Am 20.09.2010 verhandelte das AG Meiningen unter dem Vorsitz von Richter Kuba zum Az. 14 C 812/09 über eine weitere Zahlungsklage der Werragas.
Eingeklagt waren 1.964,53 € gegen einen Gaskunden, der die Preiserhöhungen verweigert hatte, über einen weiteren Betrag hatte die Werrgas ohne Zustimmung des Bekl. die Klage für erledigt erklärt. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 2.300 € festgesetzt.
Innerhalb ihr eingeräumter Schriftsatzfrist erklärte die Werrgas am 14.10.2010 gegenüber dem Gericht die Klagerücknahme, welcher der Beklagte zustimmte.
Werragas hat nun die Verfahrenskosten zu tragen.