Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
09.11.2010
Erstattungsansprüchen von 30.000 E.ON Hanse \"ThermoStrom\" Kunden droht Verjährung
Aufgrund einer gemeinsamen Klage der Verbraucherzentrale und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig die Preisklauseln in den von E.ON Hanse bis 2007 verwendeten \"ThermoStromverträgen\" für unwirksam erklärt.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben daraufhin 2009 eine Muster-Sammelklage vor dem Landgericht Itzehoe eingereicht und die E.ON Hanse Vertrieb GmbH auf Erstattung der von 60 Heizstromkunden kassierten Preiserhöhungen verklagt. Das Gericht hat bisher noch keine rechtliche Einschätzung abgegeben. Die Verbraucherzentrale wird auf ihrer Internetseite über den weiteren Prozessverlauf berichten.
Den übrigen rund 30. 000 Kunden droht zum 1. Januar 2011 die Verjährung ihrer Ansprüche. Das betrifft die Erstattung der 2007 in Rechnung gestellten Netto-Preiserhöhung ab 01. Februar 2006.
Allein was die unberechtigte Nettopreiserhöhung 2006 angeht, liegt die Höhe der Erstattungsforderungen zwischen 60 und 300 Euro. Die steuerbedingen Preiserhöhung sind darin nicht enthalten. Wer die Verjährung seiner Forderung verhindern will, muss spätestens am 31.12.2010 einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder bis dahin Klage eingereicht haben, jeweils gerichtet auf Erstattung der gezahlten Preiserhöhungen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen nach Möglichkeit Klägergemeinschaften zu bilden, um das eigene Prozesskostenrisiko zu senken und wegen der komplizierten Rechtslage nicht ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes zu klagen.
Die Verbraucherzentrale bietet auch zu allen Fragen des Energierechts Rechtsberatung an.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ128930083211125/link805321A.html