Energiepreis-Protest > thüga Energie
§315 auch als Sondervertragskunde?
brandyl:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@brandyl
Zunächst ist der Versorger danach zu fragen, woraus sich sein Preisänderungsrecht überhaupt ergeben soll, hilfsweise rügt man den neu festgesetzten Preis als unbillig und verlangt einen Billigkeitsnachweis.
Aus dem Gesetz ergibt sich ein der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegendes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nur für grundversorgte Kunden.
In Sonderverträge zu Sonderatrifen, bei denen der Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, fehlt es oft an der wirksamen Einbeziehung einer Preisänderungsklausel oder die wirksam einbezogene Preisänderungsklausel selbst ist unwirksam (vgl. BGH Urt. v. 14.07.10 VIII ZR 246/08].
--- Ende Zitat ---
Hallo RR-E-ft!
Zunächst natürlich vielen Dank für die wirklich schnelle Antwort! Das ist wirklich toll. :)
In Ordnung, die beiden Bestandteile (Preisänderungsrecht und Unbilligkeitsrüge) sind Teil meines Briefes. Insofern mal okay. Mein Schreiben enthielt außerdem eine Aufstellung, was ich mit Blick auf die erhöhten Strompreis der letzten Jahre zurückfordere und dass ich die kommenden Abschlagszahlungen ab 2011 entsprechend meines letzten Jahresverbrauchs auf das zu Vertragsbeginn gültige Preisniveau anpasse. Mal sehen, womit die Thüga jetzt kommt.
- brandyl
brandyl:
--- Zitat ---Original von PLUS
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Grundversorgung nach Schweizer Recht oder nach deutschem § 36 Abs. 1 EnWG?
Es ist anzunehmen, dass der Fragensteller einen Vertrag mit der in Deutschland sitzenden Thüga Energie hat.
--- Ende Zitat ---
Sicher, ich gehe auch von deutschem Recht (EnWG) aus, Versorger Thüga. Der Schweizer Netzbetreiber ist aber nicht verpflichtet einen anderen Versorger zu akzeptieren. § 6 EnWG zieht nicht, da fehlt dann eventuell die Alternative.
PS:
hier klicken Info dazu
Das sieht doch gut aus! Siehe unter Kooperationspartnern, da taucht sogar die EnerGen Süd eG auf. Warum dann nicht sofort wechseln?
--- Ende Zitat ---
Hallo Plus!
Genau so ist es: Ich bin Vertragskunde der deutschen Thüga in Singen; von der Versorgung durch die Schweiz (EKS) wußte ich solange nicht, bis ich einmal Wechselanträge gestellt hatte und diese überraschend abgelehnt wurden. Ich wohne hier anscheinend in einem der letzten Straßenzüge, die nicht wechseln können; paar Straßen weiter geht es wohl schon. Das ist frustrierend. ^^ Vor allem, wenn die Thüga nun meint, mich mich in den Grundtarif \"zurückzuschmeißen\", obwohl man gar nicht von der Thüga wegkommt. Irgendwie die Wahl zwischen Pest und Cholera. Dann gleich wieder einen Vertrag abzuschließen, wäre ja im Keis gedreht und nichts geholfen.
Aber die Links werde ich mir gleich mal ansehen, das klingt vielleicht nach einem kleinen Lichtblick. Vielen Dank! Insbesondere die Tabelle mit den Kooperationsversorgern ist interessant. Wenn man sich aus dieser Liste wirklich ein alternatives Unternehmen aussuchen und man ohne Probleme von der Thüga dorthin wechseln könnte, wäre das enorm! Vielen Dank für die wertvollen Hinweise. smile
- brandyl
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