberechnet, wenn diese aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden entstanden sind. Die 10 € werden in jedem Fall aufgeschlagen. Eine Kündigung ist wohl kaum eine Pflichtverletzung ! Die Sicherung des Gasanschlusses dürfte in der Pflicht des Versorgers liegen. Eine Aufforderung, dieser Pflicht nachzukommen, als Auftrag zum Zählerausbau umzudeuten, ist schon dreist ! Man könnte die Gaszufuhr auch anders unterbrechen. Aber vielleicht kann man ja noch froh sein, dass nur die Gasuhr ausgebaut wurde !
Was hätte es wohl gekostet, wenn man aufgrund der Kundenforderung nach Sicherung die gesamten Gasrohre von der Strasse bis zum Haus herausgerissen hätte.

Offline vplus

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #9 am: 04. Dezember 2010, 13:49:50 »
Zu PLUS:
Ich denke schon, das die Kosten für die 10min Ausbau nicht imens hoch sind, ich aber auch schon lange den Grundpreis für den Gasanschluß bezahlt habe, da sind doch Kosten für turnusmäßiges Wechsel der Uhr, Eichung und sonstige Kosten mit abgegollten.
Aber ich weiß nicht wer für Uhrausbau, Blinddeckel drauf und verblomben einen Stundenlohn von fast  380€ gerecht findet?? Ich nicht.

Zu Christian Guhl:
Ich bin da deiner Meinung, bei dem Einbau muß alles 100% korrekt sein, bei der der Demontage ist mein Wille auf einmal auschlaggebend für das Handeln der Gelsenwasser AG und ich soll zahlen..??

Offline PLUS

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #10 am: 04. Dezember 2010, 14:44:25 »
Was für ein Auftrag konkret erteilt wurde wird letztendlich ein Gericht im Streitfall klären müssen. Die dokumentierte Schriftform ist deshalb immer zu empfehlen.  Mag sein, dass die genannten Kosten zu hoch sind. Das Gericht wird ebenso gegebenenfalls über die Angemessenheit der berechneten Kosten entscheiden müssen.

Der Zähler ist Eigentum des Netzbetreibers. Wenn er nicht ausgebaut werden soll, sind dann weiter Grundgebühren fällig.  Pelletsheizung, kein Gas und trotzdem Grundgebühren, das wäre dann wohl der nächste Streit.

Trotzdem, viel Glück beim Streiten um die Demontagekosten!  Dann bitte auch das Ergebnis hier einstellen.  Der Sachverhalt kommt ja häufiger vor und die Information ist dann hilfreich.

PS:
... und nur als Randbemerkung, wenn man eine Stundung vereinbart hat, hat man die Forderung bereits anerkannt. Die Stundung ist keine Ablehnung der Forderung, sondern lediglich eine Vereinbarung über den Zeitpunkt der Fälligkeit.

Offline Pedro

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #11 am: 04. Dezember 2010, 19:14:05 »
@vplus:
Zitat
Ich denke schon, das die Kosten für die 10min Ausbau nicht imens hoch sind,.... Aber ich weiß nicht wer für Uhrausbau, Blinddeckel drauf und verblomben einen Stundenlohn von fast 380€ gerecht findet?? Ich nicht.

Die Höhe der Rechnung ist ärgerlich genug, aber bitte beachten Sie, dass nicht die Zeit \'\'für die 10min Ausbau\'\'  und somit ca. 65 Euro (380 ./. 6) berechnet worden sind. Dazu sind sicherlich noch ein Verwaltungsanteil, Fahrtkosten, irgendwelche Pauschalkosten usw. enthalten, oder?

Gegenbeispiel: wenn ich den \'Stundenlohn\' des Straßenreinigungs-Lkw, der meinen Abschnitt in ca. 5 Sekunden 1x wöchentlich fegt, in Stundenlöhne umrechnete, käme ich zu ähnlichen Ergebnissen.  ;)

Offline Netznutzer

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #12 am: 04. Dezember 2010, 20:12:18 »
Der Vertrieb der Gelsenwasser ist nicht berechtigt, Kosten für den Ausbau in Rechnung zu stellen. Dies liegt daran, dass der Gaslieferant Gelsenwasser, dem Netzbetreiber Gelsenwasser mitgeteilt hat, der Kunde wünscht Beendigung der Grundversorung und kein andere Lieferant hat sich gemeldet, um die Versorgung fortzuführen. Somit hat der Netzbetreiber niemanden mehr, der die Netznutzung bezahlt und baut den Zählker aus. Dafür darf er Geld nach Preisblatt verlangen. Die Passage, wo der Vertrieb Geld nehmen darf, gilt nur, wenn ein Vertrag fortbesteht, und der Vetrieb zur Durchsetzung von Forderungen, den Netzbetreiber beauftragt, etwas zu unternehmen. Hier nicht der Fall, der Netzbetreiber handelte aus eigenenm Antrieb.

Gruß

NN

Offline Kampfzwerg

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #13 am: 05. Dezember 2010, 21:37:46 »
hallo zusammen,
nach meinem ersten Empfinden hätte ich @vplus Einschätzung zugestimmt - und die Abbuchung zurückbuchen lassen.

Eine ordnungsgemäße Vertragskündigung des Gaslieferungsvertrags bedingt m. E.  keinen automatisch erteilten Auftrag zum Ausbau des Zählers.
Zur Kündigung/Abmeldung kann man ganz einfach das Formular auf der homepage der GW nutzen
https://www.gelsenwasser.de/abmeldung.html
Weiter unten kann man Angaben machen zu
Neuer Eigentümer/Mieter/Pächter

Aber was passiert, wenn es diesen gar nicht gibt?
...
Weiteres Stöbern förderte dann nämlich folgende Infos der GW zu Tage:

http://www.gw-energienetze.de/Entgelte/Preisblatt_Gasnetzanschluss.php
http://www.gw-energienetze.de/pdf/Preisblatt_Netzanschlsse_28_09_2010.pdf

Auszug aus dem
Preisblatt zu den „Ergänzenden Bedingungen zu
Netzanschluss und Nutzung“ im Erdgasnetz der
GELSENWASSER Energienetze GmbH

Zitat
Stilllegung eines Erdgas-Netzanschlusses

1. Endgültige Außerbetriebnahme
Eine dauerhafte Anschlusstrennung durch den Netzbetreiber erfolgt zu den nachstehenden Preisen. Die Leistung beinhaltet das dauerhafte Trennen der Anschlussleitung vom Netz im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme, ggf. einschließlich Ausbau der Messeinrichtung. a. Im Niederdruck- und Mitteldrucknetz bis DN 50 1.050,42 Euro 1.250,00 Euro b.
Für die endgültige Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen im Mitteldrucknetz größer DN 50 und im Hochdrucknetz werden die Kosten individuell berechnet und vorab mitgeteilt

2. Vorübergehende Außerbetriebnahme eines nicht genutzten Erdgas-Netzanschlusses
Stimmt der Netzbetreiber einer vom Anschlussnehmer gewünschten vorübergehenden Außerbetriebnahme eines nicht genutzten Erdgas-Netzanschlusses zu, gelten folgende Preise für jedes angefangene Jahr der Außerbetriebnahme:
a. Im Niederdruck- und Mitteldrucknetz bis DN 50 42,02 Euro p.a. 50,00 Euro p.a.
b. Im Hochdrucknetz 504,20 Euro p.a. 600,00 Euro p.a.
c. Für die Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen im Mitteldrucknetz größer DN 50 erhalten Sie ein Angebot auf Anfrage
Nicht Bestandteil der vorgenannten Jahrespauschalen ist zum einen der Ausbau des Zählers und zum anderen das bei einer eventuellen Wiederinbetriebnahme nach diesem Preisblatt zu entrichtende Inbetriebsetzungsentgelt.
Im Falle der endgültigen Außerbetriebnahme finden die Regelungen der Ziffer 1. Anwendung.

Da scheint @Christian Guhls ursprünglich wohl scherzhaft gemeinte Bemerkung \"Aber vielleicht kann man ja noch froh sein, dass nur die Gasuhr ausgebaut wurde !\" möglicherweise doch noch eine ganz andere Bedeutung zu bekommen?

Man könnte natürlich, um Genaueres von der GW direkt zu erfahren, auch einfach mal die Rechtsgrundlage für die Forderung der GW bei der GW schriftlich erfragen.

Offline Netznutzer

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Gasvertrag gekündigt
« Antwort #14 am: 06. Dezember 2010, 10:23:23 »
Woher soll der Netzbetreiber wissen, dass ein Anschluss nur vorübergehend abgemeldet wird, wenn der Grundversorger mitteilt, dass die Grundversorgung abgemeldet wird, es keine Ersatzversorgung gibt, da der Anschlußnehmer bleibt und diese nicht wünscht? Warum soll ein Netzbetreiber einen Zähler an einer Abnahmestelle die kein Gas verbraucht, eingebaut lassen, wenn er für diesen nicht genutzten einen Ersatzzähler kaufen müssste, dessen Kaufpreis er nicht von der Regulierungsbehörde anerkannt bekommt, weil er mehr Zähler als Netznutzungen vorhält? Wenn man sich nicht vorher vernünftig kümmert sondern \"macht\", dann sollte man anschl. nicht jammern gehen, weil etwas passiert, was man nicht hat kommen sehen.

Gruß

NN

 

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