Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
LG Bonn: Rückerstattungsanspruch der Gaskunden auch ohne Widerspruch
bolli:
--- Zitat ---Original von derwahrepetz
sorry, das ich jetzt mal etwas naiv frage:
wie soll man als Kunde jetzt reagieren???
Ich habe damals keinen Widerspruch eingelegt, soll man nun einfach mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale reagieren oder doch besser direkt einen Anwalt einschalten?
Fühle mich im moment ein wenig hilflos....
--- Ende Zitat ---
Da wird Ihnen ein Musterschreiben eher nicht weiterhelfen, da die Zeit ziemlich knapp wird. Wie erwähnt, verjähren am 31.12.2010 wieder einige Ansprüche. Wenn Sie nun erstmal ein \"normales\" Rückforderungsschreiben mit Fristsetzung, welbst wenn es nur 14 Tage sind, schicken, wird bei einer abschlägigen Antwort oder (was ich vielmehr vermute) gar keiner Antwort die Zeit für eine rechtzeitige Klageerhebung knapp.
Für letztere werden Sie wohl einen Anwalt benötigen, was aber kein Problem darstellen sollte. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten, so denn überhaupt welche FÜR SIE ansfallen. Denn im Falle einer positiven Entscheidung über Ihrre Rückforderungsklage muss die Regionalgas die Kosten für Ihre Rechtsvertretung übernehmen.
Übrigens, was von \"angemessenen\" Preisen zu halten ist, äußert die Regionalgas in diesen Aussagen:
--- Zitat --- Regionalgas Euskirchen: Kunden sollten Ansprüche geltend machen
\"Eventuell müssen wir jetzt höhere Rückstellungen bilden\", sagte Friedl. Das wirke sich dann auf die Ausschüttung aus. Im vergangenen Jahr hatte Regionalgas 9 Millionen Euro an seine Eigentümer - die Städte Euskirchen (50 Prozent), Rheinbach (4 Prozent) und Bornheim (3 Prozent) sowie die Rhenag (43 Prozent) ausgeschüttet.
--- Ende Zitat ---
Na, das nenn ich doch mal eine preisgünstige Versorgung, wo man trotzdem noch 9 Mio. Überschuss erwirtschaftet. Da hebt\'s einem den Hut hoch. Aber immerhin bleiben ja über 50% dieses Überschusses bei den Gemeinden, was bei anderen Versorgern ohne kommunale Beteiligung noch nicht mal der Fall ist.
--- Zitat --- Regionalgas Euskirchen: Kunden sollten Ansprüche geltend machen
Das Geld werde unter anderem zur Finanzierung des Nahverkehrs benötigt, sagte Friedl.
--- Ende Zitat ---
Die Frage der Quersubventionierung wurde auch schon mehrfach gestellt. Warum soll ich als Gaskunde den Nahverkehr, die Schwimmbäder oder die Parkplatzbewirtschaftung subventionieren, der Ölkunde lacht sich aber ins Fäustchen. Dann bitte Steuern, die ALLE Einwohner einer Gemeinde zahlen müssen.
RR-E-ft:
Die erfreulichen Entscheidungen des LG Bonn wurden erstritten durch die Kollegen Häger Rechtsanwälte, Euskirchen.
Dort ist man mit der Materie mithin bestens vertraut.
PLUS:
--- Zitat ---Original von bolli
............
Die Frage der Quersubventionierung wurde auch schon mehrfach gestellt. Warum soll ich als Gaskunde den Nahverkehr, die Schwimmbäder oder die Parkplatzbewirtschaftung subventionieren, der Ölkunde lacht sich aber ins Fäustchen. Dann bitte Steuern, die ALLE Einwohner einer Gemeinde zahlen müssen.
--- Ende Zitat ---
Ja warum(?!) Was Energieverbraucher so alles finanzieren... Die Quersubventionierung fängt beim steuerlichen Querverbund an!
Hier ein passendes Urteil von der Steuerrechtsfront zu Verrechnungspraxis - Stichwort Querverbund: FG Düsseldorf, 6 K 2990/07 K
DieAdmin:
Das LG Bonn, Urt. v. 03.11.10 Az. 5 S 3/10 Rückforderung eines Gaskunden (Regionalgas Euskirchen) ist ebenso in der Entscheidungssammlung (auch als PDF)
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2751/
RR-E-ft:
Wenn es um Rückforderungsansprüche geht, die zum Ablauf des 31.12.10 zu verjähren drohen, bringt ein Schreiben an den Versorger gar nichts.
Anmeldung von Rückforderungsansprüchen beim Versorger hemmt die Verjährung nicht!
Entscheidend für die Hemmung der Verjährung ist die gerichtliche Geltendmachung bis 31.12.2010 entweder durch Klage oder Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids.
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