Energiepreis-Protest > energiehoch3
merkwürdiges Geschäftsgebaren
Fidel:
Moin, zusammen:
Mein derzeitiger gasversorger erhöht zum 01.01.2011 die preise. Daraufhin habe ich am 04.10.2010 zum 01.01.2011 Energiehoch3 mit der gasversorgung beauftragt.
Noch am selben tag erhalte ich die folgende e-mail:
vielen Dank für Ihre gashoch3-Bestellung.
Sie erhalten in Kürze die Vertragsbestätigung. Als Bestandskunde stehen Ihnen in den nächsten Tagen alle relevanten Informationen zu Ihrer Bestellung im Online-Kundencenter zur Verfügung.
Sollten Sie Neukunde der energiehoch3 sein, erhalten Sie Ihre ersten Zugangsdaten in den nächsten Tagen per E-Mail. Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns einfach eine e-Mail an service@energiehoch3.de oder besuchen Sie uns im Internet unter http://www.energiehoch3.de.
Am 06.10.2010 erhalte ich die zugangsdaten für den zugang zu meinem online-konto bei Energiehoch3. Weiter geschieht dann erst einmal nichts.
Bis zum 10.11.2010 ist die mir zugesagte auftragsbestätigung nicht eingetroffen. Auch mein online-konto zeigt nichts dazu.
Ich wende mich also an diesem tag per e-mail an den lieferanten, und frage nach der auftragsbestätigung. Heute erhalte ich die folgende e-mail als antwort:
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010.
Zu Beginn Ihrer Belieferung wird Ihr Vertrag in Ihrem Online-Kundencenter unter https://portal.energiehoch3.de ersichtlich. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Online-Kundencenter in vollem Umfang nutzen. Ihren Wechselstatus können Sie im Online-Kundencenter unter „Ihr Wechsel zu uns“ einsehen.
Schon sehr merkwürdig diese verfahrensweise. Oder?
Ich denke, ich werde die auftragsbestätigung mit fristsetzung abermals anfordern, ansonsten die bestellung widerrufen.
Oder was raten mir die fachleute hier?
Gruß
Fidel
P.S. Soeben sehe ich auf Verivox, dass Energiehoch3 zum 01.01.2011 den gaspreis erheblich angehoben hat. Weder bei der bestellbestätigung noch bei der ganzen bisherigen e-mail-korrespondenz taucht der zum zeitpunkt der bestellung angegebene gaspreis auf.
Ich denke, es ist wohl das beste, meinen auftrag per einschreiben mit rückschein zu stornieren?
Cremer:
@Fidel,
Sie könnten auch selbst eine E-mail und ein Schreiben schicken, indem Sie den Preis Ihres Auftrages gemäß dem Angebot bei energiehoch3 damit bestätigen.
Mal sehen was passiert.
Hinweis:
Bei online-Auftragsbestätigungen liegen normalerweise auch nicht die AGB bei. Insofern sind diese m.E. nicht wirksam in den Vertrag einbezogen.
Unsere RA\'s hier sollten man mal kurz Stellungen dazu nehmen.
- Sind AGB\'s wirksam einbezogen, wenn nur hingewiesen wird?
- sind AGB\'S wirksam einbezogen, wenn darauf verwiesen wird und man muss sich diese von der Webseite runterladen?
- sind AGB\'s wirksam einbezogen, wenn sie bei der Auftragsbestätigung als pdf-Datei als Anhang dabeiliegen?
bolli:
--- Zitat ---Original von Cremer
Unsere RA\'s hier sollten man mal kurz Stellungen dazu nehmen.
- Sind AGB\'s wirksam einbezogen, wenn nur hingewiesen wird?
- sind AGB\'S wirksam einbezogen, wenn darauf verwiesen wird und man muss sich diese von der Webseite runterladen?
- sind AGB\'s wirksam einbezogen, wenn sie bei der Auftragsbestätigung als pdf-Datei als Anhang dabeiliegen?
--- Ende Zitat ---
Das soll aber kein Joke sein, oder ? :tongue:
Mit diesen Fragen beschäftigen sich instanzenweise die Gerichte und Sie möchten gerne MAL EBEN SO NEBENHER diese Frage von den RA beantwortet haben.
Bin zwar kein RA aber mit sowas muss man sich ja sowieso bei ALLEN Online-Verträgen beschäftigen.
Lesen Sie in § 305 Abs. 2 BGB die Tatbestandsvoraussetzungen für die wirksame Einbeziehung der AGB in einen Vertrag nach
--- Zitat ---(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
- 1.die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
- 2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
- und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
--- Ende Zitat ---
und analysieren Sie den Auftragsvorgang (der aber nicht immer gleich sein muss und daher für den vorliegenden Fall nicht ausreichend bekannt ist). Wichtig dürfte der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie die Erklärung des Einverständnisses mit den AGB sein.
Der BGH übrigens hat in einem Urteil vom 14.06.2006 - Az: I ZR 75/03 entschieden, das zur Kenntnisnahme der AGB die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung genüge, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.
Der BGH führte dazu aus: “Die Verwendung von Links und deren Darstellung durch Unterstreichen gehört zu den in dem Medium Internet üblichen Gepflogenheiten. Die Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können daher davon ausgehen, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können.”
Didakt:
@ Fidel
--- Zitat ---Ich denke, es ist wohl das beste, meinen auftrag per einschreiben mit rückschein zu stornieren?
--- Ende Zitat ---
Sie sind gut beraten, so zu handeln. Es scheint so, als warte der Versorger mit der Vertragsbestätigung und dem Vertragsbeginn bis zum Beginn der Gasbelieferung, dem 01.01.2011. Dann wird der erhöhte Preis wirksam. Es sei denn, Ihnen wird zuvor verbindlich bestätigt, Sie zu bisherigen Preisen zu beliefern.
Für Ihren Widerspruch genügt an sich die Textform, z. B. per E-Mail. Sicherer ist der Einschreibebrief mit Rückschein in Schriftform.
MfG
Fidel:
Moin:
Tja, und weiter geht es. Heute erhalte ich die folgende e-mail:
Sehr geehrter Herr ......
Sie haben sich bei der Wahl Ihres Erdgasanbieters für die energiehoch3 GmbH und damit für einen Anbieter entschieden, der eine faire Preis- und Informationspolitik betreibt. Demzufolge informieren wir Sie frühzeitig, dass wir zum 1. Januar 2011 Ihren Preis für gashoch3 in Ihrem Postleitzahlengebiet anheben.
Der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie bitte Ihren individuellen Preis gemessen an Ihrer Verbrauchsmenge:
Jahresverbrauch in kWh: 0 - 10.000 kWh 10.001 - 50.000 kWh 50.001 - 500.000 kWh
alter Preis pro kWh: 4,31 ct. 4,55 ct. 4,66 ct.
neuer Preis pro kWh: 4,95 ct. 5,19 ct. 5,31 ct.
Grundpreis pro Monat: 14,28 EUR 11,90 EUR 5,95 EUR
Alle Preise inkl. Umsatzsteuer und gesetzlicher Abgaben. Diese Preisanpassung erfolgt erst nach reiflicher Überlegung in unserem Haus und beruht auf rein wirtschaftlichen Gründen.
Selbstverständlich setzen wir weiterhin alles daran, dass gashoch3 vor allem eines ist: Günstig. Sicher. Sauber. Es ist nicht erforderlich Ihren Zählerstand zum Zeitpunkt der Preisänderung selbst abzulesen. Die maschinelle Berechnung erfolgt durch uns. Wenn Sie den Zählerstand dennoch zum 31.12.2010 selbst ablesen möchten, nutzen Sie bitte das Ihnen bekannte Online-Kundencenter.
Mein neuer versorger erhöht also seinen gaspreis sieben wochen, bevor er überhaupt den ersten kubikmeter gas geliefert hat.
Eine frage die sich mir stellt:
Ist hier jetzt überhaupt ein vertrag zustande gekommen?
Wenn ich mir daraufhin einen neuen versorger \"ausgucke\" - wen gebe ich jetzt als derzeitigen lieferanten an - Energiehoch3 oder den mich jetzt noch beliefernden. Letzterer hat mir bereits die kündigung bestätigt.
Gruß
Fidel
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