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Autor Thema: Zahlungsklage der EVB abgewiesen  (Gelesen 5245 mal)

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Offline RR-E-ft

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Zahlungsklage der EVB abgewiesen
« am: 25. November 2010, 19:08:03 »
Die 2. Handelskammer des  LG Dortmund hat mit Urt. v. 19.08.2010 die Zahlungsklage des Versorgers gegen einen im  Tarif\"Heizen & Mehr\" mit Gas belieferten Kunden  abgewiesen, weil es bereits an einem Preisänderungsrecht in diesem Sondertarif- Vertrag fehlte.

Die EVB hat über ihren Prozessbevollmächtigten Dr. Hempel, Dortmund Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt.

Letzterer hat nun vom OLG Düsseldorf unter dem Az. VI-2 U (Kart) 7/10 einen Beschluss vom 10.11.2010 übersandt bekommen, in dem darauf hingewiesen wird, dass beabsichtigt sei, die Beruufung durch Beschluss wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen.

Der glücklosen Klägerin wurde eine Stellungnahmefrist von 3 Wochen gesetzt.

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