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zugang zu zählern...

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mschmitz:
hallo zusammen,

mal eine ganz grundsätzliche frage:

darf ein evu dem kunden den zugang zu seinem strom- oder erdgas-zähler, welcher sich in einem abgeschlossenen raum befindet, den zugang verwehren, sofern der kunde nicht mehr bei den stadtwerken vor ort direkter vertragspartner ist???

vielen dank für eure aufmerksamkeit!

Cremer:
Grundsätzlich nein,aber

was heißt hier \"im abgeschlossenen Raum\"?
Wenn dies ein EVU-seitiger Niederspannungschaltraum oder eine Trafostation ist, dann ja.

mschmitz:
hallo Cremer,
vielen dank für das feedback.

anbei mein nachtrag:
es handelt sich hier nicht um eine trafostation, sondern um einen raum innerhalb eines gebäudes auf dem von uns angemieteten grundstück, in welchem sich die zähler befinden.

da der versorger zum 1.11.10 gewechselt worden ist, möchten die stadtwerke uns nun den zutritt verweigern, was m. e. nach nicht in ordnung ist.

wie ist der sachverhalt?

bolli:
Verstehe ich das richtig: Sie haben ein Grundstück gemietet, auf dem ein Gebäude steht, in dem es einen Raum gibt, in dem Ihr Hauszähler drin ist, zu dem NUR DER VERSORGER Zugang hat ? Sie selbst konnen nie ohne den Versorger den Zähler selbst ablesen?
Wenn dem so ist kann man nur staunen, was die Kunden alles mitmachen! 8)

mschmitz:

--- Zitat ---Original von bolli
... zu dem NUR DER VERSORGER Zugang hat ? Sie selbst konnen nie ohne den Versorger den Zähler selbst ablesen? ...
--- Ende Zitat ---

Ja richtig,

bisher hat der Versoger einmal monatlich unsere Zähler abgelesen und uns mitgeteilt. Da das immer prima funktioniert hat gab es diesbezüglich bisher auch keine Beschwerden.

Nun müssten wir einen Zweitschlüssel vom Versorger fordern, da dieser sich nun weigert, den \"Service\" weiterhin anzubieten, da wir das EVU gewechselt haben.

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