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Autor Thema: Warenlieferung oder Dienstleistung ?  (Gelesen 5265 mal)

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Offline psychoo

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Warenlieferung oder Dienstleistung ?
« am: 22. November 2010, 00:09:57 »
wir haben leider unseren Stromliefervertrag mit Teldafax schon im Juli verlängert und das Paket bezahlt. Da alles o.k. war, haben wir auch einen Gasliefervertrag abgeschlossen. Vom bisherigen Anbieter haben wir die Kündigungsbestätigung zum 31.10.10. Bisher haben wir von Teldafax keine Mitteilung, wann die Lieferung erfolgt. Ebenso ist noch keine Abbuchung erfolgt. Wir haben nun auf Grund der Presse unserem Vertrag (Auftragsbestätigung) widerrufen.

\" ich widerrufe nach Fernabsatzrecht. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst zu
laufen, wenn die Lieferung einsetzt und wenn das Unternehmen seinen
Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert
hat. \"

Die Antwort von Teldafax:

\"Entgegen Ihrer Darstellung, handelt es sich bei der Stromversorgung nicht um eine Warenlieferung sondern um eine Dienstleistung.
 
Ihr Widerruf kann dementsprechend nicht akzeptiert werden, da er nicht fristgerecht eingegangen ist.\"

Wir haben darauf geantwortet, daß wir bei unserem Widerruf bleiben und die Einzugsermächtigung widerrufen.

Gibt es aktuelle Informationen zu dem Rechtsstreit vor dem BGH oder Tipp´s  ?

Offline PLUS

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Warenlieferung oder Dienstleistung ?
« Antwort #1 am: 22. November 2010, 09:42:24 »
Hier hat Teldafax vielleicht Recht. Im Unterschied zum Kaufvertrag werden mit einem Dienstvertrag u.a. Leistungen vereinbart, die erst noch erbracht werden sollen. Eine konkrete Lieferung wird ja in alle Regel nicht fixiert, es besteht keine Abnahmepflicht etc. und ....

das ist grundsätzlich eine \"Gute Frage\" bei der die Gelehrten trotz Dienstleistungsrichtlinien und neuen BGB-§§ noch streiten:

Das BGB sieht beim Widerrufsrecht eine Ausnahme für Waren die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.  Das BGH hat bei der Eindeutigkeit Zweifel, nun soll der EuGH entscheiden:

Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)

PS: Das betrifft alle Versorger und dürfte eine Grundsatzfrage sein!

Offline psychoo

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Warenlieferung oder Dienstleistung ?
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2010, 15:02:12 »
jetzt haben wir ein Schreiben bekommen, Datum 24.11.10, dass wir seit 01.11.10 mit dem Tarifcode 1608 Gas von Teldafax beziehen und einen jährlichen Abschlag von 1293,00 € überweisen sollen und weitere Abschläge dann jeweils zum Anfang des Monats November abgebucht werden.

Was tun ?

Ist es sinnvoll mit Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) nur unter Vorbehalt

oder nichts überweisen und der Dinge harren, die da kommen

oder wegen drohender Insolvenz nur 1/12 des Betrages zu überweisen (wobei der Tarif jährliche Zahlungsweise beinhaltet)

oder bei Teldafax einen Wechsel in einen monatlichen Tarif zu beantragen, wobei dann vermutlich 200 € Willkommensbonus weg sind, da  ja nach deren Auffassung unser Widerruf nicht anerkannt wird und wir demzufolge keine Neukunden sind.

Wäre die Zahlung eines Teilbetrages nicht aber eine Annahme des Vertrages, den wir widerrufen haben ?

In den AGB´s einiger anderer Anbieter ist eine Klausel enthalten, dass die Frist für den Widerruf nicht vor Lieferbeginn und Mitteilung des Anbieters erfolgt, nicht so bei Teldafax.

Was also tun zur Schadensbegrenzung ?

Offline bolli

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Warenlieferung oder Dienstleistung ?
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2010, 08:05:53 »
Tja, da kann man wohl nur sagen: Dumm gelaufen. Ich vermute mal dringend, dass Teldafax ein Nichtbezahlen nicht hinnehmen wird und massiv dagegen vorgeht. Da sind Sie schnell bei einem Inkassounternehmen bzw. einer Klage.

Wenn man die Presse so verfolgt, scheint es ja eher so, dass Teldafax weitere Investoren sucht bzw. ggf. den Bereich verkaufen will (muss). In diesem Fall würde wohl keine Insolvenz angemeldet und Ihr Vertrag ganz normal weitergeführt und  somit wären Ihre Investitionen gesichert.
Ob die Sie überhaupt in einen anderen Tarif wechseln lassen, wäre ja auch noch nicht sicher, selbst mit Verlust des Bonusses.

Letztlich bleibt es eine schwierige Entscheidung, die nur Sie selbst treffen können. Ratschläge sind da aus meiner Sicht verfehlt.

 

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