Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Antwortschreiben Erdgas Südsachsen  (Gelesen 9136 mal)

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Offline mAcg

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« am: 21. September 2005, 11:52:54 »
Wer von euch hat ein ähnliches Schreiben erhalten und wie soll am Besten weiter verfahren werden?

Ich habe von der Erdgas Südsachsen, nach Kürzung der Abschläge und dem Billigkeitseinwand folgenden Brief bekommen:



Sehr geehrter Kunde,

<<am Anfang das übliche Bedauern der Preiserhöung usw.>>

Dass Sie diesen Argumenten nicht folgen möchten und einen Nachweis der Billigkeit unserer Preise fordern, führt aus unserer Sicht jedoch nicht zu einer Offenlegungspflicht unserer Preiskalkulation, denn kein Unternehmen in der freien Wirtschaft legt seine Kalkulation offen. Das was für andere gilt möchten wir auch für uns in Anspruch nehmen. Darüber hinaus hatten wir noch nie kalkulierte Preise, sondern Wettbewerbspreise. Gerade deshalb werden bei der Überprüfung der Billigkeit von Gaspreisen auch die Marktpreise miteinander verglichen.  Erdgas steht bei der Wohnraumheizung im Wettbewerb zum leichten Heizöl, denn jeder Kunde - ob er eine Heizung neu errichten oder diese modernisieren lässt - hat die Wahl, ob er sich für Erdgas oder Heizöl entscheidet. Der Erdgaspreis steht somit im Wettbewerb mit dem aktuellen Energiepreisniveau.

Darüber hinaus vertreten wir die Meinung, dass eine Billigkeitsprüfung der Erdgaspreise nach § 315 BGB auf das vorliegende Versorgungsverhälnis nicht anwendbar ist. Die Frage sowie die Feststellung der Unbilligkeit der Preiserhöhung kann letztendlich nur durch ein Gericht entschieden werden. Selbstverständlich sind wir bereit und auch in der Lage nachzuweisen, dass die Preiserhöhungen nur aus der Umlage unserer gestiegenen Bezugskosten resultieren und in diesem Umfang gerechtfertigt sind.

Natürlich sind wir bemüht, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Notfalls sind wir aber auch bereit, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen. Erste Klagen dazu haben wir gezwungenermaßen bereits eingereicht. Das heißt, eine gerichtliche Klärung ist in absehbarer Zeit in Sicht.

Im Übrigen sind die Preise von Erdgas Südsachsen auch von Seiten des Kartellamtes nicht zu beanstanden. Zu diesem Ergebnis ist die Landeskartellbehörde nach eingehender Prüfung aller Erdgasanbieter im Freistaat Sachsen gekommen und das gleich zweimal - zum 1. April und zum 1. August 2005. Damit bestätigt die Landeskartellbehörde das korrekte Vorgehen von Erdgas Südsachsen. Wir verhalten uns marktgerecht und geben nur die Preiserhöhungen an die Kunden weiter, die durch die Entwicklungen auf dem Weltenergiemarkt ausgelöst werden.

Wir würden Ihnen gerne unsere Sicht in einem persönlichen Gespräch näher erläutern.
Wenn Sie daran Interesse haben, setzen Sie sich bitte mit uns,<<Telefonnummer>> , in Verbindung.




<<Ende des Briefes>>

Offline Cremer

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« Antwort #1 am: 21. September 2005, 12:03:49 »
@mAcg

na, dann soll Erdgas Südsachsen klagen, wenn sie möchten.

Sollen doch mal zitieren, wo bereits Klage von Erdgas Südsachsen eingereicht wurden.

Kartellamt, siehe hierzu die Verfahrensweise durch den Wirtschaftminister Riehl  in Hessen. Mainova hat bereits eingelenkt
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« Antwort #2 am: 21. September 2005, 13:01:54 »
@mAcg

Dann lassen Sie sich mal von Ihrem Versorger erklären, weshalb Heizöl in Sachsen viel teurer sein soll als in anderen Teilen Deutschlands, weshalb es entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze von Sachsen zu Bayern ein großes Preisgefälle gibt, welches dann ja auch beim Heizöl gelten müsste- ohne dass hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich wäre.

Zudem sollte Ihr Versorger dann auch, was für andere gilt, für sich in Anspruch nehmen:

Die Landgerichte Mannheim und Hamburg fordern von einem Gasversorgungsunternehmen die Offenlegung der Preiskalkulation zum Nachweis der Billigkeit, ebenso Amtsgericht Heilbronn.

Nur zu dumm, wenn Ihr Versorger jetzt schon mitteilt, dass er gar keine Preiskalkulation hat, die er einem Gericht zeigen könnte....


Fragen Sie Ihren Versorger insbesondere, was er mit der Werbebotschaft:

\"Wir geben Euch unser letztes Hemd\".

eigentlich tatsächlich meint.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline mAcg

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« Antwort #3 am: 21. September 2005, 13:36:49 »
Danke für die schnellen Antworten. Die Frage ist nur, ob ich dem Versorger nun einen erneuten Brief zukommen lassen soll oder ob ich keine Reaktion zeige und dies dann evtl. als Desinteresse an einer einvernehmlichen Lösung gewertet werden kann.
Ist derzeit absehbar welchen rechtlichen Stellenwert die Prüfungen der Landeskartellbehörde auf spätere Urteile haben?

Offline RR-E-ft

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« Antwort #4 am: 21. September 2005, 14:09:24 »
@mAcg

Antworten Sie Ihrem Versorger doch und verweisen Sie dabei gern auf folgenden umfangreichen Aufsatz zu der Problematik:

Fricke, \"Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen gem. § 315 BGB- Sind Energieverbraucher den laufenden Preiserhöhungen schutzlos ausgeliefert?\", veröffentlicht in: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WM) Heft 9/2005, S. 547 - 552, fast bei allen Gerichten in der Bibliothek erhältlich, im Übrigen beim örtlichen Mieterverein und beim Deutschen Mieterbund.




Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline Monaco

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« Antwort #5 am: 22. September 2005, 13:25:02 »
@ mAcg

Zitat: ... nicht zu einer Offenlegungspflicht unserer Preiskalkulation, denn kein Unternehmen in der freien Wirtschaft legt seine Kalkulation offen.

Dies ist das entscheidende Wort. Wenn wir im Bereich der Gasversorgung eine \"freie\" Wirtschaft hätten, dann würde sich wohl auch eine Offenlegung erübrigen, weil wir \"marktgerechte\" Preise hätten!

Zitat: Darüber hinaus hatten wir noch nie kalkulierte Preise, sondern Wettbewerbspreise.

Das ist ja interessant. Um einen \"Wettbewerbspreis\" zu ermitteln, bedarf es wohl keiner Kalkulation? Und ohne diese Kalkulation hat man schließlich nur jeweils die gestiegenen Einkaufspreise weitergereicht. Ob sich da ein Richter finden lässt, der dieser Argumentation folgt?

Zitat: Erste Klagen dazu haben wir gezwungenermaßen bereits eingereicht. Das heißt, eine gerichtliche Klärung ist in absehbarer Zeit in Sicht.

Erstens dürfte sich vermutlich jeder Fall etwas anders darstellen, zweitens wird der Versorger wohl kaum einen \"Freibrief\" für weitere Fälle erhalten. Und bei dieser Argumentation hätte ich persönlich nur wenig Angst vor einer Konfrontation. Zumal man dann immer noch (ohne finanzielle Folgen) \"anerkennen\" könnte.
Interessant wäre auch die Klärung der Frage, wer ihren Versorger zu einer Klage gezwungen hat?

Von allen Schreiben, die hier im Forum bisher veröffentlicht wurden, wohl eines der kläglichsten.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco

Offline mAcg

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« Antwort #6 am: 22. September 2005, 13:48:03 »
@monaco

deshalb werde ich dieses Schreiben auch gut aufheben, denn man weiss nie wann man es braucht ;-)

Offline mAcg

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« Antwort #7 am: 20. Oktober 2005, 20:53:52 »
im Übrigen habe ich heute erneut Post von Erdgas Südsachsen bekommen.
Ausser den hier im Forum schon mehrfach erwähnten üblichen Formulierungen der Versorger gibt es auch ein paar individuelle Aussagen, welche mir wirklich Rätsel aufgeben ;-)

Zitat: ... Der Gaspreis in Sachsen ist gegenüber anderen Bundesländern mit höheren Investitionskosten in die Gasnetze (Neubau und Wartung) zu begründen.

Zwischen den Erdgaspreisen, die durch Entwicklungen auf dem Weltmarkt bestimmt werden, und unserem Engagement für Südsachsen besteht kein Zusammenhang. ...


Den 2. Abschnitt finde ich besonders unverfroren, denn irgendwie entsteht bei mir der Eindruck, dass sich mein Versorger wirklich jeder Realität entziehen möchte.

Offline RR-E-ft

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Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
« Antwort #8 am: 20. Oktober 2005, 21:21:11 »
@mAcg

Entweder die Preise orientieren sich an den Heizölpreisen, so dass auch diese in Südsachsen 30 Prozent teurer sein müssten, ohne dass ein Grund ersichtlich wäre, oder die Preise sind doch kalkuliert und es liegt an besonders hohen Kosten der Netzinfrastruktur.

Oder die Heizölpreise wären in Sachsen besonders teuer wegen der teuren Netzinfrastruktur bei der Erdgasversorgung.....


Dann muss man jedoch fragen, warum die Netzinfrastruktur in Sachsen teurer sein sollte als anderswo.

Schließlich sind die Netze auch im Westen auch nicht vom Himmel gefallen und müssen über lange Zeit abgeschrieben werden.

Dabei ist es grundsätzlich vollkommen egal, wie alt ein Netz ist.


Sonst dürften ja für ein längst abgeschriebenes Netz gar keine entsprechenden Kosten mehr in Ansatz gebracht werden.

Sie könnten also fragen, wann der entsprechende Zeitpunkt erreicht wäre oder ob er vielleicht schon gekommen ist.

Zudem ist es ein Widerspruch in sich, wenn einerseits das Netz neugebaut sein soll und andererseits ein hoher Wartungsaufwand bestehen soll.

Zudem können die Kosten der Netzinfrastruktur ja nicht plötzlich gestiegen sein und den Preisunterschied ausmachen.

Diese würden einen hohen Sockel bilden, auf welchen die Preise für das Erdgas selbst als Handelsware oben drauf kommen.

Dann dürfte jedoch der Preisanstieg wegen der gestiegenen Preise (allein für das Erdgas selbst) viel geringer ausfallen, als in den alten Bundesländern.

Die Preiskurve müsste also viel flacher verlaufen als in den alten Bundesländern, wo der Netzinfrastruktur- Sockel der Gaspreise geringer wäre.


Irgendetwas muss der Versorger doch selbst kalkulieren, denn er spricht davon, dass er \"die Preise gestaltet\":

http://www.erdgas-suedsachsen.de/content/aktuell_051014.php

Eine solche Preisgestaltung durch ein Unternehmen der Daseinsvorsorge nennen Juristen auch einseitige Leistungsbestimmung und unterwerfen diese deshalb einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle.

Wenn man nur gestiegene/sinkende Vorlieferantenpreise an die Kunden weitergibt, gibt es aber wohl schon grundsätzlich nichts zu gestalten.







Zu den Klagen:

Bis Ende April sollen bei Erdgas Südsachsen 3.000 Kunden Widerspruch eingelegt haben.

Lediglich sechs davon wurden verklagt wegen Forderungen in Höhe von ca. 30 bis 70 EUR.

Die Klagen sind bei verschiedenen Amtsgerichten, so in Chemnitz und Marienberg anhängig.

Diese Klagen dienenwohl zunächst allein dazu, gegenüber anderen Kunden eine Drohkulisse aufzubauen.

Allerdings: Bange machen zählt nicht.

Es sieht nicht so aus, als wenn sich der Versorger vor Gericht durchsetzen wird, weil den Gerichten bereits die anderen Gaspreisurteile bekannt sind und zudem auch die Schreiben vorgelegt wurden, wonach das Unternehmen noch nie kalkulierte Preise hatte.

Da werden Gerichte immer hellhörig:

Denn ohne Kalkulation kann man ja schon gar keinen der Billigkeit entsprechenden Preis bestimmen und von den Kunden fordern.

Die Anwälte des Unternehmens bringen keinen substantiellen Vortrag, sondern spielen auf Zeit und beantragen eine Fristverlängerung nach der anderen, weil man immer wieder alles noch einmal mit den Sachbearbeitern besprechen müsse, weitere Rückfragen erforderlich seien.

In dem Mustertextbaustein für die Klage ist schon eingebaut worden, der Kunde werde sich voraussichtlich auf § 315 BGB berufen und warum diese Norm keine Anwendung finden könne.....

Die BGH- Entscheidungen vom 05.07.2005 und vom 18.10.2005 kannte man da noch nicht, obwohl deren Inhalt niemanden wirklich überraschen konnte.

Tatsächlich haben sich die Kunden längstens auf Unbilligkeit berufen und dies auch vom Versorger schriftlich bestätigt bekommen.

Bevor die o. g.  Verfahren vor den Amtsgerichten abgeschlossen werden, wird die Sammelklage beim Landgericht eingereicht werden.

Möglicherweise werden die amtsgerichtlichen Verfahren bis zur Entscheidung des Landgerichts ausgesetzt, wenn Erdgas Südsachsen nicht die Klagen sogar noch wieder zurücknimmt.

Schon mit den Streitwerten macht man sich wohl lächerlich angesichts der Kampagne \"Wir geben Euch das letzte Hemd\".

Das Engagement des Unternehmens in Südsachsen besteht doch hauptsächlich in der Bewerkstelligung einer sicheren Erdgasversorgung. Vergessen hat man dabei anscheind, dass sie auch preisgünstig zu sein hat, dass hierzu in §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Vielleicht ist das Netz auch schlicht überdimensioniert und entspricht deshalb keiner energiewirtschaftlich-rationellen Betriebsführung. Dies wäre allein auf Managementfehler zurückzuführen, für die man die Kunden nicht verantwortlich machen kann und für die diese auch nicht aufzukommen haben. Vielmehr müssten die Gesellschafter und das Management dafür haftbar gemacht werden.

Stellen Sie auch die Frage nach dem Kreis der Gesellschafter, um erkennen zu können, wohin die Gewinne abfließen.

Anders als kommunale Stadtwerke, die mit hohen Energiepreise defizitäre Sparten wie den ÖPNV usw. subventionieren, betreibt ein Regionalversorger einen solchen Querverbund schon nicht und müsste deshalb noch mehr Gewinn übrig haben, der irgendwohin abließt.


Wenn dieses Engagement mit der Entwicklung auf dem internationalen Energiemarkt gar nichts zu tun hat, dann darf man nochmals nach den Gründen für die steigenden Gaspreise fragen.

Schließlich kauft das Unternehmen kein Erdgas auf dem internationalen Energiemarkt, sondern wird aufgrund langfristiger Verträge von immer den selben Vorlieferanten beliefert.

Sollte man den Vorlieferanten gewechselt haben, wird man dies nur bei besseren Preisen getan haben. Solche Vorteile durch sinkende Kosten wären dann an die Kunden  ebenfalls weiterzugeben.

Es mutet wirklich abenteuerlich an, was dieser Versorger seinen Kunden schreibt.

Vielleicht wenden Sie sich deshalb mal an die Sächsische Presse, damit diese den widersprüchlichen Begründungen nachgehen kann. Auch die MDR Wirtschaftsredaktion (UMSCHAU) in Leipzig  ist an entsprechenden Versorgerschreiben interessiert, weil man auch dort den Gründen für die Preiserhöhungen nachgehen möchte.

Schicken Sie die gewechselte Korrespondenz, insbesondere im Hinblick auf die Kalkulation der Preise, in Abschrift auch an das Sächsische Staatsministerium und an das Bundeskartellamt.

Dieser Satz ist wirklich bisher einmalig.

Vielleicht ist jedoch Erdgas Südsachsen auch nur das ehrlichste Gasversorgungsunternehen, das zugibt, noch nie eine Kalkulation gehabt zu haben.


Anders wäre es nicht verständlich, warum sich alle so anstellen mit der Offenlegung der Preiskalkulation.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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