Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen

LG Bonn: Rückerstattungsanspruch der Gaskunden auch ohne Widerspruch

<< < (2/3) > >>

RR-E-ft:
Wir haben das Urteil LG Bonn vom 03.11.10, Az. 5 S 218/09 vorliegen. Großen Dank  an den Kollegen für die schnelle Übersendung.
Es wird umgehend in die Urteilssammlung eingestellt.

Im konkreten Fall hatten die Kunden bereits 2005 erklärt, dass die weiteren Zahlungen nur noch unter Vorbehalt erfolgen.
Regionalgas soll den Kunden zudem schriftlich mitgeteilt haben, sie werde alle Abrechnungen von sich aus abändern, wenn sich aus der Rechtsprechung etwas zur Unwirksamkeit der Gaspreisänderungen ergeben sollte.

Diese Fallkonstellation dürfte sehr viele Widerspruchskunden der Regionalgas betreffen.

RR-E-ft:
Wie in Aussicht gestellt:

LG Bonn, Urt. v. 03.11.10 Az. 5 S 218/09 Rückforderung ohne Widerspruch (Regionlagas Euskirchen)

RR-E-ft:
Kunden sollten jetzt schnell Rückforderungen geltend machen

bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Regionalgas soll den Kunden zudem schriftlich mitgeteilt haben, sie werde alle Abrechnungen von sich aus abändern, wenn sich aus der Rechtsprechung etwas zur Unwirksamkeit der Gaspreisänderungen ergeben sollte.

Diese Fallkonstellation dürfte sehr viele Widerspruchskunden der Regionalgas betreffen.
--- Ende Zitat ---
Leider aber wohl nicht so viele Kunden anderer Unternehmen. Im Oberbergischen hat z.B. die Aggerenergie seinerzeit 2005 über die Presse mitgeteilt, man müsse keinen Widerspruch einlegen um mit den Widerspruchskunden gleichbehandelt zu werden (wohl um der Flut der Widersprüche Herr zu werden), was ihnen nun schon mal \"auf die Füße gefallen\" ist. Aber das ist halt was anderes als \"neue Abrechnung erstellen\".

Man sieht, viele Fälle haben ihre Besonderheiten, die es herauszufinden aber auch herauszuheben gilt, um die Erfolgschancen zu optimieren.

derwahrepetz:
sorry, das ich jetzt mal etwas naiv frage:

wie soll man als Kunde jetzt reagieren???

Ich habe damals keinen Widerspruch eingelegt, soll man nun einfach mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale reagieren oder doch besser direkt einen Anwalt einschalten?

Fühle mich im moment ein wenig hilflos....

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln