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Autor Thema: Forderung einer Kaution seitens eines lokalen Vversorgers  (Gelesen 3734 mal)

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Offline Zeus

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Forderung einer Kaution seitens eines lokalen Vversorgers
« am: 25. Oktober 2010, 18:01:13 »
Mir ist der Fall eines Gaskunden bekannt geworden, der in der Vergangenheit durch Arbeitslosigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Es kam auch zu Schulden bei seinem lokalen Versorger, bei dem er sich in der Grundversorgung  befand. Die Gaszufuhr wurde gesperrt. Danach kam es zu einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde, dass dem letzteren eine Prepaid-Uhr gesetzt wird über die sowohl Gas bezogen werden konnte und gleichzeitig die vorhandenen Schulden abgetragen werden sollten. Zwischenzeitlich hat der Kunde seine Schulden längst abgetragen.
Aufgrund dieser Tatsache bat er seinen Versorger wieder  die für alle Kunden übliche Zähluhr gesetzt zu bekommen, um eventuel auch von Sondertarifen profitieren zu können.  Der Versorger erklärte sich hierzu nur bereit bei der Zahlung einer Kaution von 1000 €. Dies entspricht etwa den Kosten seines jährlichen Verbrauches ( Familie mit drei Kinder). Wer kennt auch eine solche Vorgehensweise von Gasversorger? Wenn ja , wie wird dies gehandhabt ? In welcher Höhe werden dann Kautionen verlangt ? Werden diese Kautionen verzinst ? Ist eine solche Vorgehensweise überhaupt zulässig ?
Achtung, nicht verwechseln mit den Kautionen die einige überregionale Versorger fordern und die mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet werden.

Offline Netznutzer

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Forderung einer Kaution seitens eines lokalen Vversorgers
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2010, 20:27:30 »
§ 14 u. 15

Zitat
§ 13 Abschlagszahlungen (1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. (2) Ändern sich die Allgemeinen Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden. (3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.  

§ 14 Vorauszahlungen (1) Der Grundversorger ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben. (2) Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen. (3) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Grundversorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten.  

§ 15 Sicherheitsleistung (1) Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach § 14 nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Grundversorger in angemessener Höhe Sicherheit verlangen. (2) Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst. (3) Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundversorgungsverhältnis nach, so kann der Grundversorger die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden. (4) Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.

Gruß

NN

Offline Zeus

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Forderung einer Kaution seitens eines lokalen Vversorgers
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2010, 23:54:22 »
@Netznutzer

Danke für die rasche Antwort. In diesem Fall ist aber der Kunde zur Vorauszahlung nach §14 bereit und auch in der Lage hierzu. Weil dies in der Vergangenheit nicht der Fall war, besteht aber der Versorger nunmehr darauf es beim Chipkartenzähler zu belassen, es sei denn er zahle eine Kaution (Sicherheitsleistung) von 1000 €. Darüber hinaus hätte der Kunde noch eine monatliche Vorauszahlung entsprechend seinem bisherigen Jahresverbrauch zu zahlen. Dies kann doch wohl nicht sein, desto mehr, dass durch eine solche Vorgehensweise der Versorger dem Kunde jede Möglichkeit nimmt zu einem billigeren Gasanbieter zu wechseln ?

Offline Netznutzer

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Forderung einer Kaution seitens eines lokalen Vversorgers
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2010, 07:12:52 »
Das bsehe ich genauso. Gerade 14 3 und 15 4 widersprechen dem Vorgehen des GVU\'s. Diese § sind bindend, die o. beschriebene Vorgehensweise klingt eindeutig nach Sachbearbeiterwillkür oder stumpfe Unwissenheit. \"Das machen wir seit 30 Jahren so.... \"

Gruß

NN

Offline bjo

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Forderung einer Kaution seitens eines lokalen Vversorgers
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2010, 07:15:55 »
Zitat
Original von Zeus
@Netznutzer

Dies kann doch wohl nicht sein, desto mehr, dass durch eine solche Vorgehensweise der Versorger dem Kunde jede Möglichkeit nimmt zu einem billigeren Gasanbieter zu wechseln ?

Hallo,
mal folgendes versuchen!
- 1000 EUR Kaution aufbringen
- Uhr wechseln lassen
- Anbieter wechslen muss innerhalb von 6 Wochen erledigt sein
- Kaution zurückfordern

 

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