@Graf Koks
Soweit ich weiß, ist Herr Kollege Prof. Dr. Rupert Scholz Mitglied der CDU.
Er kommt nämlich aus Berlin.
Er saß lange im Bundestag, war Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und auch schon mal Bundesverteidigungsminister, zudem ist er GG-Kommentator im Maunz/ Dürig.
http://www.bundestag.de/mdb15/mdb14/bio/S/scholru0.htmlhttp://www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/ls/scholz/prof.htmAll dies sagt aber nichts darüber aus, dass sich einer mit der einschlägigen BGH- Rechtsprechung zum Energiewirtschaftsrecht befasst hätte. Sonst wäre er wohl vor \"Schnellschüssen\" gefeit.
Niemand würde erwarten, dass da einer auf die Schnelle die gesamte vorhandene Kommentierung zum Energiewirtschaftsrecht einschließlich GWB durcharbeitet, um sich fachlich fundiert äußern zu können.
Ich weiß nicht, ob beim BGW gestandene Wettbewerbsrechtler zu verorten wären. Es spricht wohl eher einiges dafür, dass man dort erst darauf angewiesen sein wird, überhaupt in einem Wettbewerb Erfahrungen zu sammeln.
So schreibt ein Sächsischer Regional- Gasversorger seinen Kunden aktuell:
\"Darüber hinaus hatten wir noch nie kalkulierte Preise, sondern Wettbewerbspreise.\"Das ist zwar hinsichtlich der Preiskalkulation ehrlich, jedoch wenig hilfreich. Da mag man sich nun natürlich Gedanken machen, wenn die Gerichte die Offenlegung der Preiskalkulation verlangen und man öffentlich einräumt, man habe
noch nie eine gehabt.
Das dachten wir uns ja immer schon....
Es stellt sich dann die Frage, wie man solche \"Wettbewerbspreise\" ermittelt - etwa im Vergleich zu den Brennstoffkosten mit Holzhackschnitzeln. Auch das muss sich ja irgendwie erklären lassen.
Es verwundert, wenn zwar nach einhelliger Meinung noch gar kein Wettbewerb besteht, jedoch schon \"Wettbewerbspreise\" vorhanden sein sollen.
Ersichtlich wird, dass es sich nicht um faire Marktpreise handeln kann, die sich aus einem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage durch zwei gleichstarke Verhandlungspartner herausbilden.
Vielmehr gibt es eine Marktvermachtung auf Seiten der Gasversorger, welche ihre Preise infolge einer Marktmacht diktieren können.
Dass es so ist, zeigt sich allein daran, dass sich die Kartellbehörden berufen fühlen, wenigstens einen kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch, der immer mit schlicht verbotenen Preisen zu tun hat, zu verhindern.
Wenn die Verbraucher mit § 315 BGB die Möglichkeit haben, sich gegen überhöhte Energiepreise noch effektiver zur Wehr zu setzen, wird dies wohl nicht zu Beschwerden der Kartellbehörden führen, weil man deren Instrumentarium \"aushebelt\".
Ganz im Gegenteil:
Das Bundeskartellamt ermutigt Verbraucher dazu, Fragen zu stellen.
Allenfalls vor Gericht hat man als Verbraucher die Chance, wirkliche Antworten auf solche Fragebn zu erhalten.
Es bleibt zu hoffen, dass Herr Kollege Prof. Dr. Scholz mit seinen, in diesen Fragen nicht eben nachvollziehbaren Äußerungen nicht auch noch dem juristischen Nachwuchs, der gerade an der Uni herangezogen wird, den Kopf verwirrt statt klare Methoden zu lehren, mit denen später sauber gearbeitet werden kann.
In das Referendariat kann niemand zurückgeschickt werden.
Zum einen bleibt der Abschluss eines zweiten juristischen Staatsexamens (Assessorexamen) immer erhalten, auch wenn man selbst - aus welchen Gründen auch immer - irgendwann vielleicht in Verwirrung verfallen sollte.
Zum anderen gibt es wohl für die Absolvierung eines Referendariats- zumindest bei gleichzeitiger Berufung in ein Beamtenverhältnis - aus guten Gründen auch eine Altersbeschränkung.
Da sollte sich einfach jemand noch einmal vertieft kundig machen, bevor er solche öffentlichen Stellungnahmen abgibt, die in einschlägigen Fachkreisen schlicht nicht nachvollzogen werden können, allenfalls für ein Schmunzeln sorgen.
Schließlich geht es auch immer um das eigene Renomme in Fachkreisen.
Die öffentliche Auseinandersetzung über die in Rede stehenden Fragen ist nun einmal etwas ganz anderes als eine schnittige Rede vor dem Bundestag.
Andererseits erscheint es auch gut möglich, dass ein Kollege von der Presse einfach nur falsch wiedergegeben wurde. Davor ist keiner sicher.
Dann ist es jedoch höchste Zeit, für eine entsprechende Klarstellung zu sorgen.
Zum Stand der Dinge siehe auch hier:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1109882http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11300Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt