Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Terminsbericht BGH VIII ZR 162/09

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Christian Guhl:

--- Zitat von: khh am 31. Juli 2013, 16:45:07 ---Da bin ich ja mal gespannt, ob die bisher untätigen Gas- und Stromkunden, welche diese AGB-Klausel gemäß § 5 Abs. 2 Gas/StromGVV in ihren Verträgen hatten/haben, jetzt zügig erstmaligen Widerspruch gegen die unrechtmäßigen Preiserhöhungen einlegen und noch mögliche Rückforderungsansprüche bei ihrem jeweiligen Versorger geltend machen !?

--- Ende Zitat ---
Können Sie vergessen ! Die Leute sind so was von faul und bequem. Da ist sogar ein Widerspruchschreiben zuviel verlangt. Die breite Masse nimmt die Berichte über das Urteil am Rande zur Kenntnis, kommt aber noch nicht einmal auf den Gedanken, dass man vielleicht selber betroffen wär. Energieversorger und Mineralölkonzerne haben leichtes Spiel in Deutschland. Die könnten die Preise auch von heute auf morgen verdoppeln. Ein paar Tage wird gejammert, dann ist wieder alles ruhig.
@Stromfraß
Wenn in diesem Sondervertrag eine entsprechende Klausel ist, kann man sich natürlich auf das Urteil berufen.

khh:

--- Zitat von: Christian Guhl am 10. August 2013, 13:11:08 ---Können Sie vergessen ! Die Leute sind so was von faul und bequem. Da ist sogar ein Widerspruchschreiben zuviel verlangt. Die breite Masse nimmt die Berichte über das Urteil am Rande zur Kenntnis, kommt aber noch nicht einmal auf den Gedanken, dass man vielleicht selber betroffen wär. ...
--- Ende Zitat ---

Leider wird es wohl so sein, dass (passend zum Fußball-BuLi-Start) hunderttausende betroffene Gas- und Stromkunden zu dem vom EuGH „geschenkten“ Elfer (aus 11 cm, mit 100 m breiten und hohen Toren sowie ohne gegnerischen Torhüter!) nicht antreten werden.

Tagtäglich gehen bereits jetzt Rückforderungsansprüche durch ausbleibende Erst-Widersprüche verloren, wenn auch das BGH-Urteil vom 14.03.2012 Az VIII ZR 113/11 anzuwenden ist. 

Sehr enttäuscht bin ich auch vom Bund der Energieverbraucher e.V., dass hierzu keine umfassende Aufklärungsarbeit geleistet wird.  :(

khh:

--- Zitat von: Christian Guhl am 10. August 2013, 13:11:08 ---
--- Zitat von: khh am 31. Juli 2013, 16:45:07 ---Da bin ich ja mal gespannt, ob die bisher untätigen Gas- und Stromkunden, welche diese AGB-Klausel gemäß § 5 Abs. 2 Gas/StromGVV in ihren Verträgen hatten/haben, jetzt zügig erstmaligen Widerspruch gegen die unrechtmäßigen Preiserhöhungen einlegen und noch mögliche Rückforderungsansprüche bei ihrem jeweiligen Versorger geltend machen !?

--- Ende Zitat ---
Können Sie vergessen ! ... Die breite Masse nimmt die Berichte über das Urteil am Rande zur Kenntnis, kommt aber noch nicht einmal auf den Gedanken, dass man vielleicht selber betroffen wär. ...
--- Ende Zitat ---

Das Ausbleiben von mir erwarteter/erhoffter Reaktionen hier im Forum scheint zu bestätigen, dass die vielfach betroffenen Gas- und Stromversorger wohl wieder einmal weitestgehend "ungeschoren" bleiben!?  :(

bolli:

--- Zitat von: khh am 12. August 2013, 16:25:36 ---
Das Ausbleiben von mir erwarteter/erhoffter Reaktionen hier im Forum scheint zu bestätigen, dass die vielfach betroffenen Gas- und Stromversorger wohl wieder einmal weitestgehend "ungeschoren" bleiben!?  :(

--- Ende Zitat ---
Ein Großteil der hier schreibenden Protagonisten hat doch schon vor langer Zeit begonnen, Preisforderungen der Versorger nicht mehr vollständig zu begleichen, um Rückforderungen an diese zu vermeiden, da dem Geld hinterherrennen immer die schlechtere Variante ist.  ;)
DIE sind insoweit eh nur begrenzt von dem Urteil betroffen. Die restlichen "stillen Mitleser" hier im Forum werden jetzt sicher nicht direkt anfangen, auf Ihren Beitrag innerhalb von Stunden eine Antwort zu posten, zumal sie vielleicht nicht so häufig ins Forum schauen. Und ein noch viel größerer Teil kennt das Forum gar nicht und kann schon deswegen hier nicht posten. Und der letztere Personenkreis dürfte auch der sein, der zum einen der zahlenmäßig Größte ist und den Christian Guhl in seinem Beitrag weiter oben meint.

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