Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09  (Gelesen 13479 mal)

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Offline DieAdmin

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Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
« Antwort #15 am: 20. September 2010, 15:14:19 »
Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 30.07.10 in dem die Gehörsrüge als unzulässig verworfen wird:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2717/

Ohne das jetzt im Beschluss die Richterinnen namentlich genannt sind, aber da ich von einer Zeugenvernahme nichts lesen konnte und die Kenntnis vorlag, dass die Berufungsrichterinnen im Fernsehen den Beklagten gesehen haben, gehe ich mal davon aus, dass das dieselben sind, die das Urteil entschieden haben.

Ja, und das find ich merkwürdig, da entscheiden Richter über Verfahren, in dem sie selber die Entscheidung gefällt haben? Ist das so üblich?

Oder schlussfolger ich nur falsch, und es sind nicht dieselben Richter?

Offline mamascha

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Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
« Antwort #16 am: 02. Dezember 2010, 18:54:39 »
Hallo liebe Forumsmitglieder,
jetzt ist es so weit. Mir wurde durch das Amtsgericht Stuttgart eine Klageschrift der EnBW zugestellt.
Bei mir geht es um Nachforderungen von 2007 bis 2010 über ca. 830 €.
Dem vorausgegangenen Mahnbescheid habe ich widersprochen.

Der Klageantrag bezieht sich natürlich auf das Gerichtsurteil vom Juni.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin jetzt unsicher was ich tun soll.
Kann mir jemand sagen, ob der Rechtsstreit für mich Aussicht auf Erfolg hat mit der Argumentation der nicht vorliegenden Billigkeit der Preise oder gibt es einen besseren Ansatzpunkt.

Offline kamaraba

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Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
« Antwort #17 am: 02. Dezember 2010, 21:56:11 »
@mamascha

Tja, die Antwort auf Ihre Frage steht bereits oben im Thread.
Sie sollten sich einen Anwalt suchen.
Anwaltsverzeichnis
Was das ohne Rechtsschutzversicherung kosten könnte.
Prozesskostenrechner
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline uwes

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Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
« Antwort #18 am: 02. Dezember 2010, 23:25:52 »
Zitat
Original von mamascha
Kann mir jemand sagen, ob der Rechtsstreit für mich Aussicht auf Erfolg hat mit der Argumentation der nicht vorliegenden Billigkeit der Preise oder gibt es einen besseren Ansatzpunkt.

Könnten Sie mir sagen, welche Aussichten ich habe, in 4 Stunden nach München zu kommen, wenn Sie nicht wissen, welches Verkehrsmittel ich nutze und von wo aus ich abfahre?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline ESG-Rebell

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Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
« Antwort #19 am: 04. Dezember 2010, 16:13:05 »
Zitat
Original von uwes
Zitat
Original von mamascha
Kann mir jemand sagen, ob der Rechtsstreit für mich Aussicht auf Erfolg hat mit der Argumentation der nicht vorliegenden Billigkeit der Preise oder gibt es einen besseren Ansatzpunkt.

Könnten Sie mir sagen, welche Aussichten ich habe, in 4 Stunden nach München zu kommen, wenn Sie nicht wissen, welches Verkehrsmittel ich nutze und von wo aus ich abfahre?
@uwes
Ihr Einwand ist grundsätzlich gerechtfertigt.

Eingeweihte (d.h. u.a. ich) können ihr aber sagen, was ihr bevorsteht:
Die EnBW wird die inzwischen mehrfach erfolgreich exerzierte Strategie anwenden:
[list=1]
  • Die EnBW sucht sich einen Kunden mit möglichst geringem Streitwert in einem Gebiet ohne \"Verbraucher-Star-Anwalt\" (erledigt).
  • Dr. Dietmar Hempel aus Dortmund stellt dem Gericht eine 20-seitige Klageschrift nebst 70-seitiger Anlage zu. Inhalt: Unbilligkeit wird mittels PwC-Gutachten widerlegt und dessen Richtigkeit durch EnBW- und PwC-Mitarbeiter bezeugt (in Arbeit).
  • Der Amtsrichter ordnet die Befragung der Zeugen an.
  • Die Zeugen berichten weisungsgemäß.
  • Der Klage wird statt gegeben.
  • [/list=1]
    Die Fragen von mamascha müssten also konkreter wie folgt lauten:
[list=1]
  • \"Mit welchem Vorgehen im Prozess lässt sich der Zeugenbeweis kippen?\"
  • \"Gibt es Urteile (und -begründungen), in denen diese Strategie (Privatgutachten + Zeugenbeweis) gescheitert ist?\"
  • \"Ich wohne im Zentrum Stuttgarts. Welcher Anwalt in erreichbarer Nähe ist mit der Rechtsprechung vertraut und kann mich vertreten?\"
  • [/list=1]
    Was die letzte Frage betrifft, so kann ich nur an die Stuttgarter Rebellen appellieren, sich auch mal auf den Hosenboden zu setzen und auch für Stuttgart einige (hoffentlich) versierte Anwälte ausfindig zu machen.

    Gruss,
    ESG-Rebell.

Offline mamascha

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Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
« Antwort #20 am: 06. Dezember 2010, 17:21:56 »
Hallo ESG Rebell,
danke für Ihre Antwort.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleiben genau die 2 Fragen:

1.\"Mit welchem Vorgehen im Prozess lässt sich der Zeugenbeweis kippen?\"
2.  \"Gibt es Urteile (und -begründungen), in denen diese Strategie (Privatgutachten + Zeugenbeweis) gescheitert ist?\"

übrig.

Also kann hier im Forum zu diesen 2 Fragen etwas beitragen?

Falls nein kann man das ganze hier eh vergessen, da dann in den nächsten Wochen alle Prozesse der EnBW so ablaufen werden wie Sie in den Punkten 1-5 beschrieben haben.

Tja viel Luft um nichts!


Gruss
mamascha

Offline RR-E-ft

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Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
« Antwort #21 am: 06. Dezember 2010, 18:18:10 »
Zitat
Original von mamascha
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleiben genau die 2 Fragen:

1.\"Mit welchem Vorgehen im Prozess lässt sich der Zeugenbeweis kippen?\"
2.  \"Gibt es Urteile (und -begründungen), in denen diese Strategie (Privatgutachten + Zeugenbeweis) gescheitert ist?\"

übrig.

Also kann hier im Forum zu diesen 2 Fragen etwas beitragen?

Falls nein kann man das ganze hier eh vergessen, da dann in den nächsten Wochen alle Prozesse der EnBW so ablaufen werden wie Sie in den Punkten 1-5 beschrieben haben.

Tja viel Luft um nichts!


Gruss
mamascha


@mamascha

Ein im Energierecht versierter Anwalt wird zunächst die Frage aufwerfen, ob es überhaupt im konkreten Vertragsverhältnis ein einseitiges Preisänderungsrecht bestand oder es sich vielleicht doch um einen Sondevertrag handelt, vgl. OLG Dresden, Urt. v. 13.07.10 Az. 9 U 93/09.

Ein im Energierecht versierter Anwalt wird weiter die Frage aufwerfen, ob die behaupteten Kostenänderungen zur Anpassung an die Marktverhältnisse auf der Vorlieferantenebene überhaupt erforderlich waren und anhand etwa der BAFA- Mitteilungen zur Entwicklung der Erdgasimportpreise oder des Monitoringberichts Strom und Gas 2007 der BNetzA Vortrag dazu halten, wie sich die Großhandelspreise entwickelt hatten, und diesen substantiierten Vortrag unter Beweis stellen.

Waren die behaupteten Kostensteigerungen demnach unnötig, durften sie schon nicht über Preisänderungen auf die Kunden abgewälzt werden.

Er wird  ferner herauskristallisieren, dass es auf die zwischenzeitliche Entwicklung aller preisbildenden Kostenfaktoren des konkreten Preissockels ankommt.
Er wird aufzeigen, welche preisbildenden Kostenfaktoren dies im Einzelnen regelmäßig sind.  

Soweit der kl. Vortrag schon zu diesen Punkten unsubstantiiert ist, wird er darauf verweisen, dass es bisher am notwendigen Vortrag fehlt, so dass eine beabsichtigte Beweisaufnahme auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinausliefe.

Ein im Energierecht versierter Anwalt, der die Sache hier verfolgt, kann wissen, welche entscheidenden Fragen den Zeugen ggf. zu stellen sind.
Wir sind nicht blöd genug, den entsprechenden Fragenkatalog hier einzustellen, so dass sich die üblichen verdächtigen Zeugen darauf in Rollenspielen vorbereiten können.

Frelich gibt es Urteile, bei denen die Strategie Sachverständigengutachten und bei dessen Bestreiten Zeugenbeweis nicht gefruchtet hat.

Ein im Energierecht versierter Anwalt, der sich mit der Problematik befasst, kennt auch diese Entscheidungen.

Aber die Arbeit Ihres Anwalts machen wir hier nicht.
Denn der schreibt ja schließlich Ihnen  eine Rechnung, die Sie dann an ihn bezahlen sollen.

 

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