Mir ist der Fall eines Gaskunden bekannt geworden, der in der Vergangenheit durch Arbeitslosigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Es kam auch zu Schulden bei seinem lokalen Versorger, bei dem er sich in der Grundversorgung befand. Die Gaszufuhr wurde gesperrt. Danach kam es zu einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde, dass dem letzteren eine Prepaid-Uhr gesetzt wird über die sowohl Gas bezogen werden konnte und gleichzeitig die vorhandenen Schulden abgetragen werden sollten. Zwischenzeitlich hat der Kunde seine Schulden längst abgetragen.
Aufgrund dieser Tatsache bat er seinen Versorger wieder die für alle Kunden übliche Zähluhr gesetzt zu bekommen, um eventuel auch von Sondertarifen profitieren zu können. Der Versorger erklärte sich hierzu nur bereit bei der Zahlung einer Kaution von 1000 €. Dies entspricht etwa den Kosten seines jährlichen Verbrauches ( Familie mit drei Kinder). Wer kennt auch eine solche Vorgehensweise von Gasversorger? Wenn ja , wie wird dies gehandhabt ? In welcher Höhe werden dann Kautionen verlangt ? Werden diese Kautionen verzinst ? Ist eine solche Vorgehensweise überhaupt zulässig ?
Achtung, nicht verwechseln mit den Kautionen die einige überregionale Versorger fordern und die mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet werden.