Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Widerspruch Jahresabrechnung ... angesetzter Gaspreis < Vertragspreis
Gulliver08:
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. In den allermeisten Fällen erfolgt der Widerspruch bei der Jahresabrechnung auf Grund erhöhter Gaspreise. dies war auch bei mir in den vergangenen Jahren der Fall; die Jahresabrechnung habe ich dann -neben Einreichung Widerspruch (keine gültige Preisanpassungsklausel mit Prüfung nach §305 ff etc.) - auf den Sondervertragspreis gekürzt, wie er in meinem Sondervertrag vereinbart ist.
Jetzt ist es aber so, dass der aktuelle Preis (angesetzt in der Jahresabrechnung) meines Gasversorgers unter diesem Vertragspreis liegt. Wie sollte man jetzt beim Widerspruch der Jahresabrechnung mit diesem Umstand umgehen?
Aus meiner Sicht habe ich den Vertragspreis zu zahlen. In den Musterschreiben (soweit mir bekannt) ist immer nur von Preiserhöhungen die Rede. Kann ich jetzt anstelle von Preiserhöhungen in meinem Widerspruchsschreiben von Preisanpassungen und Änderungsbetrag sprechen (dies betrifft die ersten vier Absätze des BDEV-Musterschreibens); da der erste Absatz ebenfalls von Preisanpassungen spricht, sehe ich in den nachfolgenden Abschnitten keinen Widerspruch in der gleichen Wortwahl neutral fortzufahren.
Danke für einen Tipp.
Gulliver08:
Hat keiner eine Meinung dazu?! :rolleyes:
bolli:
Wie Sie schon richtig erkannt haben, bezieht sich der Widerspruch in Sonderverträgen in der Regel ja auf die unwirksame Preisanpassungsklausel. Und von dieser sind sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen erfasst. In einem früheren Beitrag wurde mal argumentiert, dass bei fallenden Preisen die unzureichende Preissenkung angemahnt wurde. Dieses dürfte aber wohl nur für die Frage der Billigkeit gelten.
Insofern weiter widersprechen und unwirksames Preisanpassungsrecht monieren. Ggf. beim (hilfsweisen) Billigkeitseinwand eben die zu geringe Preissenkung anmahnen.
Gulliver08:
Hallo Bolli,
danke für Deine Antwort. Widersprechen werde ich auf jeden Fall.
Mir geht es aber darum, ob ich den Musterbrief so anpassen kann/soll, dass aus dem Terminus \"Preiserhöhung\" jetzt \"Preisanpassung\" oder \"Preisreduzierung\" wird, denn eine Preiserhöhung habe ich aktuell nicht und von einer solchen geht aber der Musterbrief aus.
Da eine Preisanpassungsklausel sowohl nach oben, als auch unten wirkt, spricht aus meiner Sicht nichts gegen die Anpassung des Musterbriefs (wohlgemerkt, alle anderen Passagen bleiben unverändert).
Wäre prima, wenn da noch jemand einen Tipp hätte.
Danke & Gruß
Kampfzwerg:
@Gulliver08
Wie wäre es denn mit dem schönen Wort \"Preisänderung (-sverlangen)\"? ;)
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