Energiepreis-Protest > ENTEGA
Entega kündigt meinen Gasvertrag
m00652:
Seit mehreren Jahren widerspreche ich der Preiserhöhung und zahle einen gekürzten Preis. Seit Anfang des Jahres werde ich nun permanent mit Vergleichsangeboten von entega bombadiert auf die ich allerdings nicht reagiert habe. Nach dem die Mahnungen jetzt fast alle 14 Tage kamen, kam jetzt die Kündigung zum Jahreende mit der Begründung, dass ich auf das Vergleichsangebot nicht reagiert hätte. Sie würden mir aber ein neues Angebot machen, d.h. der aktuelle Clever Tarif, den ich aber auf keinen Fall akzeptieren will. Weiterhin schreibt entega folgendes:
\"Wenn Sie sich für keinen neuen Sondertarif von uns entscheiden, erfolgt die vorübergehende Belieferung in Form der Ersatzversorgung im Sinne von §38 Energiewirtschaftsgestz durch uns als Grundversorger. Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt dann mit den Preisen unseres Tarifs Entega Basis Gas. Die Ersatzversorgung ist auf 3 Monate begrenzt.\"
Ich denke, dass dieses Kündigungschreiben nach und nach alle Gaspreis-Protestler von entega zugeschickt bekommen.
Was soll ich tun? Kann entega meinen Sondertarif-Vertrag einseitig kündigen, nur weil ich auf ihre dubiosen Vergleichsangebote nicht reagiert habe? Ich habe eigentlich nicht vor den Anbieter zu wechseln? Welcher Jurist im Forum kann mir einen Rat geben? Ist die Ersatzversorgung wirklich auf 3 Monate begrenzt (wie entega behauptet) oder ist das ein Bluff?
Vielen Dank im voraus für Rückmeldungen
m00652
bolli:
--- Zitat ---Original von m00652
Was soll ich tun? Kann entega meinen Sondertarif-Vertrag einseitig kündigen, nur weil ich auf ihre dubiosen Vergleichsangebote nicht reagiert habe? Ich habe eigentlich nicht vor den Anbieter zu wechseln? Welcher Jurist im Forum kann mir einen Rat geben? Ist die Ersatzversorgung wirklich auf 3 Monate begrenzt (wie entega behauptet) oder ist das ein Bluff?
Vielen Dank im voraus für Rückmeldungen
m00652
--- Ende Zitat ---
Sie müssen wohl davon ausgehen, dass die Entega den Vertrag in jedem Fall ordentlich kündigen kann. Ordentliche Kündigungen sind auch ohne Begründungen möglich, weshalb die Tatsache, dass Entega vorwiegend Widersprüchler kündigt, nicht maßgeblich ist.
Ob Form und vor allem Fristen eingehalten sind, muss geprüft werden. Bei den Fristen sind die vertraglichen Regelungen zu prüfen. Ist dort eine längere Frist für diie Kündigung vorgesehen, die nun nicht eingehalten wurde, ist der Kündigung zu widersprechen. Auch bei der Form sollte man z.B. prüfen, ob Schriftform oder Textform für die Kündigung vorgesehen ist. Erstere bedarf auch der eigenhändigen Unterschrift. Ob ein Fehlen dieser aber die vollständige Unwirksamkeit zur Folge hat oder nur aufschiebende Wirkung, bis diese nachgeholt wird, ist ungewiss.
Das mit der Ersatzversorgung stimmt und ergibt sich so aus § 38 EnWG.
ABER: Wenn Sie dann weiterhin Gas abnehmen (möchten), erfolgt dieses dann eben in der gesetzlichen Grundversorgung. Hier gibt es einen Verpflichgtiung des Grundversorgers. Da Grundversorger und Ersatzversorger meines Wissens immer identisch sind, dürfte diese Lieferung also auch von Entega erfolgen. Die Preise in Grund- und Ersatzversorgung sind meist identisch und höher als die in den Sonderverträgen. Der örtliche Grundversorger ist, bis auf wenige Ausnahmen, dazu VERPFLICHTET Sie mit Gas zu beliefern, wenn Sie es wünschen. Nur die Tatsache, dass Sie Protestler sind, berechtigt nicht zur Verweigerung der Energielieferung. Auch wenn Sie später einen Unbilligkeitseinwand gegen die Preise der Grundversorgung erheben und eventuelle Preiserhöhungen nicht zahlen (falls die Billigkeit nicht bis dahin nachgewiesen ist), ist der Versorger nicht zur Einstellung der Gaslieferungen berechtigt.
Also keine Sorge: Auch in diesem Winter wird\'s nicht kalt bei Ihnen.
Ob Sie aber weiterhin unbedingt bei diesem Versorger bleiben sollten, auch wenn Sie in der teureren Grundversorgung sind, sollten Sie vielleicht nochmal überdenken. Da gibt\' s ja wohl einige Alternativen, die mit Sicherheit günstiger sind. Siehe hier. Ein Festhalten an diesem wird Ihnen nur begrenzt helfen, schon gar nicht haben die beiden Veträge (bisheriger Sondervertrag und zukünftiger Grundversorgungsvertrag) etwas miteinander zu tun, so dass sie hier auch keine Verknüpfungen vornehmen können (falls Sie diese beabsichtigten).
Jagni:
Für den Fall, dass unter Berücksichtigung bestimmter Gesichtspunkte, auf die eislud hinweist, der Weg in den Wettbewerb durch Versorgerwechsel nicht beabsichtigt ist:
Siehe auch die Hilfestellung des BdEV - Musterschreiben an den Versorger bei Kündigung von Sonderverträgen.
Gruß
Jagni
Cremer:
Wie bereits in einem anderen Thread gesagt.
Sie haben die Wahl
1. Widersprechen der Kündigung wegen Verstoss gegen §242 und §226 BGB und warten ab
2. Rechnen weiterhin mit eigenen erstellten Jahresrechnungen
3. Kündigen und wechseln zu einem anderen Versorger
m00652:
--- Zitat ---Original von bolli
..... Ein Festhalten an diesem wird Ihnen nur begrenzt helfen, schon gar nicht haben die beiden Veträge (bisheriger Sondervertrag und zukünftiger Grundversorgungsvertrag) etwas miteinander zu tun, so dass sie hier auch keine Verknüpfungen vornehmen können (falls Sie diese beabsichtigten).
--- Ende Zitat ---
Bolli, vielen Dank für die umfassende Antwort. Nur ihr letzter Satz ist mir nicht ganz klar. Angenommen die Kündigung ist wirksam, (z.B.Schriftform liegt vor, da zwei Unterschriften mit i.V. und i.A.), würde ich automatisch in den Grundversorgervertrag rutschen. Warum kann ich dann nicht auch gegen die deutlich höheren Preise erneut Widerspruch einlegen bzw. lediglich einen gekürzten Gaspreis bezahlen?
Könnten Sie mir bitte außerdem die gesetzliche Grundlage für die 3 Monatsfrist für die Ersatzlieferung im Grundversorger-Tarif nennen. Das wäre sehr nett.
Vielen Dank und Gruß auch an Jagni und cremer für ihr Feedback
m00652
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