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Autor Thema: Preiserhoehung Erdgas GVG Rhein Erft Kreis  (Gelesen 7875 mal)

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Offline lunatic71

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Preiserhoehung Erdgas GVG Rhein Erft Kreis
« am: 22. September 2005, 13:11:31 »
Hallo,

bisher war ich nur stiller mitleser hier im Forum, moechte nun aber auch zu diesem Beitragen!

Die GVG (www.gvg.de) wird zum 01.10.05 Ihre Preise erhoehen, dieser Preiserhoehung werde ich widersprechen, ebenso wie der vorangegangenen Preiserhoehung im Dezember.

Nach Ankuendingung der Preiserhoehung, habe ich eine email an die VZ NRW gesandt, mit der Bitte um Mitteilung ob in NRW ebenfalls eine aehnliche Sammelklage wie in Hamburg zu erwarten ist:

Die Antwort sieht so aus
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Sehr geehrter Herr ,

ob die Verbraucherzentrale NRW einen ähnlichen Musterprozess
wie in Hamburg
initiieren wird, haben wir noch nicht endgültig entschieden.
Im Prinzip macht es jedoch keinen Unterschied, ob es einen
oder
mehrere Musterprozesse gibt und ob ein Musterprozess in
Hamburg, in Nordrhein-Westfalen oder sonst wo läuft. In NRW
ist die Situation komplexer als in Hamburg, da es hier über
100 Gasversorger gibt und sich die Frage stellt, gegen wen
denn ein Prozess geführt werden soll. Der Ausgang des
Verfahrens in Hamburg ist
längst nicht entschieden und wir gehen davon aus, dass das
Verfahren von eon-Hanse, sollten die Verbraucher gewinnen,
bis zum BGH getragen werden wird. Bis ein rechtskräftiges
Urteil vorliegt, können also noch Jahre vergehen. Und dieses
Urteil gilt dann nur für die Kläger. Natürlich wird es eine
Indizwirkung für andere Verfahren haben, aber jeder
Verbraucher müsste separat gegen seinen Versorger klagen, um
Ansprüche durchzusetzen. Und jedes Urteil gilt nur für den
jeweiligen Zeitpunkt und Ort, zu dem die Preise in Frage
gestellt wurden. Das heißt für uns: Musterverfahren sind
sicher sinnvoll, insbesondere um für das Problem
Aufmerksamkeit zu erregen, aber über Prozesse werden wir das
generelle Probleme der hohen Gaspreise nicht bundesweit und
langfristig lösen können. Hier sind eigentlich politische
Lösungen
gefragt: Kurzfristig eine funktioniernde Preisregulierung,
langfrstig ein funktionierender Markt, der eine
Preisregulierung dann überflüssig machen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Bernhard
Gruppenleiter Energie, Bauen und Wohnen
-----------------------------------------------------------------------

Sollten hier noch weiter User sein, die Ihr Gas von der GVG (Verbund mit GEW Rheinernegie) beziehen, wuerde mich freuen zu hoehren ob auch Einspruch wegen fehlende Billigkeit geplant / schon durchgefuehrt worden ist.

Gruss

Lunatic71

Offline RR-E-ft

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Preiserhoehung Erdgas GVG Rhein Erft Kreis
« Antwort #1 am: 22. September 2005, 13:27:40 »
@lunatic71

Wie Sie sehen können, ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass die VZ NRW gegen jede Preiserhöhung jedes Gasversorgers im Land in jedem Tarif einen Musterprozess initiieren wird.

Dann müssten die Vorbehaltszahler also ggf. selbst auf Rückzahlung innerhalb der Verjährungsfrist klagen, allein gelassen von denen, die ihnen zu Vorbehaltszahlungen rieten.

Wer nicht klagt, der kann seine Forderungen gleich in den Wind schreiben.
Der Vorbehalt machte dann wenig Sinn. Er interessiert die Gasversorger nach eigenem Bekunden auch schlicht überhaupt nicht, wie aufgezeigt aus gutem Grund.


Allein dies zeigt, dass die weitere Zahlung unter Vorbehalt ein Irrweg ist, da es ersichtlich auch anders geht.

Die Hamburger Verbraucher, die vor dem Landgericht gegen E.ON Hanse klagen, haben gar nicht erst unter Vorbehalt gezahlt, sondern die Rechnungsbeträge selbst gekürzt.

Geklagt wurde allein deshalb, weil E.ON Hanse sich offensichtlich nicht zu Klagen entscheiden konnte, um die Sache gerichtlich klären zu lassen.

Mithin ist festzustellen, dass die Versorger kein ausgeprägtes Interesse daran zu haben scheinen, eine abschließende gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Wenn Sie Ihre Rechnungen also selbst kürzen, Ihr Versorger auch schon nicht klagt, weil auch er das Ergebnis des Hamburger Prozesses und anderer abwarten möchte, gibt es gar kein Problem.

Die Beträge, um die Sie die Rechnungen kürzen, müssen Sie lediglich für den Fall der Fälle beiseite legen.

Wegen der Musterbriefe orientieren Sie sich bitte an denen hier, unter www.vzth.de oder www.vzhh.de, um auf der sicheren Seite zu sein.




Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline lunatic71

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Preiserhoehung Erdgas GVG Rhein Erft Kreis
« Antwort #2 am: 22. September 2005, 16:53:06 »
@RR-E-ft

Danke fuer Ihren Kommentar.
Bisher habe ich nicht unter Vorbehalt bezahlt. Alle Preiserhoehungen sind von mir bisher nicht gezahlt worden. Nur die obligatorischen 2 %.

Gruss

lunatic

Offline RR-E-ft

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Preiserhoehung Erdgas GVG Rhein Erft Kreis
« Antwort #3 am: 22. September 2005, 17:06:09 »
@lunatic71

Wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, könnten Sie sich die zwei Prozent auch \"schenken\".

An der Situation ändert sich dadurch rein gar nichts.

Insbesondere das Restrisiko, ggf. so hoch wie bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland, erhöht und verringert sich dadurch überhaupt nicht.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Willy

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Preiserhoehung Erdgas GVG Rhein Erft Kreis
« Antwort #4 am: 22. September 2005, 18:37:46 »
Hallo,

ich hatte am 19.04.2005 die Verbraucherzentrale NRW angeschrieben.
Wir sind hier in Emsdetten 75 gleichgesinnte die sich zur Interessengemeinschaft Gaskunden der Stadtwerke zusammengeschlossen haben(laut Stadtwerke Emsdetten über 200 Verweigerer).
Im April kam der Wunsch zu einer Sammelklage ähnlich wie in Hamburg auf. Hier der Antwortbrief der Verbraucherzentrale:
-------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Sellin,

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.04.2005 und Ihr in die Verbraucherzentrale NRW gesetztes Vertrauen.

Das von Ihnen erwähnte Urteil sowie die Aktivitäten der Verbraucherzentrale Hamburg sind uns bekannt. Die Verbraucherzentrale unterstützt eine Vielzahl von Verbrauchern in deren individuellen Prozessen und kümmert sich um die Organisation. Außerdem übernimmt die Verbraucherzentrale das Prozessrisiko für diejenigen Verbraucher, die keine eigene Rechtsschutzversicherung haben.

Zu derartigen Maßnahmen ist die Verbraucherzentrale NRW zurzeit leider nicht in der Lage. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir die von Ihnen angeregte „Sammelklage\" zurzeit nicht unterstützen können. Sollten wir zu einem anderen Entschluss kommen, werden wir uns gern wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir bitten Sie dennoch, uns exemplarisch einen typischen Reklamationsvorgang zur Verfügung zu stellen und uns über Ihre etwaigen Schritte zu informieren. Sofern uns für Sie relevante Grundsatzentscheidungen bekannt werden, könnten wir Sie dann zumindest hiermit versorgen.

Zur Kenntnis fügen wir unsere Verbraucherinformation bei und wünschen Ihnen für Ihr Vorhaben viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Assessor Jürgen Schröder
Gruppe Verbraucherrecht                                                     Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Man hat offensichtlich wenig Interesse an einer Unterstützung der Gaspreisgegner. Seit dem machen wir in Emsdetten laufend auf uns aufmerksam und warten ob wir verklagt werden. Wir sind froh, das der örtliche Lokalsender und die Presse mitspielt. Siehe auch unsere Internetseite unten.



Wichtig: Seit Montag wissen wir von dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke: (Zitat Emsdettener Volkszeitung aus dem Hauptausschuss der Stadt.)
\"Wir sind ein reiner Verteiler. Wir müssen die Stadtwerke als Tankwart sehen\", zog Thomas Huesmann (CDU) einen Vergleich: \"Natürlich ärgern wir uns, wenn wir an der Zapfsäule mehr bezahlen müssen\", aber wir machen dafür nicht den Tankwart verantwortlich.\"

Gruß aus Emsdetten
Wily Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden

Offline okr2

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Preiserhoehung Erdgas GVG Rhein Erft Kreis
« Antwort #5 am: 22. September 2005, 20:03:44 »
Hallo

@lunatic71

Auch ich hatte die VZ NRW angeschrieben und genau die gleich email bekommen wie Sie!

Weiterhin wollte ich von der VZ NRW wissen wie sie denn nun die Verbraucher konkret unterstützen will!!

Mal sehen was da kommt.

Grüße

Oliver

 

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