Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
zugang zu zählern...
hko:
Hallo mschmitz,
Ihre Situation scheint mir etwas undurchsichtig.
Daher weitere Fragen:
1. Haben Sie auch das Gebäude, in dem sich der Zählerraum befindet, mitgemietet?
2. Gibt es in Ihrem Mietvertrag spezielle Klauseln bezüglich dieses Zählerraums?
3. Warum haben Sie von Ihrem Vermieter keinen Schlüssel zu diesem Raum erhalten? Jetzt von Ihrem Vermieter geben lassen!
4. Warum wurden bzw. werden die Zähler monatlich und nicht wie üblich nur einmal im Jahr abgelesen?
Ohne Ihre Situation wirklich zu verstehen: heißt das etwa, dass die Stadtwerke Ihnen auch den Zugang zu Ihrer Wohnung untersagen würden, wenn sich die Zähler in Ihrer Wohnung befinden würden?
Gruß hko
Christian Guhl:
Der Versorger hat mit der Zählerablesung doch gar nichts zu tun. Das erledigt der Netzbetreiber und teilt dem Versorger die Zählerstände mit. Und wem er diese nun mitteilt, sollte ihm gefälligst schnurzpiepegal sein. Nur weil die Netzbetreiber überall mit bestimmten Versorgern verbandelt sind, haben sie noch lange nicht das Recht, den Kunden beim Anbieterwechsel Steine in den Weg zu legen. Ein Fall für die Bundesnetzagentur meine ich.
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