Hallo!
Vielen Dank zunächst für die vielen Informationen im Forum und auch auf der Homepage. Schon beachtlich, was man hier alles herausfinden und nachlesen kann und wie sich manche hier engagieren!
Allerdings habe ich jetzt wegen der vielen Infos bei einer Sache den roten Faden verloren:
Ich bin Strom-Sondervertragskunde und habe mit Verweis auf §315 der für 1.1.11 angekündigten Strompreisneufestsetzung widersprochen. Jetzt bin ich durchs Nachlesen und Stöbern aber nicht mehr ganz im Bilde, ob ich auch als Sondervertragskunde mit der Billigkeit des Strompreises überhaupt argumentieren kann bzw. mit was die mir dann antworten können?
Hier sicherlich erwähnenswert, dass die Thüga mir den Wechsel zu anderen Anbietern verweigert, da ich in meinem Wohngebiet ans Schweizer Stromnetz angeschlossen sei (aber zwangsweise an die deutsche Thüga gebunden bin, was mich schon sowieso verärgert). Insofern bin ich damals sozusagen zwangsweise in einen der Sondertarife gewechselt, um nicht in der teuren Grundversorgung gefangen zu sein.
Vielleicht kann hier jemand das Dickicht etwas lichten. Vielen Dank!
-brandyl