Die Stadtwerke Münster haben auf Ihrer Internetseite Informationen zu ihrem Vergleichsangebot veröffentlicht (
hier) und darunter ein Kommentar-/Frage-Forum eingerichtet. Dort findet sich auf Seite 2 seit gestern ein Kommentar einer Gas-Kundin, die treffend aufzeigt, dass das Vergleichsangebot der Stadtwerke Münster eine Mogelpackung ist und dass man auf dem gerichtlichen Weg risikolos erheblich höhere Beträge zurückerhalten kann.
\"Ich habe mir Ihre \"Daten- und Fakten-Übersicht\" (]hier) mal näher angeschaut.
Daraus ergibt sich, dass die 1,32 Cent die Hälfte des durchschnittlichen Preises sind, um den der Gaspreis im Zeitraum 01.01.2008 bis 31.08.2008 den Referenzpreis vom 31.12.2004 (Fall Stansch) überstieg. Fairerweise müssten diese 1,32 Cent dann als Multiplikator für den individuellen Verbrauch im gesamten Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.08.2008 angesetzt werden.
Nach Ihrer Berechnungsformel (Verbrauch 2007 in kWh x 1,32 Cent) wollen Sie die 50%-Erstattung (1,32 Cent) aber nur für 12 Monate (2007) anbieten und nicht für 20 Monate (auch die 8 Monate aus 2008 ). Damit bieten Sie effektiv nur 30% der Summe an, die Ihren Kunden mindestens zustünden.
Das finde ich nicht mehr fair. Es würde mich nicht wundern, wenn bei sowas viele Kunden lieber eine Klage einreichen. Denn damit bekäme man risikolos die vollen 100% (der von Ihnen zitierte Durchschnittshaushalt also 880 Euro statt nur 264 Euro) zugesprochen.\"
Bingo! Abgesehen davon lassen sich sogar noch erheblich höhere Rückforderungen geltend machen. Denn wenn ein Kunde der SW Münster einen Gas-Sonderabkommen aus der Zeit vor dem 31.12.2004 abgeschlossen hat (nicht wenige Kunden haben Verträge aus den 90er-Jahren oder noch früher), dann ist in der Rückforderungsberechnung nicht etwa der Preis vom 31.12.2004 anzusetzen, sondern der vertragliche Anfangspreis, z.B. aus dem Jahr 1995. Die Rückforderungssumme erhöht sich diesenfalls drastisch!
Noch höhere Beträge ergeben sich für Rückforderungszeiträume, die über den 31.08.2008 hinausgehen. Haben Sondervertragskunden der SW etwa die seinerzeit zum 31.08.2008 (gegen 50 Euro Dankprämie, man fasst es nicht!) angebotene Umstellung des Vertrags auf eine neue Preisgleitklausel nicht angenommen, wurde der Vertrag anschließend von den SW gekündigt. In diesem Fall lassen sich Rückforderungen noch bis zum Auslaufen des Vertrags (z.B. 31.08.2009) stellen.
Kunden, die seinerzeit der Einbeziehung der neuen Klausel zum 31.08.2008 zugestimmt haben, könnten sich zudem auch noch nachträglich auf deren Unwirksamkeit berufen (Intransparenz nach § 307 BGB) und damit sogar Rückzahlungsansprüche bis Mai 2010 und darüber hinaus geltend machen. Denn erst dann haben die SW Münster eine nach der derzeitigen BGH-Rechtssprechung wirksame Preisgleitklausel in ihre Verträge aufgenommen. Altkunden, die diese erneute Vertragsumstellung nicht akzeptieren wollten, erhielten die Vertragskündigung. Rückforderungsansprüche sind für diese dann sogar bis Mai 2010 plus Kündigungsfrist möglich!
Fazit: Stadtwerke-Kunden, die den angebotenen Vergleich annehmen, verzichten ohne Not auf Rückerstattungen in Höhe von u.U. mehreren Tausend Euro! Deshalb sollte man gegenüber den SW zumindest Rückforderungen in der eingangs beschriebenen \"Risikolos-Höhe\" (Basispreis 31.12.2004, Zeitraum 01.01.2007 bis 31.08.2008 ) stellen und nötigenfalls auch gerichtlich geltend machen (mindestens gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, siehe
hier und
hier). Aber auch höhere Rückzahlungsforderungen dürften sich lohnen. Denn die Chancen auf ein Obsiegen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen nach der derzeitigen Rechtssprechung besser denn je.