Energiepreis-Protest > Main-Kinzig-Gas Gelnhausen

Klagen gegen MKG: Erste Urteile zum Jahresende

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Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von bolli
Na ja, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kostendeckung zugesagt hat, gehen diese Kosten (incl. Gutachten) ja zu deren Lasten und die Rückzahlung stecken Sie selbst ein. Ist doch ein prima Deal.  ;)
--- Ende Zitat ---
Wenn der Kläger unterliegt, mag zwar ggf. eine RV die Prozesskosten übernehmen. Wie allerdings der Kläger dann auch noch eine \"Rückzahlung einstecken\" soll, wird wohl für immer Ihr Geheimnis bleiben.

RR-E-ft:
Voller Erfolg für Gaskunden


--- Zitat ---Im konkreten Fall habe es sich um einen 1991 abgeschlossenen Sondertarifvertrag gehandelt, den das Oberlandesgericht Frankfurt 2009 für unwirksam erklärt hatte. Der Kläger hatte die Berechnung seiner Rückforderung auf den 1991 vereinbarten Arbeitspreis gestützt.
--- Ende Zitat ---

Kettner:
@Fricke: Da sind Sie mir nun zuvorgekommen ;-)

In der Tat handelt es sich bei diesem Kläger um jemanden, der in der Vergangenheit keinen Widerspruch eingelegt hatte und einen über 20 Jahre alten Vertrag hat.
Das Thema des fehlenden Widerspruchs ist ja bereits wiederholt durchgekaut worden und dürfte sich aufgrund des BGH-Urteils vom 14.Juli 2010 erledigt haben.
Nicht aber erledigt ist die Höhe des Rückzahlungsbetrags. In einsamer Verkündung vor einem Zuschauer (!) zeigte der Richter Mut und sprach dem Kläger nicht nur einen Rückforderungsbetrag zu, der auf dem Einstands-Arbeitspreis von 1990 basiert, sondern erlegte der Beklagtenseite die vollen Prozesskosten auf.
Damit dürfte die unselige Debatte über kostendeckende Preise Geschichte sein.
Abzuwarten bleibt die Urteilsbegründung und die Reaktion der Gegenseite. Es ist davon auszugehen, daß der Versorger in Berufung gehen wird.
Bedeutung erlangt dieses Urteil auch dahingehend, als diese Klage als \"Musterklage\" für die weiteren anstehenden Klagen ausgesucht wurde. Soweit übertragbar, wird dieses Urteil auch auf jene Klagen Strahlkraft ausüben.

Gas-Rebell:
Wenn die Urteilsbegründung raus ist, könnte jemand diese über einen Link hier zugänglich machen?

Insbesondere dürfte interessant sein, mit welchen Begründungen das AG das Obiter Dictum des BGH ausgehebelt hat.

Kettner:
Das AG Gelnhausen war fleißig und fand schnell zur Urteilsbegründung. Der Richter setzte sich darin auch sehr intensiv mit dem Obiter dictum des BGH auseinander.

Aus Sicht eines Laien scheint die Begründung, die sich hier findet, wohlfundiert zu sein. Es steht zu hoffen, daß, falls der Energieversorger in Revision geht, die weiteren Instanzen dies ähnlich sehen.

Von einer nachgelagerten Billigkeitskontrolle im Zuge der erweiterten Vertragsauslegung ist hier jedenfalls nicht mehr die Rede, stattdessen wies juristischer Pragmatismus den Weg.

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