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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?

<< < (18/19) > >>

RR-E-ft:
In der Sache (soweit überhaupt von Interesse)
ist vielleicht der Frage genauer nachzugehen, wie Vermieter ihre Ansprüche auf Rückerstattung rechtssicher auf Mieter übertragen können, wenn dies von beiden Seiten denn überhaupt tatsächlich gewollt sein sollte.

Von Interesse könnte dabei sein, ob die Ansprüche nur in Gänze auf eine Gemeinschaft von Neugläubigern oder aber in Teilen auf eine Vielzahl von Neugläubigern übertragen werden können und sollten und wie man dies ggf. am besten anstellt.

Hierfür wird man möglicherweise wieder zu unterscheiden haben zwischen titulierten Forderungen (rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid) und nicht titulierten Forderungen, möglicherweise hinsichtlich der noch nicht titulierten Forderungen ferner  zwischen anhängigen und rechtshängigen Ansprüchen und solchen die bisher weder rechtshängig noch anhängig sind.

Weiterhin könnte von Interesse sein, worauf dabei der Zedent einerseits und der Zessionar andererseits besonders achten sollten, um ihre  eigenen (gegenläufigen)  Interessen jeweils bestmöglich zu wahren.

Sofern der Vermieter bereits auf eigene Kosten und eigenes Risiko bereits einen vollstreckbaren Titel (zB. rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid)errungen bzw. erstritten hat, stellt sich dabei ferner die Frage, ob und wie er die titulierte Forderung dergestalt rechtssicher auf die Mieter übertragen kann, damit diese daraus mit Aussicht auf Erfolg die Zwangsvollstreckung betreiben können.

Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob der Vermieter eine so titulierte Forderung nicht vielleicht am besten erst auch noch auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko gegen den Versorger zwangsvollstreckt, um erst den Erlös daraus vollständig an seine Mieter auszukehren, was wohl die mieterfreundlichste Lösung wäre, sofern für die Mieter sichergestellt ist, dass der Vermieter das entsprechende Verfahren sachdienlich zum Erfolg führt.

Faultier:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
In der Sache (soweit überhaupt von Interesse)
sollte man vielleicht der Frage genauer nachgehen, wie Vermieter ihre Ansprüche auf Rückerstattung rechtssicher auf Mieter übertragen können, wenn dies von beiden Seiten denn überhaupt tatsächlich gewollt sein sollte.

@RR-E-ft

Welche, von höherer Stelle eindringlich geforderten ausschließlich sachdienlichen Äußerungen, haben die von mir gefetteten Teile Ihrer Aussage?
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
Hier geht es um eine generelle Diskussion und nicht etwa um Einzelfälle.

Und so kommt es vor, dass entweder Vermieter oder aber auch Mieter eine solche Forderungsübertragung aus verschiedensten Gründen gar nicht wollen.

Man darf diese Absicht also mit Bezug auf die Thread- Ausgangsfrage nicht als jedenfalls gegeben unterstellen.

Diese Diskussion soll deshalb nur speziell all die Fälle betreffen, wo von beiden Seiten (Vermieter und Mieter) die Absicht zur Forderungsübertragung besteht, diese durch einen freien Willen getragen ist.

Es mag andere Konstellationen geben, wo sich die Frage stellt, ob der Mieter den Vermieter gegen dessen Willen zwingen kann.
Das machte einen Großteil der vorhergehenden Diskussion aus.

Zudem sollte die Diskussion auf die Sache an sich (in medias) gelenkt werden. Möglicherweise haben aber nicht alle an dieser Diskussion in der Sache ein Interesse.

Einige betätigten sich von Anfang bis Ende ausschließlich off topic, so wie etwa pitter, der - eben gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt - zwei kurze Beiträge in kurzer Folge in das Forum eingestellt hatte, wobei der zweite Beitrag die Bitte um Löschung des Accounts  enthielt.

Wenn also jemand an der Diskussion in der Sache von Anfang an oder jedenfalls ab jetzt gar kein Interesse hat, dann sollte er natürlich auch nicht den neu aufgeworfenen Fragestellungen nachgehen.
Insoweit war eine Einschränkung vorzunehmen.

Denn es sollte selbstverständlich  niemand zu etwas aufgefordert oder angeregt werden, was er im Grunde seines Herzens etwaig gar nicht möchte.

Mehr gibt es dazu nicht zu erklären.
Soweit ausreichend gewünscht, wird die Möglichkeit ins Auge gefasst, eine Eigenkommetierung zu verlegen.
Die Nutzung der selben wird kostenpflichtig sein.

RR-E-ft:
Wer  off topic diskutieren möchte, der findet dafür an anderer Stelle einen geeigneten Platz.
Das möge nun niemand als Drohung fehlinterpretieren.

\"Abtrennung\" (Löschen) einer durch Moderator initiierten Offtopic-Diskussion durch Administrator

Demokratie, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind jedenfalls nicht betroffen.
Wer daran zweifelt, dem steht wie jedem Bürger die Möglichkeit offen, sich mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu wenden.
Komisch wird es, wenn jemand weitere Veröffentlichung angeblich rechtswidriger Inhalte beansprucht.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Evitel2004
Die Offtopic-Diskussion habe ich abgetrennt

Ich bitte die Diskutanten eindringlich beim Thema zu bleiben.
--- Ende Zitat ---

Viele Möglichkeiten hat auch ein Administrator nicht, wenn seiner dringenden Bitte nicht entsprochen wird.

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