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Autor Thema: Fürsorge der Versorger  (Gelesen 3656 mal)

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Offline Pedro

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Fürsorge der Versorger
« am: 28. Oktober 2010, 10:29:29 »
Und so reagiert die Konkurrenz auf die Handelsblatt - Mitteilung zum Thema Teldafax: Zu lesen auf der Homepage  http://www.nvv-ag.de
\"Die Grundversorgung ist gesichert\", beruhigt Dr. Wolfgang Hüppe, Geschäftsführer vom Energieversorger NEW Energie. Die Abwicklung der Energielieferung im Rahmen der Grundversorgung erfolgt durch die NEW Energie in Namen und im Auftrag für den jeweiligen Grundversorger NVV AG, west oder GWG.

Bei der Info-Line haben sich schon besorgte Teldafax-Kunden gemeldet. Laut Medienberichten steckt Teldafax tief in Finanzproblemen. Dr. Hüppe: Der Kunde fällt automatisch in die Grundversorgung, sollte der Energielieferant in eine Insolvenz geraten. Er muss sich also keine Sorgen machen. Wir garantieren die Weiterversorgung und werden Kunden über die entsprechenden Tarife informieren.\"

Am Mittwoch (20.10.2010) hatte das Handelsblatt einen ausführlichen Bericht veröffentlicht, wonach sich Deutschlands größter konzernunabhängiger Stromanbieter in finanziellen Schwierigkeiten befindet und sogar eine Insolvenz droht. Kunden fürchteten darauf, künftig im Kalten und Dunklen zu sitzen.\'\'

Ist doch beruhigend, oder ?? So schließt sich der Wettbewerbskreis !! :evil: :evil:

Offline tangocharly

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Fürsorge der Versorger
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2010, 11:07:23 »
Das hat mit Wettbewerb nichts zu schaffen und mit Fürsorge der Versorger erst recht nichts.

Mit Wettbewerb hat dies allenfalls dannn zu tun, wenn Preisdumping auch zum Wettbewerb gehören sollte.

Der Vorgang beruht schlicht auf § 36 Abs. 1 EnWG und der dort statuierten Versorgungspflicht (im Fall der Fälle).

Ob diese Vorgänge, wie die Verschaffung einer unangemessenen zusätzlichen Liquidität über die Vereinbarung einer Vorauskasse für insgesamt 12 Monate, einer Klauselkontrolle Bestand halten können, wage ich zu bezweifeln.

Immerhin kann aus dem Rechtsgedanken, der in den Bestimmungen gem. § 310 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 2 und § 309 Ziff. 2 BGB steckt, geschlossen werden, dass die AVB\'s - weil keine Vorauskasse beinhaltend - ein Indiz dafür abgeben, dass hierin eine Benachteiligung der Abnehmer liegt. Hierbei braucht es dann schon gar nicht auf eine unangemessene Benachteiligung anzukommen (§ 307 Abs. 2 BGB).

Die GasGVV läßt eine Vorauskasse nur zu, wenn besondere Bedingungen gegeben sind (§ 14 Abs. 1 GasGVV).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Pedro

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Fürsorge der Versorger
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2010, 11:18:23 »
@tangocharly:
\'\'Der Vorgang beruht schlicht auf § 36 Abs. 1 EnWG und der dort statuierten Versorgungspflicht..\'\'


Ist doch klar, vielleicht hätte ich zum Beitrag noch einige   :tongue: anfügen sollen!
Auf Kunden, die gewechselt haben, nicht ständig hier das Forum lesen und nun ggf. vor der Pleite des neuen Versorgers stehen, macht sich doch so ein markiger Geschäftsführer - Spruch gut: \'\'Er muss sich also keine Sorgen machen. Wir garantieren die Weiterversorgung und werden Kunden ..\'\' Oder ?? Ich nenne das Fürsorge! :D

Offline Endverbraucher

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Fürsorge der Versorger
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2010, 12:44:52 »
HAMBURGER ABENDBLATT vom 28.10.10

Stromanbieter TELDAFAX soll verkauft werden

Der Billigstromanbieter TELDAFAX steht vor einem mehrheitlichen Verkauf an einen srategischen Investor. Es gebe einen unterschriebenen Vertrag, sagte gestern ein Pressesprecher des Unternehmens. Dieser müsse aber noch von den Behörden vor Ort abgesegnet werden.
Keine Angaben machte der Sprecher zum Namen und Herkunft des Investors. Das HANDELSBLATT und die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND hatten zuvor berichtet, daß Vorstendschef Klaus Bath  mit demrussischen Stromunternehmen Energostream verhandle.

 

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