jetzt haben wir ein Schreiben bekommen, Datum 24.11.10, dass wir seit 01.11.10 mit dem Tarifcode 1608 Gas von Teldafax beziehen und einen jährlichen Abschlag von 1293,00 € überweisen sollen und weitere Abschläge dann jeweils zum Anfang des Monats November abgebucht werden.
Was tun ?
Ist es sinnvoll mit Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) nur unter Vorbehalt
oder nichts überweisen und der Dinge harren, die da kommen
oder wegen drohender Insolvenz nur 1/12 des Betrages zu überweisen (wobei der Tarif jährliche Zahlungsweise beinhaltet)
oder bei Teldafax einen Wechsel in einen monatlichen Tarif zu beantragen, wobei dann vermutlich 200 € Willkommensbonus weg sind, da ja nach deren Auffassung unser Widerruf nicht anerkannt wird und wir demzufolge keine Neukunden sind.
Wäre die Zahlung eines Teilbetrages nicht aber eine Annahme des Vertrages, den wir widerrufen haben ?
In den AGB´s einiger anderer Anbieter ist eine Klausel enthalten, dass die Frist für den Widerruf nicht vor Lieferbeginn und Mitteilung des Anbieters erfolgt, nicht so bei Teldafax.
Was also tun zur Schadensbegrenzung ?