Ich will mich also den Protesten anschliessen und werde in der nächsten Woche das Musterschreiben an die örtlichen Stadtwerke absenden. Mir ist allerdings die Argumentation nicht klar.
Die Stadtwerke Kaltenkirchen haben zum 1.4.05 die Gaspreise um ca. 12,5% angehoben und wollen zum 1.10.05 um weitere 12,5% erhöhen.
Nehmen wir an sie können belegen, dass im gleichen Masse die Preise ihres Lieferanten (EON-Hanse) gestiegen sind. Dann sind immer noch 25% Preiserhöhung auf ihren Einklaufspreis weniger in der Summe, als wenn sie 25% auf den Verkaufspreis aufschlagen.
(25% Aufschlag auf einen fiktiven Einkaufspreis von 3 Cent/kWh sind 0,75 Cent. 25% Aufschlag auf einen fiktiven VK von 4 Cent/kWh sind schon 1 Cent.)
Ist das alles oder wie wird da weiterhin argumentiert? Haben denn die Lieferanten die Preise für die Versorger überhaupt um 25% erhöht?
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich lese schon seit zwei Tagen im Netz herum und mir wird nicht so recht klar, ob der Unbilligkeitseinwand bei (kleinen) Stadtwerken genauso Sinn macht, wie bei Großversorgern wie EON.
Und noch eine Frage, woran erkenne ich im Gasliefervertrag eine Gleitklausel.
Danke für Eure Hilfe
cornulus