Original von Backbeat
Habe das schon getan, ich hatte der Westfalica 2004 und 5 schon 4 % zugestanden, die ich in der letzten Neuberechnung vergessen hatte. Habs neu berechnet und wieder hingeschickt und den Dauerauftrag angepasst.
Also, das mit den 4% dürfte ja wohl quatsch sein.
Ich vermue mal, dass Sie einen Sondervertrag haben, sonst würde sich die Westfalica wahrscheinlich eh nicht mit diesen Summen begnügen.
Und wenn das der Fall ist, und der Vertrag ein unwirksame Preisänderungsklausel enthält, dann gibt es normal nur 2 Preisvarianten:
1. Es gilt der Preis, den man als letztes vor einem Widerspruch unwidersprochen gezahlt hat (also meinetwegen 5/2004). So sehen es z.B. die OLGs Frankfurt und Dresden.
2. Wegen der unwirksamen Klausel wurden die Preise NIE wirksam angepasst, weshalb immer noch nur der Vertragsanfangspreis gilt. So sieht es z.B. das OLG Hamm.
Eine BGH-Entscheidung im Energiebereich gibt es dazu noch nicht.
Insofern kann man sich die 4% besser sparen. Man hat dann nämlich später bei Variante 1 nur geringe Rückforderungsansprüche, die man dann eher nicht geltend macht.
Und da Sie ja lt. eigener Aussage derzeit durchaus eine gute alternative haben, würde ich die Westfalica mal einfach kommen lassen. Irgendwann in nicht allzuferner Zeit werden Sie eh mit der Kündigung rechnen müssen. Schließlich möchten die Versorger sehr wohl bald mehr Geld von uns Widersprüchler-Verbrauchern sehen, haben derzeit aber noch zuviele Baustellen offen.
ICH würde den Dauerauftrag MINDESTENS auf die Variante 1 kürzen und ggf. die Überzahlungen der vergangenen Jahre (also die 4% aus 2004 und 2005) mit den zukünftigen Abschlagszahlungen aufrechnen, sofern nicht ein vertragliches Aufrechnungsverbot besteht.