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Konzessionsabgabe

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wneumann:
Der Biogasanlagenbetreiber in unserem Ortsteil möchte ein Nahwärmenetz aufbauen. Die Zusagen von der Politik und den Behörden waren zunächst positiv.

Nach Beginn der Baumaßnahmen und der genehmigten Erweiterung der Anlage werden nun von Seiten der Stadt und der Stadtwerke Steine in den Weg gelegt.

1. Von Seiten der Gemeinde werden Abgaben für die Gasdurchleitung zum Sateliten- BKW verlangt.
In Folge dieser Abgabe ist das Betreiben des Sateliten vermutlich nicht mehr rentabel.

2. Die Stadtwerke erwarten eine Beteilung an der Anlage und sind bereit dann das aufbereitete Gas in die vorhandene Erdgasleitung ein zu speisen.

Fazit: Durch das Verhalten der Stadt wird der Betrieb eines Sateliten unwirtschaftlich und der Betreiber der Anlager wird gezwungen mit den Stadtwerken zu kooperieren- die Verlierer sind die potenziellen Wärmekunden.

Da wir erst aktuell in die Diskussion gehen um die Nahwärmeversorgung zu bekommen würde ich mich auf einen Support durch andere Forenmitglieder freuen. Es wird sicher Fragen zu Kommunal und Verwaltungsrecht, sowie um Monopolisierung und Öffentlichkeitsarbeit gehen.

PLUS:
@wneumann, zum Thema der umstrittenen sogenannten Konzessionsabgabe, insbesondere bei Gas, gibt es hier eine Vielzahl von Beiträgen im Forum:

Konzessionsabgabe

Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe

usw. usf. Vielleicht die Suchfunktion nutzen!

Grundsätzlich ist keine Gemeinde zu einer Erhebung verpflichtet, die Entscheidung trifft letztendlich der Gemeinderat.

Siehe z. Beispiel hier: Konzessionsabgabe umstritten

RuRo:
@wneumann
Vermutlich ist es so, dass die erwähnten Stadtwerke der Netzbetreiber des vorhandenen Gasnetzes sind!?

Die produzierte Energie aus der Biogasanlage soll also in deren Netz eingespeist werden!? Oder will der Biogasanlagenbetreiber ein eigenes Netz aufbauen?

Für die Erhebung der KA durch die Stadt wird dies letztlich unerheblich sein. Die KA ist im Fall der Erhebung durch die Kommune immer ein Preisbestandteil, genauso wie die Netzentgelte.

PLUS:
So ist es wohl, ausser der betreffende Ortsteil hat noch kein Versorgungsnetz und ist nicht konzessioniert:
\"Die Stadtwerke Neustadt betreiben in vielen Ortsteilen der Stadt Neustadt a. Rbge. ein Netz zur Versorgung von Endverbrauchern mit Erdgas. In den Ortsteilen Mardorf und Schneeren betreibt die Gasversorgung Westfalica ein Erdgasnetz. In den Ortsteilen Himmelrich, Lutter, Luttmersen und Mecklenhorst ist noch kein Versorgungsnetz vorhanden.\"[/list]Die Konzession zur Gaslieferung auf dem Gemeindegebiet ist, wie so oft,  offensichtlich an die eigenen Stadtwerke vergeben. Die Konzessionsabgabe dürfte, wie leider überwiegend üblich, zu den Höchstsätzen der KAV berechnet und an die Stadt abgeführt werden.  Darauf will die Stadtverwaltung wohl nicht verzichten. Nach den Vorstellungen des Biogasanlagenbetreibers mit eigenem Netzwunsch müssten die Stadtwerke auf die Konzession verzichten und die Stadt auf die Konzessionsabgabe. Dann könnte das etwas werden.  Der Gemeindrat entscheidet das letztendlich direkt bzw. indirekt über den Aufsichtsrat der Stadtwerke.  Das wäre eine der seltenen Ausnahmen und daher wenig wahrscheinlich.

wneumann:
Ersteinmal Danke für den Beitrag.
Es geht in keiner Weise um die Nutzung der Infrastruktur der Stadtwerke.
Der Betreiber der Biogasanlage baut ein SatelitenBKW Ortsnah um die Wärme in ein eigenes Nahwärmenetz zu speisen.
Die Gemeinde sieht einen ANspruch auf die Konzessionsabgabe und argumentiert mit den Bedürfnissen der Stadtwerke.

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