Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BDEW-Seminar \"Preisanpassungsklauseln und Rückforderungsansprüche\", 09.12.10, Bonn  (Gelesen 5248 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Pedro

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Ein auch für uns Energiekunden interessantes  1-Tages-Seminar-Programm! Offenbar hat man in der Branche langsam schlaflose Nächte!
Heißt es doch im Programm z.B. \'\'Abwehr von Rückstandsansprüchen\'\' und \'\'Fragen der Verjährung u. Billigkeit\'\'.
Mit Spannung wird auch lt. Prospekt das BGH-Verfahren am 17. 11. 10 erwartet.
Für 790 Euro (netto) können die Seminarteilnehmer außerdem den Erfahrungen von Dr. Hempel lauschen der in den \'\'Verfahren  Dinslaken und Euskirchen\'\' sammeln konnte.

Man könnte es viel einfacher und billiger haben: Forum des Bundes der Energieverbraucher lesen.   :D

Offline jofri46

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Neben den rechtlichen Fragestellungen ist ein weiterer Themenschwerpunkt dieser Veranstaltung der

 \"Umgang mit Kunden, Presse und Öffentlichkeitsarbeit\".

Offenbar sieht man hier dringenden Handlungsbedarf. Dafür ist es wohl auch höchste Zeit.

Die Art und Weise, wie die ehedem monopolstrukturierte Versorgerwirtschaft trotz inzwischen gefestigter Rechtsprechung gegenüber den Kunden taktiert und agiert und es weiterhin auf gerichtliche Auseinandersetzungen ankommen lässt, ist schlicht nicht mehr nachvollziehbar. Offenbar hat man sich da an den Schreibtischen von einer Selbstgerechtigkeit, einer Behördenmentalität und einem Obrigkeitsdenken noch nicht verabschiedet. Ein Verhalten, das bei Unternehmen die in freier Wirtschaft stets dem Wettbewerb ausgesetzt sind, kaum vorstellbar ist.

Der Referent zu diesem Thema möge bei diesem Seminar mit der Faust auf sein Vortragspult hauen und den Teilnehmern zurufen: \"Lasst es endlich gut sein\". Wohl ein frommer Wunsch.

Offline RR-E-ft

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Etwa Herr Kollege Dr. Hempel verdient sein Geld nicht nur mit Vorträgen auf solchen Veranstaltungen, sondern auch als Prozessbevollmächtigter der Versorger in derartigen Prozessen.
Derlei Referate dienen auch immer der Aquise.
Wie sollte der Referent da entsprechend auf den Tisch hauen (wollen). ;)

Meine ganz persönliche Erfahrung als Teilnehmer solcher Seminare des Branchenverbandes ist die, dass da zuweilen recht gewagte, zuweilen auch eher abenteuerliche Thesen zum Vortrag gebracht werden und das Publikum murmelt ehrfürchtig \"oh\" und \"ah\", weil man es gerade nicht besser weiß.

Bei Abschluss eines Sondervertrages sei kein feststehender Preis vereinbart. Der Preis atme, war dort etwa zu hören.  

Nun gut. In einer dieser Veranstaltungen betraf die erste aufgelegte Folie nach meiner Erinnerung meine eigenen  in \"Energiedepesche Sonderheft Nr. 1\" veröffentlichten Auffassungen zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen.
Und der Referent richtete dazu eine Nachfrage an mich, als er mich für ihn etwas überrschend schon mal im Publikum hatte.

Auch spezielle Beiträge aus diesem Forum werden dort aufgegriffen.

Offline jofri46

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Bei \"Umgang mit Kunden...\" dachte ich eher an Konfliktmanagement, professionelle Kommunikation, Kundenfreundlichkeit und Kundennutzen und dergleichen. Hier scheint mir eine Neu- bzw. Umorientierung bei so manchem Versorger dringend erforderlich.

Juristen, insbesondere mit langjähriger Erfahrung einseitig in den verkrusteten Strukturen der Versorgerwirtschaft, erscheinen mir dafür in der Tat nicht sonderlich geeignet.

Aber immerhin, wer den Preis atmen lässt, besitzt vielleicht auch eine gewisse Affinität zur Esoterik, die ihn zu neuer Erkenntnis führt.

Vielleicht besitzt der Kollege Dr. Hempel inzwischen ja eine Zusatzausbildung als Mediator. Auch damit lässt sich gutes Geld verdienen.

Offline bolli

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Zitat
Original von jofri46
Aber immerhin, wer den Preis atmen lässt, besitzt vielleicht auch eine gewisse Affinität zur Esoterik, die ihn zu neuer Erkenntnis führt.
Na, bei den Preisen in Sonderverträgen mit unwirksamen oder nicht wirksam einbezogenen Preisanpassungsklauseln dürfte der (Versorger-)Patient mittlerweile wohl nicht mehr atmen und \"das Zeitliche gesegnet\" haben. Hier kann wohl nur noch eine Teilreanimation des BGH weiterhelfen.  ;)

Warten wir es mal ab.

Offline RR-E-ft

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Hanseatisches OLG Hamburg: Unwahrscheinlich, dass der Preis atmet

Zitat
Die E.ON-Anwälte kämpfen auf verlorenem Posten. Die Verbraucher hätten keinen Festpreis abgeschlossen, sondern gewusst, dass die Preise auf dem Energiemarkt schwanken, argumentierten die Rechtsvertreter des Konzerns vor Gericht. Die Kunden seien ja auch bereit gewesen, höhere Preise zu bezahlen, sofern sie angemessen seien.

Fraglich, was die Kunden denn sonst abgeschlossen haben sollten, wenn nicht einen Sondervertrag mit einem  bei Vertragsabschluss feststehenden Sonderpreis.

 

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