Energiepreis-Protest > EWE

EWE hat sich ja schnell gerührt.... wie jetzt verhalten?

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biene:
Guten Morgen  
eben bekam ich das Antwortschreiben der EWE - gleich 2 Seiten lang.

Bestätigung des Briefes. nach den kritsichen u. teilweise sehr unsachliches Diskussionen der vergangenen Monate über steigenede Erdgaspreise möchten wir Ihnen die Gründe für diesen unvermeidlichen Schritt darlegen..

Grund  verhält sich  analog zu der in unserem Schreiben v. 15. Dez. 2004 erläuterten Begründung in Bezug auf Ihren Widerspruch gegen die Preiserhöhung zum 1. Sept. 2004.  Das enorme Wachstum in Ländern wie China und Indien sorgt für einen immer stärker umkämpften Energiemarkt -
Rund 84% des jährlichen Bedarfs werden durch ausländische Produzenten gedeckt.

Steigende Beschaffungskosten - sind am Markt erneut gestigen daher haben sich die vertraglich vereinbarten Einkaufspreise, die EWE an die Vorlieferanten zahlen muß, erhöht. - diese werden von den Heizölpreisen beeinflusst - welche wiederum dem Verlauf der Rohölpreise folgen. Die Rohölpreise erreichten im Juni mit über 58 US-Dollar /Barrelk  und aktuell im August mit über 67 US-Dollar/Barrel einen neuen Rekordwert. Zusätzlich führt der derzeitig schwächere Kurs des Euro ggü dem Dollar im vergleich zu Anfang des Jahres zu höheren Heizölpreisen. Heizöl wird in Deutschland jedoch in Euro verkauft.

Zusammensetzung des Erdgaspreises
Der Erdgaspreis für Haushalte ist erheblich durch Steuern/Abgaben belastet - Bis zu 25 % des Erdgaspreises gehen als Steuern und  Abgaben an den Staat. bei einem Verbrauch von ca 30000 kwH sind das mehr als 379 € pro Jahr.

Preisgünstigkeit : EWE stehts bei günstigesten Anbietern

Trotz des Nachteils der Flächenversorgung bieten wir unseren Kunden regelmässig günstigere Preise u. Bedingungen als andere Unternehmen. Die EWE ERdgaspreise zählen seit über 40 Jahren zu den günstigsten.
( usw. Stiftungs Warentest hat das bestätigt......)

Bundeskartellamt

EWE hat das Bundeskartellamt im Vorfeld über die Preiserhöhung zum 1. August 2005 informiert. im Gespräch hat die EWE dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preisanpassung dargelegt. Das Amt erkennt an, das EWE die Bezugskostensteigerungen nicht voll an ihre Kunden weitergibt.

Rechtlicher Hintergrund:

Sie haben mitgeteilt, dass Sie mit der aktuellen Preiserhöhung nicht einverstanden sind - mit der Jahresabrechnung  wollen Sie die Erhöhung nicht akzeptieren und die über den bisherigen Preis hinausgehenden Beträge nicht zahlen. Hierbei berufen Sie sich auf $ 315 und unterstellen, das der Preis nicht nach billigem Ermessen festgelegt worden sei:

Bitte geben Sie uns an dieser Stelle Gelegenheit die rechtlichen Hintergründer zur Zahlungsverweigungerung mit Hinweis auf die Billigkeit der Erdgaspreise zu erläutern:

Der Kunde, der im Rahmen eines Tarifkundenvertrages oder Sondervereinbarung auf Grundlage der AVBGasV versorgt wird, ist zunächst verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag zu begleichen. Soweit der Kunde die Billigkeit der Gaspreise im Sinne des § 315 BGB bestreitet, ist er zur Geltendmachung seiner Rechte auf einen Rückforderungsprozess verwiesen. D.h. der Kunde muss vorerst den vollständigien Rechnungsbetrag bezahlen und kann anschl. das Versorgungsunternehmen mit Hinweis auf seiner Meinung nach bestehende Unbilligkeit der Preisbestimmung verklagen - um eine Rückvergütung des möglicherweise überzahlten Betrages zu erwirken.

Nach § 30 AVBGasV ist der Kunde zur Zahlungsverweigung nur in den Fällen berechtigt, in denen sich aus den Umständen ergibt, dass der Rechnungsbetrag offensichtlich Fehler aufweist. - D.h. dass der Rechnungsfehler auf den ersten Blick offenkundig ist - Eine Preiserhöhung stellt jedoch keinen solchen Fehler dar.

Bitte sehen Sie von Kürzung Ihrer Rechnungsbeträge ab - sie ersparen sich damit ein aufwändiges Mahnverfahren bei dem für Sie zusätzliche Kosten enstehen.

auch würden wir uns wünschen, die Entwicklung nähme einen anderen Verlauf - Wir wissen: das Thema Erdgaspreise ist recht komplioziert. Zögern Sie daher bitte nicht - sich bei Fragen mit uns in Verbindung zu setzen....


( Die Begrenzung des Monatsabschlags wurde berücksichtigt)


Wie soll ich mich weiter verhalten - das Schreiben kam prompt am nächsten Tag!


Gruß Biene

dieter potthoff:
@ biene

...so ein Schreiben habe ich auch bekommen.

 ...siehe meine Fragen vom 9.09.2005 und Antworten

Unbilligkeit gemäß §315 Abs.3 Satz 2 BGB bei Strom einwenden


Mit freundlichen Grüssen aus Dornum

Monaco:
@ biene

Was EWE dort zu den Gründen der Preiserhöhung schreibt, mag ja teilweise alles stimmen, es reicht nur eben nicht aus, um einen prüfbaren Nachweis zu erbringen. Sie können nämlich schon gar nicht wissen, wie hoch die Bezugskosten gestiegen sind welchen Anteil diese am Gesamtpreis haben. Schauen Sie sich nur die Gewinnsituation der Versorger an. Glauben Sie, die steigern ihre Gewinne, weil sie im Lotto gewonnen haben ...

Selbst wenn eine teilweise Preiserhöhung gerechtfertigt wäre. Wer sagt denn, dass die bisherigen Preise - auch die bis September 2004 - der Billigkeit entsprachen. Nur hat bisher offensichtlich noch nie jemand (genau) \"nachgefragt\". Man könnte annehmen, dass hieraus eine Art \"Selbstbedienungsmentalität\" entstanden ist, zumal es auch keinerlei Konkurrenz gab/gibt. Möglicherweise holt sich jetzt der Verbraucher nur etwas von dem zurück, was er über Jahre zuviel bezahlt hat.

Und lassen Sie sich auf keinen Fall in einen Rückforderungsprozess drängen. Dabei hätten Sie die vermutlich schlechteren Karten. Wenn sich ihr Versorger so sicher ist, wird er wohl keine Probleme haben, einem Gericht nachzuweisen, dass seine Preise dem billigen Ermessen entsprechen. Falls nicht, dann hat er ein Problem, nicht Sie!

Und das Kartellamt hat auf ihre Kundenbeziehung mit ihrem Versorger keinen Einfluss.

Bleiben Sie also auch weiterhin standhaft!


Mit freundlichen Grüßen

Monaco

Harry01:
@biene

Der Versorger will mit dem Schreiben Mitleid erwecken und hat auch zur Einschüchterung mal wieder die eindeutige Rechtsprechnug verdreht!

Wenn der Versorger meint, seine Preiserhöhung sei nach billigem Ermessen erfolgt, dann soll er Sie doch auf Zahlung des Betrages verklagen. Das wird er aber nicht tun, weil er vom Gericht dann zur Offenlegung seiner Kalkulation verdonnert wird. Wenn Sie die Beträge erst unter Vorbehalt zahlen, sind Sie bei einem Rückforderungsprozess in der Beweispflicht, und da haben Sie keine Chance, eine Unbilligkeit nachzuweisen.

Übrigens: Ein Mahnverfahren ist nur für den Versorger aufwendig und teuer, nicht aber für Sie!

Sie sollten so verfahren, wie es hier immer beschrieben wird und sich von diesem Schreiben nicht einschüchtern lassen.

Cremer:
Hallo biene,

Schreiben in dieser Art und Weise sind bekannt.

Steigende Beschaffungskosten: Da hat EWE die Nachrichten aus irgend einer Nachrichtensendung abgedruckt

Preisgünstigkeit und Bundeskartellamt: Ist eine Selbstbeweihräucherung

Rechtlicher Hintergrund: Diese Darstellung der EWE ist schlichtweg falsch.

Es war bereits mehrfach das Urteil zitiert worden, dass man als Kunden nicht erst einen Teil seines Vermögens hingeben muss, um diesen dann in einem Rückforderungsprozess zurückholen.

Aufwendiges Mahnverfahren ist höchstens für die EWE aufwendig. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was für den Kunden da \"aufwendig\" sein soll?

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