Original von wolf2009
Ich habe schon nachgedacht, das Schloss Morgen mit einem Bolzenscheider aufzumachen und das Gas selber wieder anzumachen, ist nicht plombiert. Ein Metallkästchen mit billigem Vorhängeschloss.
Das ist ja wohl nicht Ihr Ernst ? Dann werden Sie demnächst ganz andere Probleme als Ihre derzeitigen haben. Aber vielleicht ist Ihr neuer Aufenthaltsort dann beheizt.
Sachen gibt\'s. X(
Natürlich ist auch das Verhalten des Versorgers nicht in Ordnung. Da Sie sich ja wohl in der gesetzlichen Grundversorgung befinden dürften(SIE haben ja keinen Sondervertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und entnehmen trotzdem Gas) hat der Versorger gem. § 19 Abs. 2 GasGVV eine 4-Wochen-Frist für die Androhung Sperrung einzuhalten. Dieses hat er zwar nicht gemacht, aber nun ist das Kind wohl in den Brunnen gefallen.
Machen Sie Ihrem versorger nochmals klar, dass Sie die Vorschrift kennen, er (der Versorger dagegen verstoßen hat) und Sie im Falle der sofortigen Nichtaufhebung der Sperrung diese gerichtlich beantragen werden.
Falls dieses notwendig werden sollte, gehen Sie mal zum Amtsgericht und lassen sich dort durch einen Rechtspfleger beraten, so Sie denn Anspruch auf einen Beratungsschein haben. Nötig ist in diesem Fall wohl eiune einstweilige Verfügung gegen den Versorger, SOFORT die Energielieferung wieder aufzunehmen.
Ihren sonstigen Pflichten bezüglich Beantwortung von Schreiben und Meldepflichten sollten Sie aber zukünftig dringend vollständig nachkommen, sonst wird Ihr Winter wirklich kalt.
Edit:
Sie sollten sich in Ihrer Wortwahl ein wenig mäßigen, schließlich haben diese Leute auch Vorschriften zu befolgen, die sie nicht selbst erlassen haben.
Und Sie selbst sind ja wohl durch Ihre verspäteten Ummeldungen nicht ganz unschuldig an der Situation. Im übrigen dürften Nachsendungen der Post kaum 3-4 Wochen dauern. Inwiefern die notwendigen Fristen gewahrt wurden, wäre zu überprüfen. Nur schicken reicht schließlich nicht.
Falls die Fristen nicht gewahrt wurden, dürften auch die Zusatzkosten nicht gerechtfertigt sein.